Donnerstag, 28. März 2024

Iranische Revolutionsgarde
Was würde eine Aufnahme in die EU-Terrorliste bedeuten?

Immer wieder werden Forderungen laut, die Iranische Revolutionsgarde auf die Terrorliste der EU zu setzen. Aber was macht die Garde eigentlich genau? Und was spricht dafür und was dagegen, sie auf die Terrorliste zu setzen.

23.01.2023
    Kommandeur Hussein Salami, Anführer der Iranischen Revolutionsgarde
    Gesicht und derzeitiger Anführer der Iranischen Revolutionsgarde: Kommandeur Hussein Salami (IMAGO / ZUMA Wire / IMAGO / Icana News Agency)
    Das Europaparlament hat in einer Resolution vom 19. Januar 2023 gefordert, die Iranische Revolutionsgarde (IRGC) auf die EU-Terrorliste zu setzen. Die Organisation gilt als militärische Eliteeinheit des Landes und hat maßgeblichen Anteil an der Brutalität gegen Demonstrierende im Iran. Seitdem die iranische Kurdin Jina Mahsa Amini am 16. September 2022 in Polizeigewahrsam gestorben war, gibt es anhaltende Proteste gegen die repressive Regierung und das islamische Herrschaftssystem.
    Zwar erklärte der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell beim Außenministertreffen am 23. Januar 2023 in Brüssel, dass eine Aufnahme auf die Liste erst dann geschehen könne, wenn ein Gericht in einem EU-Mitgliedsland die Revolutionsgarde für Terrorakte verurteilt habe – vom sprichwörtlichen Tisch ist das Thema damit aber nicht. Damit die Garde auf die Terrorliste gesetzt werden kann, müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein.

    Was ist die iranische Revolutionsgarde?

    Die Iranische Revolutionsgarde (IRGC) ist eine militärisch stark gerüstete Eliteeinheit, die auch über großen politischen und wirtschaftlichen Einfluss verfügt. Zusammen mit der regulären Armee gehört die IGRC zu den Streitkräften des Landes. Zur wesentlichen Aufgabe der Revolutionsgarde gehört es, die Staatsideologie zu schützen und einen Putsch zu verhindern. Wegen ihrer Beteiligung an der Unterdrückung der jüngsten Protestwelle steht die Einheit, die auch „Pasdaran“ genannt wird, immer mehr in der Kritik. Auch zahlreiche Iranerinnen und Iraner fordern inzwischen, die Revolutionsgarde als Terrororganisation einzustufen.
    Angesichts der zahlreichen Menschenrechtsverletzungen seit Ausbruch der Proteste Mitte September 2022 hatte die EU bereits viele hochrangige Offiziere der Organisation mit Sanktionen belegt.
    Die Garde, die manchmal auch im Plural benannt wird (Revolutionsgarden), wurde im Jahr 1979 durch Ayatollah Khomeini aufgestellt. Geführt wird sie momentan von ihrem Kommandeur Hussein Salami.

    Was ist die EU-Terrorliste?

    Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 hatte die Europäische Union noch im Dezember desselben Jahres eine Liste von Personen, Vereinigungen und Körperschaften festgelegt, „die an terroristischen Handlungen beteiligt waren und restriktiven Maßnahmen unterliegen sollen“, wie es der Europäische Rat auf seiner Webseite formuliert.
    Ziel der Liste ist die Einschränkung von Terrorstrukturen – hauptsächlich durch das Einfrieren von Finanzströmen in der EU sowie durch Blockieren der Bewegungs- und Reisefreiheit betroffener Organisationen oder Einzelpersonen. Befindet sich eine Vereinigung oder Person auf der Liste, dürfen Organisationen oder Einzelpersonen aus der EU diese nicht mehr finanziell oder in anderer Form unterstützen.
    Derzeit (Stand 23.01.2023) finden sich auf der Liste, die zuweilen auch EU-Terroristenliste genannt wird, 13 Einzelpersonen sowie 21 Körperschaften und Vereinigungen (aufgelistet auf Seite 3 und 4 im EU-Amtsblatt vom 4. Februar 2022) – darunter die palästinensische Hamas, die kurdische PKK, der sogenannte Islamische Staat (IS) und die kolumbianische Befreiungsarmee ELN.   

    Welche Kriterien gelten für die Aufnahme auf die EU-Terrorliste?

    Die – zumindest theoretisch – einfachste Möglichkeit, eine Vereinigung auf die EU-Terrorliste setzen zu lassen, ist die Einstufung dieser durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen als „mit dem Terrorismus in Verbindung stehend“. Da sich das Gremium mit Sitz in New York durch zahlreiche Vetomächte aber oftmals selbst blockiert, ist dieser Weg praktisch häufig verbaut.
    Liegt keine solche Einstufung durch den UN-Sicherheitsrat vor, bleibt der Weg über den Rat der Europäischen Union: Bei diesem kann die Listung einer Organisation oder Einzelperson beantragt werden – durch ein EU-Land, aber auch durch Dritte. Zusätzlich notwendig ist eine Begründung für die vorgeschlagene Aufnahme auf die Liste. Ein zuständiger Ausschuss mit dem Titel „Restriktive Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung“ (COMET) prüft anschließend den Antrag. Hält COMET diesen für gerechtfertigt, übermittelt der Ausschuss eine Empfehlung für die Aufnahme der entsprechenden Vereinigung an den Europäischen Rat. Die finale Entscheidung liegt letztendlich dort und kann nur einstimmig getroffen werden.
    Kriterien für die Listung auf der EU-Terrorliste:

    Verbote, Verurteilungen oder Ermittlungen (im Zusammenhang mit Terrorismus) gegen Vereinigungen durch Justizbehörden in wenigstens einem EU-Mitgliedsland
    Beispiele für mögliche Verbrechen:

    • Anschläge
    • Entführungen
    • Geiselnahmen
    • Zerstörung von Regierungseinrichtungen oder Infrastruktur

    Welche Folgen hätte eine Aufnahme in die EU-Terrorliste für die Revolutionsgarde?

    Sollte die Iranische Revolutionsgarde irgendwann auf der EU-Terrorliste geführt werden, dürfte eine Strafmaßnahme das Einfrieren von Vermögenswerten sein, die die Vereinigung womöglich auch in EU-Mitgliedsstaaten hat. Der Zugriff auf solche Gelder könnte dann auch entsprechenden Einzelpersonen verwehrt werden ebenso wie die Einreise in die EU.
    Nicht zu unterschätzen ist außerdem die Kraft des politischen Statements, die hinter einer Listung der Revolutionsgarde steht: EU-weit würde die Garde offiziell als Terrororganisation gelten. Zudem wäre dieser Schritt ein absolutes Novum: Seit Bestehen der Terrorliste wurden bislang noch keine regulären Streitkräfte eines Staates darin aufgeführt.

    Welche Argumente sprechen gegen die Aufnahme?  

    Als Argument gegen die Einstufung der Revolutionsgarde als Terrororganisation gilt auch, dass ein solcher Schritt die ohnehin geringen Chancen auf eine Fortführung des Atomabkommens mit dem Iran noch weiter mindern könnte. Mit diesem soll Teheran eigentlich dauerhaft zu einem Verzicht auf die Entwicklung von Atomwaffen bewegt werden.
    Ein mögliches weiteres Gegenargument: Die Entscheidung zur Aufnahme einer Vereinigung auf die Terrorliste kann von den Betroffenen rechtlich angefochten werden. Einige EU-Vertreter dürften eine erfolgreiche Klage als politische Peinlichkeit betrachten, die es zu vermeiden gilt.
    Der Iran hat der EU bereits mit Konsequenzen gedroht, falls die Revolutionsgarde irgendwann auf die Terrorliste käme. „Das Europäische Parlament hat sich ins eigene Knie geschossen und die Antwort wird eine Gegenmaßnahme sein“, twitterte beispielsweise Irans Außenminister Hussein Amirabdollahian. Zwar ist unklar, wie genau Gegenmaßnahmen aussehen könnten. An einem Treffen im iranischen Parlament, an dem auch der Kommandeur der Revolutionsgarde, Hussein Salami, teilnahm, war jedoch die Rede davon, ausländische Öltanker am Persischen Golf festzusetzen oder sogar die Straße von Hormus zu blockieren, die zwischen dem Persischen Golf und dem Golf von Oman liegt. Die Passage zählt zu den wichtigsten Schifffahrtsrouten weltweit, über die zahlreiche Öltransporte laufen.
    Quellen: Europäischer Rat, Dlf-Gespräch mit Klaus Remme (Studio Brüssel), dpa, Afp, Jan-Martin Altgeld