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Justiz im Nationalsozialismus
Was Juristen aus der Vergangenheit lernen sollten

Angehende Juristen sollten sich in ihrer Ausbildung mit dem Versagen des Rechts im Nationalsozialismus auseinandersetzen; ob dies aber verpflichtend sein sollte, darüber wird in Justizministerien diskutiert. Einige Seminare zum Thema NS-Unrecht werden bereits angeboten - mit Erfolg.

Von Peggy Fiebig | 27.11.2020
Jura-Studierende in Bochum
Recht und Rechtsstrukturen können pervertiert werden - auch das sollte ein Jurastudium vermitteln (dpa/picture alliance/JOKER)
"Also eines der dann für mich auch überraschenden Umstände war diese mangelhafte Reflexion des eigenen Versagens, des kollektiven Versagens in den fünfziger, sechziger Jahren."
Die Rede ist von jenen Richtern, Staatsanwälten und Justizbeamten, die nahtlos ihre Karriere nach dem Ende des NS-Systems in der Bundesrepublik fortsetzten.
Studierende müssen besser aufgeklärt werden
"Ich habe keinen gefunden, der auf seine frühere Tätigkeit als NS-Richter, NS-Staatsanwalt irgendwie kritisch geblickt hat."
Der, der das sagt, ist Christoph Safferling, Juraprofessor an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen. Und er ist einer der beiden Autoren des Buches "Die Rosenburg", das sich mit der schleppenden Aufarbeitung des NS-Unrechts durch das Bundesjustizministerium in den ersten drei Jahrzehnten der Bundesrepublik befasst. Er meint, dass in der juristischen Ausbildung auch unbedingt Wissen darüber vermittelt werden sollte, wie Recht und Rechtsstrukturen pervertiert werden können."
"Das muss den Studierenden klargemacht werden, dass das Handwerk, das sie erlernen, dazu in der Lage ist."
Arbeit an Originaltexten
Er selbst gibt regelmäßig Seminare zum NS-Unrechtssystem und dessen Aufarbeitung. Für besonders wichtig hält Professor Safferling, dass die Studierenden dabei an und mit Original-Texten arbeiten.
"Also, dass man mal die Begründung eines Todesurteils von einem Sondergericht mit den Studierenden gemeinsam erörtert. Um auch zu demonstrieren, dass sich das Urteil von 1942, wo jemand wegen Plünderung zum Tode verurteilt wird, dass sich das von der Form her gar nicht unterscheidet von einem Urteil heute, vom Schwurgericht des Landgerichtes Nürnberg-Fürth. Vom Inhalt tut es das natürlich ganz gewaltig, aber die Form hat hier nicht vor Missständen, vor Ungerechtigkeiten geschützt."
Sophie Hartmann ist Referendarin in Brandenburg. In ihrer Strafrechtsstation hat sie an einem Seminar zum NS-Unrecht teilgenommen. Die Veranstaltung ist auch bei Ihren Mitreferendarinnen und -referendaren gut angekommen, sagt sie.
"Da war eigentlich auch einhellige Meinung zwischen meinen Kolleginnen und Kollegen, dass das ein wichtiges Thema ist und wir haben uns auch ein bisschen auf die Veranstaltung gefreut."
In Berlin bietet der frühere Leiter der Gedenk- und Bildungsstätte "Haus der Wannseekonferenz" Hans-Christian Jasch für Referendare so genannte "Studientage" an. In denen geht es um juristische Zeitgeschichte und ihre Bezüge zur NS-Zeit.
"Also es läuft tatsächlich einen ganzen Tag lang, beginnt um neun Uhr morgens und geht so bis siebzehn Uhr."
Urteile aus der Zeit als Arbeitsgrundlage
In der Regel finden die Studientage im Haus der Wannseekonferenz statt, manchmal aber auch an anderen Orten mit einer rechtshistorischen Bedeutung.
"Diese Seminare sind auch immer so strukturiert, dass die Referendarinnen und Referendare selbst mit Urteilen aus der Zeit arbeiten, an Juristenbiografien arbeiten, und sich gegenseitig die Ergebnisse auch vorstellen und diskutieren."
Und auch wenn sich das Seminar in erster Linie auf den Nationalsozialismus bezieht, in den Diskussionen geht es anschließend oft auch um das hier und jetzt.

"Wir haben mittlerweile auch unter den Referendaren ein relativ heterogenes Publikum. Das heißt, es sind auch viele dabei, die auf einen Hintergrund zurückschauen in der Türkei, in Russland, in China und durchaus auch Bezüge zu den kulturellen Herkunftsstaaten ziehen, so dass die Diskussion dann meistens auch in die Gegenwart geht."
An dem Studientag von Hans-Christian Jasch muss jeder Berliner Rechtsreferendar, jede Berliner Rechtsreferendarin verpflichtend teilnehmen. Die Justizministerinnen und Justizminister haben jetzt darüber diskutiert, ob bundesweit eine Verpflichtung, sich diesem Thema zu widmen, schon im universitären Studium eingeführt werde sollte.
Für den promovierten Juristen, Journalisten und Autor des Buches "Terror gegen Juden" über das derzeitige Widererstarken antisemitischer Gewalt sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Ronen Steinke:

"Sich bewusst zu machen, dass man eine Verantwortung trägt als Juristin, als Jurist und auch hinterfragt, was da in den Paragrafen für Machtverhältnisse zementiert werden, aus dieser Verantwortung will ich niemanden entlassen. Nein!"