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Justiz in den Niederlanden
"Bei uns dauern Prozesse nicht Wochen oder Monate"

In den Niederlanden sind Staatsanwälte sehr mächtig - sie können etwa viel freier als in Deutschland entscheiden, ob sie eine Straftat verfolgen oder nicht. Und auch Richter müssen sich nicht so viel Arbeit machen wie deutsche Kollegen. Ein effizientes System, für manche aber auch kritikwürdig.

Von Kerstin Schweighöfer | 09.10.2019
Niederländisches Strafgesetzbuch
Das niederländische Recht gibt Staatsanwälten und Richtern große Freiheiten, ihre Arbeit effizient zu gestalten. (imago / UIG)
Oberstaatsanwalt Wim van de Ven trifft beim Openbaar Ministerie in Maastricht ein, bei der Staatsanwaltschaft. Der 62-Jährige kommt gerade aus dem rund 80 Kilometer entfernten Venlo zurück, wo er sich mit dem Bürgermeister und dem Polizeichef beraten hat. Driehoek-Overleg heissen diese Treffen, die regelmässig in verschiedenen niederländischen Städten stattfinden: Dreiecks-Denkrunden.
Dann besprechen Bürgermeister, Polizeichef und Staatsanwalt aktuelle Probleme und stimmen sich ab, wie man sie am besten gemeinsam lösen kann. Diese Zusammenarbeit sei einzigartig in Europa, das gebe es nur in den Niederlanden, so Wim van de Ven:
"In Venlo haben wir heute über eine Jugendbande gesprochen, die ein Stadtviertel terrorisiert. Es ist wie bei einem Orchester, wir bringen alle drei unsere Instrumente mit und schauen, wie wir sie am besten einsetzen können, um solche Probleme aus der Welt zu schaffen."
Zum Beispiel durch den Einsatz von mehr Streifenpolizisten auf den Straßen. Denn natürlich müssten die Täter gefasst und bestraft werden - allein schon, um ein Zeichen zu setzen, meint van de Ven auf dem Weg nach oben in sein Büro.
Aber es gelte auch, mit dem Jugendamt in Kontakt zu kommen, mit Schulen, Arbeitsämtern. Und mit den Eltern, betont der Oberstaatsanwalt und grüßt ein paar Kollegen, an deren Büro wir gerade vorbeikommen. Staatsanwälte aus Belgien und Deutschland.
Sie gehören dem BES-Team an, BES steht für "Büro für euregionale strafrechtliche Zusammenarbeit". Van de Ven hat es vor zwölf Jahren gegründet. Um grenzüberschreitende Kriminalität durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit besser zu bekämpfen – unter Berücksichtigung der Unterschiede zwischen den Rechtssystemen der drei Länder. Und da gibt es viele. Der vielleicht wichtigste Unterschied:
Wann muss ein Staatsanwalt tätig werden?
In Deutschland gilt das Legalitätsprinzip, da muss der Staatsanwalt bei jeder strafbaren Tat aktiv werden und sie verfolgen. Sein niederländischer Kollege hingegen kann, braucht es aber nicht. Denn dort gilt das Opportunitätsprinzip:
"Das ist ein fundamentaler Unterschied. In den Niederlanden kann sich die Staatsanwaltschaft bei jeder Straftat dafür entscheiden, nicht zu verfolgen und das Verfahren einzustellen – meistens aus Mangel an Beweisen. Das Opportunitätsprinzip hat den großen Vorteil, dass aussichtslose Verfahren gar nicht erst begonnen werden. Diese Zeit können Staatsanwaltschaft und auch Polizei sich sparen."
Wobei den Opfern die Möglichkeit bleibt, die Staatsanwaltschaft per Gerichtsbeschluss dazu zwingen, gegen ihren Willen doch zu ermitteln und zu verfolgen. Sie berufen sich dann auf Artikel 12, der sei das Fangnetz des Opportunitätsprinzips.
Noch ein wichtiger Unterschied: Hat sich ein niederländischer Staatsanwalt dafür entschieden, einen Verdächtigen strafrechtlich zu verfolgen, und geht es um ein leichteres Delikt ohne Gewalt, das nicht mit Gefängnis geahndet wird - dann darf er ihn selbst bestrafen. Mit anderen Worten: Ein niederländischer Staatsanwalt kann in die Rolle des Richters schlüpfen:
"Dabei steht uns ein breites Instrumentarium zur Verfügung: Geldbußen, Arbeitsstrafen von 40, 60 oder 80 Stunden, Entschädigungszahlungen an die Opfer… Das alles lässt sich auch kombinieren. Und das bieten wir den Verdächtigen dann an." Die haben zwar die Möglichkeit, auf den Richter zu beharren. Aber die weitaus meisten würden auf das Angebot eingehen.
Dieser Beitrag gehört zur fünfteiligen Reportagereihe "Leere Gefängnisse, mächtige Staatsanwälte – Justiz in den Niederlanden".
Inzwischen werden mehr als 50 Prozent aller strafrechtlichen Verfahren in den Niederlanden von der Staatsanwaltschaft geregelt und abgerundet - also ganz ohne Richter. Dabei lassen sich niederländische Staatsanwälte von einem Team an Assistenten unterstützen. Alles gut ausgebildete Juristen, betont van de Ven. Außerdem gebe es genaue Richtlinien, die Sorgfalt sei gewährleistet.
Abkürzungen bei der Beweisaufnahme
Rechtsexperten fürchten dennoch, das könne auf Kosten der Qualität der Rechtssprechung gehen. Was vielen ebenfalls ein Dorn im Auge ist: Die Niederländer kennen kein Unmittelbarkeitsprinzip. Anders als in Deutschland muss im Gerichtssaal nicht jedes Beweisstück präsentiert, nicht jeder Zeuge aufgerufen werden. Statt dessen arbeiten die Richter mit Dossiers. Rechtsexperten zufolge könne dadurch das Risiko eines Justizirrtums steigen. Aber, so Oberstaatsanwalt van de Ven:
"Wenn dem Richter etwas unklar ist, kann er in jeden Moment entscheiden: Ich will den Zeugen sicherheitshalber doch selbst hören, ich will das Beweisstück mit eigenen Augen sehen. Es ist einfach sparsam und wirtschaftlich, wenn sich der Richter erst einmal fragt: Ist das wirklich nötig? Brauche ich das? Hat die Verteidigung das nötig?"
Er finde diese Arbeitsweise sehr praktisch, meint van de Ven und packt seine Sachen zusammen, um sich auf die nächsten Sitzungen vorzubereiten: drei Sittenprozesse.
Besucher aus dem Ausland jedenfalls, betont er, bevor er aus der Tür geht, kämen in der Regel aus dem Staunen nicht mehr heraus.
"Sie bewundern die Effizienz unseres Systems - die Zeit, die wir sparen können. Bei uns dauern Pozesse nicht Wochen oder Monate wie in Deutschland. Sogar ein Mordprozess kann innerhalb von nur einem oder zwei Tagen abgeschlossen werden, das ist absolut möglich."