Berlin
Justiz und Polizei weisen Kritik nach CSD-Anschlag zurück

Nach dem Anschlag beim Christopher Street Day in Berlin hat die Berliner Justiz Kritik an einem früheren Urteil gegen den mutmaßlichen Täter zurückgewiesen. Die Präsidentin des Kammergerichts, Diekmann, sowie Generalstaatsanwältin Koppers erklärten, die teils in Medien erhobenen Vorwürfe seien undifferenziert und stellten die Unabhängigkeit der Justiz infrage.

    Vor dem Brandenburger Tor in Berlin liegen viele Blumen, Kerzen und eine Regenbogen-Fahne für die Opfer des Terroranschlags vom 25.07.2026 beim CSD-Berlin
    Gedenken in Berlin (picture alliance / nordphoto GmbH / Nordphoto / Engler)
    Die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten sei auf Grundlage der geltenden Rechtslage getroffen worden. Das Gericht hatte den Haftbefehl gegen den mutmaßlichen Attentäter im Mai außer Vollzug gesetzt und die Bewährungsfrage zunächst zurückgestellt.
    Die Berliner Polizei betonte, der als islamistischer Gefährder eingestufte Mann sei nach seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft weiter überwacht worden. Es habe jedoch keine Hinweise auf eine unmittelbar bevorstehende Gewalttat gegeben. Die Anordnung einer Fußfessel oder Präventivhaft seien daher nicht zu rechtfertigen gewesen.
    Die Fraktion der Linken beantragte im Bundestag eine Sondersitzung des Innenausschusses, um das Vorgehen der Sicherheitsbehörden aufzuarbeiten. Bei dem Anschlag in Berlin war eine Frau getötet worden, 31 Menschen wurden verletzt.

    Aus dem Deutschlandfunk-Programm

    CSD-Attentat: Berliner Opposition kritisiert Mängel bei Überwachung und Aufklärung (Audio)
    Zur Diskussion: Was tun gegen Queerfeindlichkeit und Extremismus? (Audio)
    Diese Nachricht wurde am 29.07.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.