Wirtschaft
Kanzler verkündet Einigung bei Aktivrente - Steuerfreiheit auf Überstunden

Union und SPD haben sich nach Angaben von Bundeskanzler Merz auf die Einführung der sogenannten Aktivrente geeinigt. Mit einem Freibetrag von 2.000 Euro monatlich soll ein Anreiz für Arbeitnehmer geschaffen werden, über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus berufstätig zu sein. Merz führte aus, die Einführung werde für den 1. Januar kommenden Jahres angestrebt.

    Auf einem Küchentisch liegt ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.
    Ein Rentenbescheid (picture alliance / Fotostand / K. Schmitt)
    Das federführende Bundesfinanzministerium mit SPD-Chef Klingbeil an der Spitze will in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Regelung soll zunächst nur für Arbeitnehmer, nicht für Selbstständige gelten. Zudem sollen Beschäftigte das Angebot erst ab dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters nutzen können – und nicht bei einem vorgezogenen Ruhestand.
    An den Plänen gibt es auch Kritik. Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes BDA, Kampeter, sagte kürzlich dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, die "Aktivrente" solle längeres Arbeiten fördern, die abschlagsfreie Frühverrentung belohne aber gleichzeitig den vorzeitigen Ausstieg. Das sei widersprüchlich. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Piel, erklärte, die Regelung koste Milliarden, löse aber keins der vorhandenen Probleme. Dass Menschen nach dem Renteneintritt nicht weiterarbeiten würden, liege an ihrer Gesundheit, den Arbeitsbedingungen oder schlicht daran, dass der Arbeitgeber sie nicht mehr wolle.
    Diese Nachricht wurde am 17.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.