Unnötige Arztbesuche
Kassenärzte-Chef fordert Krankschreibungspflicht erst nach vier Tagen

In der Debatte um mehr Effizienz und Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung hat Kassenärzte-Chef Gassen eine Lockerung bei Krankschreibungen gefordert. Er spricht sich dafür aus, dass eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit erst ab dem vierten Tag verlangt werden darf.

    Andreas Gassen, Präsident der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
    Andreas Gassen, Präsident der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) (picture alliance / dpa / Kay Nietfeld)
    Gassen sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, die derzeitige gesetzliche Möglichkeit für Arbeitgeber, bereits in den ersten drei Tagen die Vorlage einer Krankschreibung zu verlangen, produziere abertausende Arztbesuche, die nicht zwingend notwendig wären.
    Gassen sagte weiter, es gehe um eine vom mündigen Arbeitnehmer selbst verantwortete Karenzzeit. Seinen Angaben zufolge werden pro Jahr etwa 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt. Etwa 35 Prozent davon hätten eine Gesamtdauer von maximal drei Tagen.
    Auch bei Kindern sollte aus Gassens Sicht nachgesteuert werden. Bei diesen ist die Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag erforderlich. Durch den Verzicht auf diese Bescheinigung bei kurzer Krankheitsdauer könnten insbesondere in Zeiten mit hohem Infektionsgeschehen sowohl die kinderärztlichen Praxen als auch die Eltern der erkrankten Kinder deutlich entlastet werden, sagte Gassen.
    Diese Nachricht wurde am 12.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.