Julia Timoschenko sitzt in ihrem Büro und blickt ernst in die Kamera. Es ist die letzte Ansprache der ehemaligen Ministerpräsidentin an das Volk als freier Mensch. Die Aufzeichnung wurde kurz vor ihrer Verhaftung am 5. August 2011 gemacht. Darin beschuldigt Timoschenko den ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch, ihre Verhaftung angeordnet zu haben. Sie sagt, sie sei unschuldig und habe sich gegen eine Flucht ins Ausland entschieden. Sie sagt, sie sei stark genug, um eine Gefängnisstrafe durchzustehen. Und sie sagt, worauf sie ihre Hoffnungen setzt.
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird mir recht geben."
Fast zwei Jahre später ist es so weit. An diesem Dienstag, den 30. April 2013, werden acht Richter unter dem Vorsitz des Luxemburgers Dean Spielmann ihre Entscheidung bekannt geben. Spielmann ist auch Präsident des Gerichtshofs.
Vor dem Hintergrund der "ernsten und sensiblen Art der Vorwürfe", wie es in der Pressmittelung heißt, räumten die Straßburger Richter Timoschenkos Beschwerde höchste Priorität ein. Dass es sich um eine besonders wichtige Angelegenheit handelt, zeigt auch, dass die Entscheidung in einer öffentlichen Sitzung verkündet wird. Normalerweise werden Straßburger Urteile schriftlich bekannt gegeben.
Kurzer Rückblick: Im Februar 2010 hat Julia Timoschenko die Präsidentenwahl gegen Viktor Janukowitsch knapp verloren. Ein Jahr später wurde gegen die Oppositionsführerin ein Verfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Sie soll bei der Unterzeichnung der Gasverträge mit Russland im Jahr 2009 ihre Kompetenzen als Ministerpräsidentin überschritten haben. Trotz internationaler Kritik verurteilte ein Kiewer Gericht im Oktober 2011 Timoschenko zu sieben Jahren Haft und einer Geldstrafe in Millionenhöhe. Vorwürfe politisch motivierter Justiz machten in Europa die Runde. Die Ukraine weist sie zurück. Es spricht Nasar Kultschizki, der vor dem Gerichtshof in Straßburg die ukrainische Regierung vertritt.
"Kein Verfahren ist politisch. Erst, wenn der Europäische Gerichtshof zu einem solchen Schluss kommt, kann man darüber sprechen. Es gibt heute keinerlei Gründe, zu behaupten, dass Timoschenko irgendwie diskriminiert wurde."
Bereits vor aber auch nach ihrer Verurteilung beschwerte sich Timoschenko über Haftbedingungen, wie zum Beispiel Videoüberwachung rund um die Uhr. Der Gesundheitszustand der heute 52-Jährigen verschlechterte sich. Seit rund einem Jahr wird Timoschenko in einem Krankenhaus im ostukrainischen Charkiw von Ärzten der Berliner Charite-Klinik wegen Rückenleiden behandelt.
In ihrer Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg bezieht sich die ukrainische Oppositionspolitikerin auf insgesamt vier Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, darunter das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Ihre Tochter Jewgenija Timoschenko erklärt:
"Wir hoffen auf eine positive Entscheidung und darauf, dass der Gerichtshof sowohl die Verhaftung als auch die Torturen, die meine Mutter erleiden musste, als eine Verletzung ihrer Rechte feststellt."
In der Tat könnte Julia Timoschenko auf eine positive Entscheidung hoffen. Denn es gab einen ähnlichen Fall. Der frühere Innenminister in Timoschenkos Regierung, Juri Luzenko, der wegen Amtsmissbrauch festgenommen und später verurteilt wurde, bekam im vergangenen Jahr recht in Straßburg. Die Richter befanden, dass Luzenkos Haft während des Prozesses unzulässig war. Anfang April wurde Luzenko vom ukrainischen Präsidenten Janukowitsch begnadigt.
Sollten die Straßburger Richter auch Timoschenko recht geben, wird sie wohl nicht freikommen. Das macht der ukrainische Präsident Janukowitsch deutlich. Appelle aus dem In- und Ausland, die Oppositionspolitikerin zu begnadigen, weist er zurück, wie bei dieser Pressekonferenz am 11. April 2013.
"Solange andere Verfahren gegen Timoschenko laufen, ist es unmöglich, über eine Begnadigung zu entscheiden."
Gegen Timoschenko gibt es mehrere Verfahren. In einem Prozess wird ihr Steuerhinterziehung vorgeworfen. In einem anderen Fall behauptet die Staatsanwaltschaft, Timoschenko habe sogar den Mord eines Abgeordneten Mitte der 1990er-Jahre in Auftrag gegeben. Timoschenko bestreitet alle Vorwürfe und will sie in Straßburg anfechten. Vor diesem Hintergrund dürfte die heutige Entscheidung im Fall Timoschenko nicht die letzte sein.
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird mir recht geben."
Fast zwei Jahre später ist es so weit. An diesem Dienstag, den 30. April 2013, werden acht Richter unter dem Vorsitz des Luxemburgers Dean Spielmann ihre Entscheidung bekannt geben. Spielmann ist auch Präsident des Gerichtshofs.
Vor dem Hintergrund der "ernsten und sensiblen Art der Vorwürfe", wie es in der Pressmittelung heißt, räumten die Straßburger Richter Timoschenkos Beschwerde höchste Priorität ein. Dass es sich um eine besonders wichtige Angelegenheit handelt, zeigt auch, dass die Entscheidung in einer öffentlichen Sitzung verkündet wird. Normalerweise werden Straßburger Urteile schriftlich bekannt gegeben.
Kurzer Rückblick: Im Februar 2010 hat Julia Timoschenko die Präsidentenwahl gegen Viktor Janukowitsch knapp verloren. Ein Jahr später wurde gegen die Oppositionsführerin ein Verfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Sie soll bei der Unterzeichnung der Gasverträge mit Russland im Jahr 2009 ihre Kompetenzen als Ministerpräsidentin überschritten haben. Trotz internationaler Kritik verurteilte ein Kiewer Gericht im Oktober 2011 Timoschenko zu sieben Jahren Haft und einer Geldstrafe in Millionenhöhe. Vorwürfe politisch motivierter Justiz machten in Europa die Runde. Die Ukraine weist sie zurück. Es spricht Nasar Kultschizki, der vor dem Gerichtshof in Straßburg die ukrainische Regierung vertritt.
"Kein Verfahren ist politisch. Erst, wenn der Europäische Gerichtshof zu einem solchen Schluss kommt, kann man darüber sprechen. Es gibt heute keinerlei Gründe, zu behaupten, dass Timoschenko irgendwie diskriminiert wurde."
Bereits vor aber auch nach ihrer Verurteilung beschwerte sich Timoschenko über Haftbedingungen, wie zum Beispiel Videoüberwachung rund um die Uhr. Der Gesundheitszustand der heute 52-Jährigen verschlechterte sich. Seit rund einem Jahr wird Timoschenko in einem Krankenhaus im ostukrainischen Charkiw von Ärzten der Berliner Charite-Klinik wegen Rückenleiden behandelt.
In ihrer Beschwerde vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg bezieht sich die ukrainische Oppositionspolitikerin auf insgesamt vier Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention, darunter das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Ihre Tochter Jewgenija Timoschenko erklärt:
"Wir hoffen auf eine positive Entscheidung und darauf, dass der Gerichtshof sowohl die Verhaftung als auch die Torturen, die meine Mutter erleiden musste, als eine Verletzung ihrer Rechte feststellt."
In der Tat könnte Julia Timoschenko auf eine positive Entscheidung hoffen. Denn es gab einen ähnlichen Fall. Der frühere Innenminister in Timoschenkos Regierung, Juri Luzenko, der wegen Amtsmissbrauch festgenommen und später verurteilt wurde, bekam im vergangenen Jahr recht in Straßburg. Die Richter befanden, dass Luzenkos Haft während des Prozesses unzulässig war. Anfang April wurde Luzenko vom ukrainischen Präsidenten Janukowitsch begnadigt.
Sollten die Straßburger Richter auch Timoschenko recht geben, wird sie wohl nicht freikommen. Das macht der ukrainische Präsident Janukowitsch deutlich. Appelle aus dem In- und Ausland, die Oppositionspolitikerin zu begnadigen, weist er zurück, wie bei dieser Pressekonferenz am 11. April 2013.
"Solange andere Verfahren gegen Timoschenko laufen, ist es unmöglich, über eine Begnadigung zu entscheiden."
Gegen Timoschenko gibt es mehrere Verfahren. In einem Prozess wird ihr Steuerhinterziehung vorgeworfen. In einem anderen Fall behauptet die Staatsanwaltschaft, Timoschenko habe sogar den Mord eines Abgeordneten Mitte der 1990er-Jahre in Auftrag gegeben. Timoschenko bestreitet alle Vorwürfe und will sie in Straßburg anfechten. Vor diesem Hintergrund dürfte die heutige Entscheidung im Fall Timoschenko nicht die letzte sein.