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Kitastreik
Eltern dürfen nicht einfach zuhause bleiben

Für viele berufstätige Eltern ist der Streik der Erzieherinnen und Erzieher in den Kindertagesstätten purer Stress. Der mühevoll getaktete Alltag gerät aus den Fugen. Was tun? Diese Rechte haben Eltern beim Kita-Streik.

Von Anja Nehls |
    Kita-Mitarbeiter in München stellen sich auf Plakaten dar als "Familienfriedensretterin", "Traumabewältiger", "Gewaltopferschützerin" u.a.
    Kita-Mitarbeiter fordern mehr Geld - wie hier in München. (imago / Michael Westermann)
    Kann ich einfach zuhause bleiben? Nein und schon gar nicht unentschuldigt.
    Der Kita streikt führt nicht dazu, dass ich gegenüber meinem Arbeitgeber von der Pflicht die Arbeit zu erbringen auch befreit bin. Es gibt zwar den Paragraph 616 im BGB, der sieht vor, dass Eltern bei persönlichen Verhinderungsgründen für eine kurze Zeit zuhause bleiben können, der sei allerdings in der Rechtsprechung höchst umstritten und zusätzlich habe man dann auch noch das Problem, dass man beweisen muss, dass es wirklich gar keine andere Lösung als zuhause bleiben gegeben hat, warnt der Berliner Rechtsanwalt Ole Sierck:
    "Letztlich geht es ja darum, ob ich meinen Lohnanspruch aufrecht erhalten kann oder ob ich gegen eine Kündigung oder Abmahnung erfolgreich vorgehen kann, dann bin ich immer in der Beweispflicht dafür, dass ich nicht in der Lage war, mich anders zu organisieren und die Anforderungen daran können, falls ein Gericht sich überhaupt offen gegenüber einer solchen Begründung sieht, sehr hoch sein."
    Krankmeldung kann zur fristlosen Kündigung führen
    Also der Arbeitgeber kann, wenn er der Meinung ist, der Arbeitnehmer erfüllt seine vertraglichen Pflichten nicht, durchaus eine Abmahnung schicken.
    Und wenn man sich selbst oder das Kind krankmeldet?
    Davon rät Rechtsanwalt Sierck in jedem Fall ab:
    "Das würde ich auf gar keinen Fall riskieren, letztlich besteht die Möglichkeit, dass es rauskommt und das ist definitiv ein Kündigungsgrund, der zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung führen wird."
    In jedem Fall besser ist es also, die ganze Sache gleich anders zu organisieren über andere Eltern, Oma , Opa oder Partner oder falls das nicht geht, mit dem Arbeitgeber vorher über Lösungen sprechen:
    Wie könnten denn da Lösungen aussehen?
    Das kommt ganz auf den Job an. Es gibt da, immer in Absprache mit dem Arbeitgeber, eventuell die Möglichkeit von zuhause aus zu arbeiten, unbezahlt freigestellt zu werden oder vielfach gibt es auch familienfreundliche Modelle, die bei vielen Arbeitsplätzen sowieso schon praktiziert werden, sagt Cornelia Spachtholz vom Verband berufstätiger Mütter.
    "Dass man zum Beispiel ein Eltern-Kind Zimmer am Arbeitsplatz hat, das man in Anspruch nehmen kann, dass der Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle anbietet, dass man kurzfristig einen Schichtwechsel mit Kolleginnen und Kollegen anstreben kann."
    Kein Rechtsanspruch
    Und je nach Job, gibt es eventuell die Möglichkeit, das Kind auch ohne Eltern-Kind Zimmer mal mit an den Arbeitsplatz zu nehmen, aber einen Rechtsanspruch hat man darauf nicht.
    Aber hat man einen Rechtsanspruch darauf, so ganz kurzfristig wegen des Kitastreiks Urlaub zu bekommen?
    In der Regel schon, aber auch da gibt es wieder Ausnahmen, sagt der Anwalt:
    "Der Arbeitgeber muss in der Regel immer Urlaub geben, wenn nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Und selbstverständlich kann ich auch für den Fall, dass ich einen kitastreik überbrücken muss, Urlaub beanspruchen. Wenn ich unersetzbar bin und es die betrieblichen Erfordernisse unumgänglich machen, dass ich anwesend bin, dann habe ich auch keinen Urlaubsanspruch und dann muss ich mich anders organisieren."
    Um dieses "anders organisieren", zum Beispiel auch über Babysitter müssen sich die Eltern dann allerdings nicht nur selber kümmern, sondern sie müssen es selbst bezahlen.
    Kann man denn Geld von der Kita zurückverlangen, weil die Kita die Leistungen nicht erbracht hat?
    Streikrecht ist schützenswert
    Das ist interessant, weil es ja häufig nicht nur um die Betreuung geht, sondern auch ums Essen für das bezahlt wird. Jede Kommune handhabt das ganze etwas anders, in manchen kann es durchaus eine Erstattung geben, die Regel wird das aber nicht sein, meint Ole Sierck:
    "Hier sagen die führenden Professoren, die sich in der Sache geäußert haben, dass das Streikrecht einfach so schützenswert ist, dass man auch als Eltern eines kleinen Kindes, das zur Kita geht, das mittragen muss, dass das Streikrecht ausgeübt werden kann. Was man beim Essen sagen wird, ist dass möglicherweise ersparte Aufwendungen von der Kita dann zu erstatten wären, dann müsste allerdings so rechtzeitig klar sein, dass das Essen nicht angefordert wird, dass es dann auch nicht bezahlt werden muss."
    In jedem Fall ist es empfehlenswert in die Satzung der Kita und in die Verträge, die man mit man mit dem Träger der Kita abgeschlossen hat, ganz genau reinzuschauen.