
Zudem dürfen sie nicht auf das gesamte Produkt bezogen werden, wenn sie nur auf einen Teil davon zutreffen. Produkte, die absichtlich so hergestellt werden, dass sie nur begrenzt haltbar sind, sollen gar nicht mehr beworben werden dürfen.
Bundesjustizministerin Hubig sagte, man sorge dafür, dass Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen könnten und der Wettbewerb mit Umweltaussagen fair sei. Für das Inkrafttreten des Gesetzes, mit dem EU-Auflagen umgesetzt werden, ist noch die Zustimmung des Bundestags nötig.
Umwelthilfe klagt gegen Konzerne
Im April hatte die Deutsche Umwelthilfe Klage gegen mehrere Konzerne eingereicht, die ihre Produkte als "gut für die Umwelt" oder "nachhaltig" bezeichnet haben. Kritisiert wird unter anderem, dass Hersteller nicht begründeten, warum eine Sonnencreme angeblich ozeanfreundlich oder Kleidung nachhaltig sei.
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Diese Nachricht wurde am 07.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.