
Im Zentrum des Verfahrens stand die Frage, ob Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften vor Zivilgerichten zu bestimmten Klimamaßnahmen verpflichtet werden können. Drei Geschäftsführer der Umwelthilfe hatten sich in ihrer Klage auf ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht berufen. Mit jedem verkauften Verbrenner steige die Notwendigkeit für Klimaschutzmaßnahmen in der Zukunft. Dann müsste der Staat eingreifen und die Freiheit würde stärker eingeschränkt.
Der Bundesgerichtshof erklärte aber nun, dass es keine Emissionsbudgets für einzelne Unternehmen gebe. Klimaschutzmaßnahmen und die Vorgabe von Budgets seien Sache der Politik, nicht von Gerichten.
Diese Nachricht wurde am 23.03.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
