Dienstag, 14. Mai 2024

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Kohleausstieg im Bundestag
Streit um Aus für Braun- und Steinkohlekraftwerke

Der Bundestag berät über das Kohleausstiegsgesetz. Bis 2025 geht über die Hälfte der Kapazitäten bei den Steinkohlekraftwerken vom Netz, während sich die Einschnitte bei der Braunkohle zunächst in Grenzen halten. Dagegen formiert sich Widerstand.

Von Theo Geers | 06.03.2020
Steinkohle lagert im Kohlehafen vom Kohlekraftwerk Mehrum im Landkreis Peine, als der Schatten eines Mitarbeiters auf einer Brücke auf die Kohle fällt.
Mit der Steinkohleverstromung soll Anfang der 2030er-Jahre Schluss sein (dpa / Julian Stratenschulte)
Den Umweltverbänden geht alles viel zu langsam, für etliche Kraftwerksbetreiber dagegen kommt der Kohleausstieg viel zu schnell - und ungerecht gehe es auch noch zu. Doch trotz anhaltender Proteste werden Änderungen am Gesetz über den Kohleausstieg nur im Bundestag beschlossen werden. Das Parlament berät ab heute darüber. Die Bundesregierung hält an ihren Plänen erst einmal fest: Bis 2025 geht über die Hälfte der Kapazitäten bei den Steinkohlekraftwerken vom Netz, während sich die Einschnitte bei der Braunkohle zunächst in Grenzen halten.
Braunkohlekraftwerke werden erst in der zweiten Hälfte der 2020er-Jahre in nennenswertem Umfang abgeschaltet. Doch auch danach, also in den Jahren bis 2038, bleibt ein beachtlicher Sockel an Braunkohlekapazitäten am Netz, während mit der Steinkohleverstromung Anfang der 2030er-Jahre Schluss sein soll.
Braunkohle-Deal auf Kosten der Steinkohle?
"Die grundsätzliche Bewertung ist: Der Braunkohledeal ist ein Deal zulasten der Steinkohle. Das Gesetz wendet die Logik an: Später Braunkohleausstieg bedeutet vorgezogener Steinkohleausstieg", sagte dazu unlängst Michael Wübbels, der Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbands VKU. Als ungerecht empfinden es die Stadtwerke, dass die Betreiber der Braunkohlekraftwerke zusätzlich zur längeren Laufzeit, in der mit Strom Geld verdient kann, auch noch mit Milliardenbeträgen für das Abschalten entschädigt werden, während wer Steinkohlekraftwerke betreibt finanziell gesehen eher stiefmütterlich behandelt werden.
Denn Steinkohlemeiler werden bis 2026 über Ausschreibungen stillgelegt. Und die dabei zustande kommenden Stilllegungsprämien sind mit den milliardenschweren Zahlungen an die Braunkohle nicht zu vergleichen. Ausschreibungen und damit Entschädigungen gibt es zudem auch nur bis 2026.
Wer sein Steinkohlekraftwerk länger laufen lässt, kann zwar länger Strom produzieren, aber Entschädigungen für die Stilllegung gibt es nicht mehr. Der Effekt: "Moderne Steinkohlekraftwerke müssen früher vom Netz damit Braunkohlekraftwerke länger laufen können."
Forderung nach höheren Entschädigungen
Die Stadtwerke pochen deshalb auf höhere Entschädigungen und sie wollen auch höhere Prämien durchsetzen, wenn sie ältere Kraft-Wärme-Kraftwerke, die neben Strom auch Fernwärme erzeugen, von Kohle auf Gas umrüsten. Umwelt- und Klimaschützern geht es dagegen eher um die CO2-Bilanz des Kohleausstiegs. Mit dem jetzigen Kohleausstiegsgesetz reiße die Koalition alle europäischen, alle globalen und natürlich auch die deutschen Minderungsziele.
Das späte Abschalten der Braunkohle, dazu die Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks Datteln 4, führe dazu, dass bis 2040 134 Millionen Tonnen mehr CO2 ausgestoßen werden. Das aber hieße: Die CO2-Menge, die Deutschland nach dem Pariser Klimaabkommen überhaupt noch ausstoßen darf, wäre 2040 auch aufgebraucht.