
Kommentar zur Triage
Den Verfassungsrichtern fehlte der Mut
Das Bundesverfassungsgericht hat die während der Corona-Zeit beschlossene Regelung zur Triage für nichtig erklärt. Die Folgen des Urteils sind unerfreulich. Denn Ärzte brauchen Orientierung für Situationen, in denen sie nicht allen helfen können.





