Kommentar zur Triage
Den Verfassungsrichtern fehlte der Mut

Das Bundesverfassungsgericht hat die während der Corona-Zeit beschlossene Regelung zur Triage für nichtig erklärt. Die Folgen des Urteils sind unerfreulich. Denn Ärzte brauchen Orientierung für Situationen, in denen sie nicht allen helfen können.

Deppe, Gigi |
"Triage-Schalter der Zentralen Notaufnahme" steht auf einem Banner, im Hintergrund stehen Rettungskräfte.
Im Rahmen der Katastrophenschutzübung "Löwenzahn" haben Rettungskräfte für einen Einsatz mit zahlreichen Verletzten trainiert, denn Triage ist nicht nur für Pandemien relevant (picture alliance / dpa / Daniel Karmann)