Kommentar
Zurückweisungen an der Grenze: Dobrindt scheitert mit Ansage

Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt Zurückweisungen von Asylbewerbern für rechtswidrig. Die Regierung nennt das Urteil einen Einzelfall, doch das greift zu kurz: Wenn Kanzler und Innenminister mit dem Rechtsstaat spielen, ist das schwer erträglich.

Gudula Geuther |
Eine Polizistin kontrolliert ein Fahrzeug im Rahmen einer Grenzkontrolle an der deutsch-tschechischen Grenze.
Zurückweisungen von Asylbewerbern sind rechtswidrig, weil sie gegen europäisches Recht verstoßen, hat im Eilverfahren dreier Somalier das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. (picture alliance / dpa / Pia Bayer)