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Krankenversicherung
Kabinett stimmt für Finanzreform der Kassen

Die Bundesregierung gibt grünes Licht für eine Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung. Stimmt der Bundestag wie erwartet zu, sinkt der Grundbetrag von 15,5 auf 14,6 Prozent. Kommt die Kasse damit nicht aus, trägt der Versicherte die Mehrkosten.

26.03.2014
    Neben Versichertenkarten verschiedener Krankenkassen liegen mehrere Geldscheine.
    Eine Absenkung des Beitragssatzes der Krankenkassen soll zu mehr Wettbewerb und weniger Kosten führen. (dpa picture alliance / Daniel Karmann)
    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erwartet von seiner Reform mehr Wettbewerb, der "auch zur Preissenkung für die Versicherten" führen wird. "Es wird die Geschäftspolitik dieser Krankenversicherungen sein - weil sie etwa mehr Mitglieder gewinnen wollen -, Beiträge zu senken oder die Beiträge stabil zu halten", sagte Gröhe im Deutschlandfunk. Es sei jedoch zu erwarten, "dass wir in einer älter werdenden Gesellschaft eher mehr ausgeben müssen für unsere Gesunderhaltung im Krankheitsfall."
    Die Mehrkosten tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aber nicht gleichermaßen. Der aktuelle Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent eingefroren, "weil wir nicht wollen, dass eskalierende Lohnnebenkosten Arbeitsplätze vernichten". Der bisher von Arbeitnehmer gezahlte Pflichtbeitrag von 0,9 Prozent werde durch einen Zusatzbeitrag ersetzt, den jede Kasse nach eigener Finanzlage selbst festlegen kann. So zieht der Minister aus dem Gesetzentwurf folgendes Fazit: "Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es in einer Fülle von gesetzlichen Versicherungen die Chancen zur Beitragssenkung und keineswegs zur Beitragssteigerung."
    Das sieht die Grünen-Gesundheitsexpertin Maria Klein-Schmeink anders. Aus ihrer Sicht zahlten die Versicherten "die Zeche". Anders als von Schwarz-Gelb angedacht, werde es jetzt nun nicht einmal mehr eine persönliche Belastungsgrenze bei steigenden Beiträgen geben.
    Der Essener Gesundheitsökonom Jürgen Wasem rechnet damit, dass mindestens eine halbe Millionen Versicherte künftig einen halben Prozentpunkt weniger zahlen müssen als heute. Mit der Reform ist außerdem die Einrichtung eines unabhängigen Instituts zur Qualitätssicherung im Gesundheitswesen vorgesehen. Dieses soll bestehende Daten etwa von Kassen, Ärzten und Kliniken zusammenführen, analysieren und zu Vergleichszwecken aufbereiten.
    Das Ziel: Krankenhäuser mit guten Behandlungsergebnissen sollen mehr Geld bekommen. Auch die Krankenkassen fordern, dass qualitativ unterschiedliche Behandlungen unterschiedlich bezahlt werden.