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Nach Türkgücü-Insolvenz
Wie der DFB weitere Pleiten in der 3. Liga verhindern will

Der Rückzug von Türkgücü München aus der 3. Liga hat nicht nur die Tabelle durcheinandergebracht, sondern auch Fragen hinsichtlich des Zulassungsverfahrens aufgeworfen. Es werden Zweifel laut, inwieweit der DFB die Verschuldung von Vereinen unterbinden kann. Erste Regeländerungen sind aber bereits verabschiedet.

Von Constantin Eckner |
Wappen, Logo, Fahne, (TGM) Fussball / 3. Liga / Tuerkguecue Muenchen - SV Waldhof Mannheim im Olympiastadion / 12.02.202
Türkgücü München stellte in seiner zweiten Drittliga-Saison den Spielbetrieb ein - die Ergebnisse aller Spiele wurden gestrichen. (imago images/Lackovic)
„Unsportlich und unfair“. Mit diesen Worten beschreibt der 1. FC Saarbrücken den Rückzug von Türkgücü München aus der 3. Liga. Die Saarbrücker hatten bereits zweimal gegen die Münchener gewonnen. Diese sechs Punkte verlieren sie durch den Rückzug von Türkgücü – und sind damit nicht mehr im Aufstiegsrennen.
Diese Art von Wettbewerbsverzerrung ist ein Extremfall. Aber Türkgücü ist nicht der erste Drittligist, der mitten in der Saison pleitegeht. In der vergangenen Saison hatte der KFC Uerdingen Insolvenz beantragt, 2018 Rot-Weiß Erfurt. Und das, obwohl beide Vereine die Zulassungsprüfung des DFB vor der jeweiligen Saison bestanden haben.
Ein Richter am Landgericht München I, der sich mit der Erfurter Insolvenz beschäftigt, formuliert allerdings im Januar dieses Jahres in einer Verfügung: „Mir ist schon mehr als ein Fußballverein untergekommen, bei dem eine Spiellizenz erteilt worden ist, aber eine sachgerechte Prüfung der Liquiditätslage zu einem anderen Ergebnis geführt hätte.“

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Der Zulassungsprüfung wird also wenig Wert zugestanden. Kicker-Redakteur Benni Hofmann hat das Dokument des Landgerichts eingesehen und unterstreicht die Aussage des Richters: „Er sagt im Prinzip: Es ist ja alles schön und gut, was der DFB prüft, das ist aber eigentlich völliger Schwachsinn, was die prüfen. Der DFB überprüft quasi versprochene Liquidität. Das wäre jetzt, wenn man es mal vergleichen würde, so: Ich will ein Haus kaufen und gehe deshalb zur Bank und sage: ‚Liebe Bank, gib mir eine Million.‘ Und dann sagt die Bank: ‚Hast du Eigenkapital?‘ Sage ich: ‚Ja.‘ Dann sagt die Bank: ‚Wie viel?‘ ‚Ja, 100.000.‘ Sagt die Bank: ‚Okay, das reicht uns, wenn du das sagst.‘ So ungefähr wäre das.“

"Spielerverträge nicht mit Zulassungsverfahren verknüpft"

Der DFB verlangt von den Vereinen eine Finanzplanung für die kommende Saison. Und vertraut dann darauf, dass die Verantwortlichen ihre Ausgaben wirklich stemmen können.
Als Türkgücü vor ungefähr einem Jahr seine Unterlagen für die aktuelle Saison einreicht, kalkuliert der Verein offenbar mit Personalausgaben von rund drei Millionen Euro. Im Sommer verpflichtet der Drittligist aber mehrere Ex-Bundesliga-Spieler. Offensivkräfte wie Sercan Sararer oder Petar Slišković erhalten zudem Jahresgehälter im guten sechsstelligen Bereich.
Die Kritik am DFB: Dieser müsste - Garantien und Kalkulationen hin oder her - doch erkennen, dass ein Verein wie Türkgücü die Kosten für den Spielerkader nicht stemmen wird. Widerspruch zu dieser These kommt von Tom Eilers, dem Vorsitzenden des Drittliga-Ausschusses:
„Es wird immer gesagt, von mehr oder weniger kompetenten Menschen: ‚Der DFB, wer immer auch das ist, weiß ja alles, der weiß ja, dass die Spieler so teuer sind.‘ In der Tat ist es so, dass auch in den Lizenzligen Spielerverträge natürlich bekanntgemacht werden beim Ligaträger. Das dient aber der Spielberechtigung. Das ist bislang nicht mit dem Zulassungsverfahren als solchem verknüpft.“

"Lizenzierungsverfahren beispielgebend in Europa"

In Zukunft könne sich Eilers vorstellen, das zu ändern. „Das ist eine Frage, die wir prüfen müssen: Macht es in irgendeiner Form Sinn, hier Warnzeichen erkennen zu können und daraus etwas abzuleiten? Und auf welcher rechtlichen Ebene kann man das? Da bin ich vielleicht zu sehr Anwalt, um das pauschal zu sagen. Aber ich glaube, hier mal eine Gelbe Karte hochzuhalten, das wäre sicherlich etwas, was man überlegen muss.“
Lob unterbreitet derweil Andreas Rettig, einst Geschäftsführer der Deutschen Fußball Liga und heute beim Drittligisten Viktoria Köln tätig: „Das Lizenzierungsverfahren in jetziger Form ist beispielgebend in Europa. Aber das Grundproblem ist ein bekanntes, nämlich das, was wir auch aus anderen Bereichen kennen. Stichwort Steuerschlupflöcher. Wo also Nachjustierungen und Anpassungen immer die Folge sind von noch nicht vollständig geregelten Vorgaben.“
Aus Sicht von Rettig hat der DFB bereits Verbesserungen in die Wege geleitet. Ab der Saison 2023/24 müssen überschuldete Vereine ihr Eigenkapital jährlich um fünf Prozent erhöhen. Bei Absteigern aus der 2. Liga darf sich das negative Eigenkapital nicht verschlechtern. Verstöße werden bestraft. Und Vereine, die ein positives wirtschaftliches Ergebnis vorlegen, werden mit Vermarktungserlösen aus den Relegationspartien belohnt.

Weitere Fälle trotz Änderungen am Verfahren?

Rettig meint: „Das sind wirklich gute Instrumente und sinnvolle Instrumente, weil nämlich die, die die Latte reißen, also weiterhin diesen Blödsinn machen, werden jetzt doppelt bestraft. Zum einen, indem sie tatsächlich eine Sanktion bekommen. Dieses Sanktionsgeld, diese Strafgelder werden mit in den Topf geworfen, werden mit der Million aus dem Relegationserlöstopf dazu addiert und dann verteilt an die anspruchsberechtigten, wirtschaftlich vernünftig arbeitenden Clubs. Das hat nochmal einen doppelten Effekt, indem nämlich die Wettbewerber, die vernünftig, seriös arbeiten, gestärkt werden. Gutes Modell, zielführend aus meiner Sicht.“
Eine Belohnung für Vereine, die einen Überschuss erzielen und deren Planung mit dem tatsächlichen Ergebnis übereinstimmen, ist nichts Neues. Dass der DFB in Zukunft Verstöße sanktioniert, schon – und der Verband betont den Wert dieses Werkzeuges in der aktuellen Debatte. Bei besonders schweren Fällen drohen den Vereinen sogar Punktabzüge.
Allerdings kann selbst eine solche Abschreckung nicht jeden Negativfall verhindern, wie Tom Eilers sagt: „Das Zulassungsverfahren ist letztendlich das Verkehrsschild, was vor der Kurve steht. Das regelt natürlich, was man machen soll. Und wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht eingehalten wird von demjenigen, der durch die Kurve fährt, dann kann man nur noch mit den Sanktionen leben, wenn es eben gutgeht. Das ist auch im Zulassungsverfahren geregelt. Man kann allerdings den, der aus der Kurve fliegt, nicht mehr retten.“
Und in letzter Zeit haben so manche Drittligisten die Kurve nicht bekommen, weil sie oftmals mit aller Macht in die viel lukrativere 2. Bundesliga wollten. Weitere Uerdingens und Türkgücüs könnten deshalb in naher Zukunft folgen.