Montag, 11. Dezember 2023

Umwelt- und Menschenrechte
Wirkt das Lieferkettengesetz?

Edeka, Rewe und BMW – gleich drei deutsche Unternehmen standen jüngst in der Kritik. Ihre Zulieferer sollen gegen Umwelt- und Menschenrechte verstoßen haben. Müssen sich die Unternehmen nach dem Lieferkettengesetz nun verantworten?

18.11.2023
    Das Conatinerschiff CMA CGM Antoine de Saint Exupery der französischen Reederei CMA CGM läuft bei leichtem Morgennebel in den Hamburger Hafen ein.
    Hamburger Hafen - ein Großteil der deutschen Importe aus Entwicklungs- und Schwellenländern läuft hier ein (picture alliance / dpa / Markus Scholz)
    Kinderarbeit, Hungerlöhne und mangelnder Arbeitsschutz - das ist teilweise noch immer die Realität bei der Produktion in Entwicklungs- und Schwellenländern. Damit deutsche Unternehmen mehr Verantwortung für ihre Zulieferer übernehmen, hat die Bundesregierung das Lieferkettengesetz verabschiedet. Das gilt seit dem 1. Januar 2023.
    Seitdem hat es mehrfach Kritik an deutschen Unternehmen gegeben, weil sie Umwelt- und Menschenrechte angeblich nicht beachten. Solche Vorwürfe gab es in der Vergangenheit immer wieder - meistens sind sie verpufft. Was ändert sich nun durch das Lieferkettengesetz?

    Inhalt



    Was ist das deutsche Lieferkettengesetz?

    Unternehmen sollen nicht länger die Verantwortung auf Zulieferbetriebe schieben können, wenn es um Verletzungen von Standards geht. Das Gesetz ist auch eine Lehre aus der Katastrophe von Rana Plaza – 2013 stürzte eine Textilfabrik in Bangladesch ein, in der auch etliche deutsche Firmen produzieren ließen. Bei dem bisher größten Unfall in der internationalen Textilindustrie starben mehr als 1.100 Menschen. Es gab rund 2.500 Verletzte.
    2021 dann wurde das Lieferkettengesetz unter der großen Koalition verabschiedet. Vorangegangen waren lange Verhandlungen. Anfang 2023 ist das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nun in Kraft getreten. Unternehmen haben demnach die Pflicht, Sorgfalt für die Einhaltung von Menschenrechten und den Umweltschutz bei der gesamten Produktion zu tragen.
    Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zählen dazu folgende Bereiche:
    • Schutz vor Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Diskriminierung
    • Schutz vor Landraub
    • Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • Recht auf faire Löhne
    • Recht, Gewerkschaften zu bilden
    • Schutz vor umweltrechtlichen Verstößen
    Das Gesetz gilt bisher für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern - ab 2024 wird der Kreis erweitert auf für Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern. Unternehmen müssen laut geltendem Gesetz unter anderem jährlich einen Bericht vorlegen über die Erfüllung von Sorgfaltspflichten. Dieser soll spätestens vier Monate nach dem Schluss eines Geschäftsjahres veröffentlicht werden.
    Verstoßen Unternehmen gegen ihre Sorgfaltspflicht, können Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu acht Millionen Euro oder bis zu zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Die Kontrolle der Einhaltung der Sorgfaltspflichten liegt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

    Welchen Unternehmen wird was vorgeworfen?

    BMW: Der bayerische Autobauer steht wegen Missständen bei einem wichtigen Zulieferer in Marokko in Bedrängnis. Laut Recherchen von NDR, WDR und „Süddeutscher Zeitung“ bestehe der Verdacht, dass der marokkanische Rohstoffkonzern Managem in der Kobalt-Mine in Bou Azzer große Mengen giftigen Arsens in die Umwelt gelangen lasse. Zudem erheben den Berichten zufolge aktuelle und ehemalige Arbeiter der marokkanischen Kobaltmine den Vorwurf, Managem halte internationale Standards zum Schutz von Arbeitern nicht ein und gehe gegen kritische Gewerkschaften vor. BMW hat daraufhin angekündigt, die Vorwürfe zu prüfen. Sollte ein Fehlverhalten vorliegen, werde die BMW Group "sofortige Gegenmaßnahmen einfordern“. 
    Rewe und Edeka: Mehrere Nichtregierungsorganisationen haben den beiden Supermärkten Verstöße auf ecuadorianischen Bananenplantagen vorgehalten. Demnach bekämen die Arbeiter nach eigenen Berichten „Hungerlöhne“ und seien giftigen Pestiziden ausgesetzt. Hinzu komme, dass die Zulieferbetriebe angeblich Gewerkschaftsmitglieder entlasse und drangsaliere. Die Vorwürfe stützen sich dabei auf Erfahrungsberichte von Plantagenarbeitern und Gewerkschaften sowie eigene Recherchen in den Produktionsländern. Bereits im Sommer habe man die beiden Supermärkte informiert – heißt es bei der NGO Oxfam. Edeka wies die Vorwürfe zurück. Bei einer Überprüfung hätten sich die Hinweise mit Bezug auf Partnerfarmen, von denen die Bananen bezogen würden, nicht bestätigt. Rewe hingegen erklärte, dass von dem beanstandeten Betrieb keine weiteren Waren mehr bezogen würden.  

    Wie greift jetzt das Lieferkettengesetz?

    Durch das Lieferkettengesetz können NGOs, wie nun bei Oxfam geschehen, die Vorwürfe an das BAFA herantragen. Diese wird die Lieferbetriebe von Edeka und REWE nun prüfen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, könnte den Supermarktketten ein Bußgeld drohen. Wie schnell die BAFA reagieren muss, ist ungeklärt, weil es dafür keine festgelegten Fristen gibt. Man hoffe auf eine Äußerung des Amtes innerhalb der nächsten drei Monate, heißt es bei Oxfam.
    Medienwirksam: Svenja Schulze (SPD), Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, erntet auf einer Kakaoplantage der Elfenbeinküste eine reife Kakao Schote. Hinter ihr steht Hubertus Heil (SPD), Bundesminister für Arbeit und Soziales.
    Medienwirksam: Arbeitsminister Hubertus Heil und Entwicklungsministerin Svenja Schulze auf den Kakaoplatantagen der Elfenbeinküste - hier kommt es immer noch häufig zu Kinderarbeit. (picture alliance / dpa / Christophe Gateau)
    Die Zahl der Beschwerden bei der BAFA liegt mittlerweile im zweistelligen Bereich – darunter sind auch welche gegen Amazon und Ikea. Das BAFA wird laut Johanna Kusch von der NGO Germanwatch immer dann tätig, wenn Organisationen oder betroffene Menschen Beschwerde einreichen. Die Behörde wird aber auch tätig, wenn Hinweise auf mögliche Verstöße vorliegen - wie im Fall der Berichterstattung über die Kobalt-Mine von BMW. „Dann wird die BAFA dem nachgehen und mit BMW in den Kontakt treten“, so Kusch.
    Die große Errungenschaft des Lieferkettengesetzes sei, dass es nun ein geordnetes Verfahren gebe, wie bei Vorwürfen vorzugehen sei, sagt Johanna Kusch von Germanwatch. Das habe auch zu Umstellungen in den Unternehmen geführt. Früher habe der Bereich Lieferketten vor allem in der Nachhaltigkeitsabteilung gelegen – nun auch in der Rechtsabteilung. „Damit hat es beim Unternehmen insgesamt ein höheres Level erreicht“, so Kusch.

    Welche Kritik gibt es am Lieferkettengesetz?

    Für die Sprecherin des Kinderhilfswerks UNICEF-Deutschland, Ninja Charbonneau, ist das Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. „Wir haben in den letzten Jahren gesehen: Ohne gesetzliche Vorgaben geht es nicht.“ Dennoch sei bei der letzten Erhebung die Kinderarbeit weltweit sogar noch gestiegen. Deshalb sei es wichtig, dass das Lieferkettengesetz nicht auf Deutschland begrenzt bleibe.
    Gabriela Keller, Journalistin vom Investigativportal Correctiv, kritisiert am deutschen Lieferkettengesetz, dass das Thema Umweltstandards und Sorgfaltspflichten „nur ganz marginal“ vorhanden sei. „Das ist auch auf europäischer Ebene ein Streitpunkt“.
    Armin Paasch, Wirtschaftsexperte des katholischen Hilfswerks Misereor meint, das Lieferkettengesetz verpflichte die deutschen Unternehmen zwar, ihren Einfluss zur Wiedergutmachung von Schäden in den Produktionsländern zu nutzen, so Paasch. "Es verpflichtet sie aber nicht ausdrücklich zur Wiedergutmachung von Schäden. Es verbessert auch die Erfolgsaussichten von Betroffenen in Schadenersatzklagen nicht wesentlich." Diese Lücken müssten durch ein EU-Lieferkettengesetz geschlossen werden, forderte Paasch.

    Wann gibt es ein europäisches Lieferkettengesetz?

    Im Juni hatte das EU-Parlament bereits für ein strenges Lieferkettengesetz gestimmt. Demnach sollen Unternehmen mit Sitz in der EU in allen Sektoren mit mehr als 250 Angestellten und mehr als 40 Millionen Euro Jahresumsatz weltweit unter das Gesetz fallen. Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU sollen sich ebenfalls an die Vorschriften halten müssen, wenn sie mehr als 150 Millionen Euro umsetzen und mindestens 40 Millionen Euro davon in der EU generiert werden.
    Ob das europäische Lieferkettengesetz tatsächlich so umgesetzt wird, wird nun zwischen der EU-Kommission, dem Parlament und den Ländern ausgehandelt. Sollte das Gesetz auf EU-Ebene entschieden werden, müsste Deutschland seine Sorgfaltspflichten anpassen.
    Vorgesehen sind auch Klima-Vorgaben für die Lieferketten. Bis 2050 sollen die Wertschöpfungsketten dann "klimaneutral" gestaltet sein. Dies soll insbesondere dafür sorgen, dass Unternehmen klimaschädliche Aktivitäten nicht ins außereuropäische Ausland verlagern, um Klimaregeln in der EU zu umgehen. Bei Verstößen drohen im Parlamentsvorschlag Strafen von über fünf Prozent des Jahresumsatzes.
    Umweltorganisationen wie der BUND und die Deutsche Umwelthilfe begrüßten die Parlamentsentscheidung. Der WWF sprach von einem "Meilenstein auf dem Weg zu einer neuen Ära der Unternehmensverantwortung in Europa".
    Johanna Kusch von der NGO Germanwatch befürwortet vor allem die vorgesehenen umweltbezogenen Sorgfaltspflichten. Demnach könnten Unternehmen in den Ländern ihres Hauptsitzes auch zu Schadensersatz verklagt werden. Diese zivilrechtliche Haftung würde dem ganz konkreten Anspruch gerecht werden, so Kusch.
    Wirtschaftsverbände kritisierten die Vorschläge größtenteils als „nicht praxistauglich“ und „Bürokratiemonster“ – so der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie. Der Bundesverband der Deutschen Industrie und die Deutsche Industrie- und Handelskammer hatten vorab bereits gefordert, das gesamte Gesetzesverfahren zu stoppen.

    aq/nm