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Managergehälter
Aufsichtsräte müssen künftig Obergrenze festlegen

Die Gehälter von deutschen Top-Managern liegen teils im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die SPD kritisiert das seit langem. Nun wurde ein Gesetz verabschiedet, das Gehaltsexzesse verhindern soll und Aufsichtsräten und Anlegern mehr Mitsprache gibt.

Von Theo Geers | 12.11.2019
Ein Mann mit Anzug und Krawatte hält am 02.05.2017 in Nürnberg (Bayern) während einer Pressekonferenz einen Stift in der Hand.
Aufsichtsräte müssen künftig für Managergehälter eine Maximalvergütung festlegen. (dpa / Nicolas Armer)
Was bisher freiwillig war wird nun Gesetz: Aufsichtsräte müssen künftig für Managergehälter eine Maximalvergütung festlegen. Union und SPD haben sich gestern still und leise auf die Regelung verständigt. Sie gilt im Wesentlichen für Aktiengesellschaften gilt, erklärt Eva Högl, die als stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD die Regelung mit ausgehandelt hat:
"Also das ist ja nicht begründbar und auch ehrlich gesagt absurd, was manche Manager verdienen. Das sind ja zweistellige Millionenbeträge Jahresgehalt. Und das ist schon lange ein Thema der SPD, dass wir sagen, das steht in keinem Verhältnis zur geleisteten Arbeit. Also uns war schon immer klar als SPD die Begrenzung der Managergehälter. Wir wollen die auf ein normales Maß zurückführen und das kann niemand besser als der Aufsichtsrat. Das heißt, es sitzen ja Arbeitgebervertreter und -vertreterinnen und Gewerkschaften drin."
Bisher freiwillig, jetzt verpflichtend
Bisher konnte der Aufsichtsrat eine solche Begrenzung von Vorstandsgehältern nur auf freiwilliger Basis erreichen, indem Unternehmen den Benimmregeln des deutschen Corporate Governance Kodexes folgten. Verpflichtend war dies allerdings nicht. Ein Kodex ist ein weiches Instrument, aus dem nun ein hartes wird, vor allem gegen Gehaltsexzesse, hofft Eva Högl:
"Wir erwarten uns, dass die Managergehälter sinken. Nicht mehr zweistellige Millionenbeträge, sondern vernünftige Gehälter für gute Arbeit. Aber wir erhoffen uns eine deutliche Absenkung der exorbitant hohen Managergehälter."
Dabei behält der Aufsichtsrat einen gewissen Spielraum, wie die Managergehälter gedeckelt werden. Er kann eine Maximalvergütung für den Gesamtvorstand oder für jedes Vorstandsmitglied gesondert festlegen. Möglich ist auch, den Gehaltsdeckel für variable und fixe Vergütungsbestandteile einheitlich zu setzen oder für beide Einkunftsarten gesondert. In jedem Fall müssen konkrete Zahlen genannt werden, wobei sich die Berechnung an der sogenannten "pay-ratio" orientieren kann. Bei der "pay-ratio" wird ein bestimmtes Verhältnis der Vorstandsgehälter zur durchschnittlichen Belegschaftsvergütung zugrunde gelegt.
Mehr Mitbestimmung für die Aktionäre
Das Gesetz schiebt aber nicht nur dem Aufsichtsrat die Verantwortung zu, sondern stärkt auch die Rechte der Aktionäre. Eva Högl von der SPD:
"Was wir jetzt auch noch vereinbart haben, ist, dass die Hauptversammlung, dass die auch Managergehälter beschließen kann. Die kann allerdings nur absenken. Der Aufsichtsrat hat also das erste Wort und die Hauptversammlung kann dann darunter gehen."
Ob es so kommt, bezweifelt allerdings der Deutsche Gewerkschaftsbund. DGB-Chef Reiner Hoffmann begrüßt den Gehaltsdeckel für Manager ausdrücklich, die Regelung sei überfällig gewesen. Ein Sinken der Gehälter erwarte er allerdings nicht. Denn die Hauptversammlungen würden bereits jetzt von den großen institutionellen Anlegern dominiert, deren Einfluss nun weiter wachse. Sinnvoller wäre es gewesen, die Beschlussfassung der Vorstandsvergütung im Aufsichtsrat an eine 2/3-Mehrheit zu knüpfen. So wäre sichergestellt, dass die Sichtweise der Arbeitnehmervertreter/innen nicht überstimmt werden kann. Diese Chance sei verpasst worden. Tatsächlich sind Nachbesserungen an dem Gesetz kaum mehr zu erwarten, denn nach der Einigung gestern, soll das Gesetz noch in dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden.