
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Der Mann hatte im April 2021 als damaliger Richter des Amtsgerichts Weimar eine einstweilige Anordnung erlassen, mit der zwei örtlichen Schulen untersagt wurde, einzelne Corona-Infektionsschutzmaßnahmen gegenüber den Kindern durchzusetzen - so etwa die Maskenpflicht. Das Oberlandesgericht Jena hob seine Entscheidung nach wenigen Wochen wieder auf. In der Folge musste sich der Familienrichter vor dem Landgericht Erfurt wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung verantworten und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil. Dagegen zog der Mann vor das Bundesverfassungsgericht.
Diese Nachricht wurde am 03.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.