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Master-Desaster

Doppelte Abiturjahrgänge drängen ins Studium, der Wegfall des Wehr- und Zivildienstes und immer mehr Absolventen wollen auf den Bachelor noch einen Master satteln: Die GEW befürchtet für die Hochschulen einen heißen Herbst.

Von Claudia van Laak | 16.04.2011
    Ein Numerus clausus, ein Aufnahmetest, ein besonderes Sprachzertifikat - etwa jeder vierte Masterstudiengang ist nicht frei zugänglich. Die Zulassungsbeschränkungen sind abhängig von der Beliebtheit des Fachs, aber auch von der Region: Während in Mecklenburg-Vorpommern neun von zehn Masterstudiengängen keiner Beschränkung unterliegen, sind es in Berlin nur drei von zehn. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert einen freien Zugang zum Master für alle, sie will ein Bundesgesetz, das den Ländern verbietet, die Zulassung zum Master zu beschränken. Andreas Keller, im Vorstand der GEW für den Bereich Hochschulen zuständig:

    "Mit einem Bundesgesetz, was sagen würde, jeder Bachelorabsolvent hat den Anspruch auf ein Masterstudienplatz, wäre es den Ländern und den Hochschulen nicht mehr erlaubt, Einschränkungen vorzunehmen. Und dann wäre das Ergebnis tatsächlich ein Rechtsanspruch, zum Master zugelassen zu werden."

    Ein freier Zugang zum Master, ein Bund-Länder-Programm, um mehr Master-Studiengänge auflegen zu können - dies sind auch die Forderungen von Studierendenverbänden. Die Juso-Hochschulgruppen, CampusGrün, der Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen und andere befürchten, dass der Bachelor-Abschluss für viele Studierende zur Sackgasse werden könnte. Ein Masterstudienplatz bleibe einigen wegen schlechter Noten verwehrt, die Wirtschaft erkenne den Bachelor noch zu wenig als berufsqualifizierenden Abschluss an. In einem Punkt sind sich die Studierenden allerdings nicht einig: ein Rechtsanspruch auf einen Master geht bestimmten Verbände zu weit. Sven Hilgers vom Bundesverband Liberaler Hochschulgruppen:

    "Wenn es nur eine begrenzte Kapazität an Masterplätzen gibt, die hoffentlich nach Leistungskriterien vergeben werden, und wenn sich dann Menschen, die sich einen Anwalt leisten können, dort einklagen, sind dann Menschen, die eine gute Leistung bringen, aber sich aber einen Anwalt nicht leisten können, benachteiligt. Das heißt, ein Masterzugang nach Recht ist noch ungerechter und intransparenter als nach Leistung, und deswegen lehnen wir so einen Masteranspruch entschieden ab."

    Berlins Studierende sind beim Thema "Freier Zugang zum Master" jetzt aktiv geworden - sie starten in der nächsten Woche ein entsprechendes Volksbegehren.