
Er sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", im schlimmsten Fall müssten alle Optionen auf den Tisch. Dazu könne auch zählen, eine Haushaltsnotlage auszurufen und womöglich neue Schulden aufzunehmen. Miersch betonte, der Staat habe die Aufgabe, einen Zusammenbruch der Wirtschaft zu verhindern sowie den Zusammenhalt der Gesellschaft zu organisieren. Im Zweifel könnten weitere Entlastungen nötig werden.
Mit einem sogenannten Überschreitensbeschluss kann der Bundestag eine Ausnahmeregelung der Schuldenbremse nutzen. Diese ermöglicht es, dass der Bund in "außergewöhnlichen Notsituationen" mehr Kredite aufnimmt als normalerweise erlaubt.
Diese Nachricht wurde am 25.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
