
Ein solches Verfahren sei ganz klar eine Option, sagte SPD-Fraktionschef Miersch der "Rheinischen Post" aus Düsseldorf. Eine neue Einstufung der Partei müsse Folgen haben, erklärte Miersch weiter, wies aber zugleich darauf hin, dass das Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit abzuwarten sei. Zudem seien die Hürden für ein Parteiverbot sehr hoch. Dagegen nannte CDU-Generalsekretär Linnemann im Interview mit der Zeitung "Welt am Sonntag" ein Verbotsverfahren politisch "hochgradig gefährlich". Dieses würde sehr lange dauern und die AfD könne ihre vermeintliche Opferrolle dann voll ausspielen.
Im Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als gesichert rechtsextremistisch hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Woche eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Dies bedeutet, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu der Eilentscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht mehr öffentlich als gesichert rechtsextremistisch bezeichnet. Die Stillhaltezusage bedeutet jedoch nicht, dass die Verfassungsschützer ihre Einstufung zurücknähmen, hieß es.
Diese Nachricht wurde am 10.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.