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Mindestlohn
Kritik an Ausnahmeregelungen

Die geplanten Ausnahmen beim Mindestlohn für Praktikanten, Saisonarbeiter und Zeitungsboten sorgen für Kritik. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise und der Linken-Politiker Bodo Ramelow, warnen vor der Aushöhlung des Gesetzes.

28.06.2014
    Weise sagte der Frankfurter Rundschau: "Wenn man zu viele Sonderregelungen zulässt, wird man Widersprüche produzieren, Ausweichverhalten fördern und am Ende Unzufriedenheit ernten." Der Mindestlohn sei von der Mehrheit in Deutschland gewollt.
    Die von Wirtschaftsforschungsinstituten verbreitete Befürchtung, der Mindestlohn werde viele hunderttausend Arbeitsplätze kosten, teilt Weise nicht: "Nach den Einschätzungen, die wir von externen Fachleuten und aus unserem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung erhalten, dürfte es nicht zu Arbeitsplatzverlusten im großen Stil kommen."
    Der Fraktionsvorsitzende der Linken in Thüringen, Bodo Ramelow, sagte im Deutschlandfunk: "Mindestlohn ist ja nur eine Maßnahme, um endlich in der sozialen Marktwirtschaft, bei der das Soziale nicht mehr funktioniert, Leitplanken einzuziehen." Bei immer mehr Ausnahmen sei diese Maßnahme jedoch nicht mehr wirkungsmächtig.
    Einigung bei Spitzenrunde
    Am Freitag hatten die Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD mit Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel und Arbeitsministerin Andrea Nahles Ausnahmen für die Zeitungsbranche, für Saisonarbeit und für die Beschäftigung von Praktikanten vereinbart. Wie die Nachrichtenagentur Reuters aus Koalitionskreisen erfuhr, sei geplant, dass Zeitungsverlage ihren Zustellern bis Ende 2016 weniger als den Mindestlohn zahlen dürften. 2015 dürften sie den Mindestlohn um 25 und 2016 um 15 Prozent unterschreiten. Ursprünglich sollten die Verlage fünf Jahre lang geringere Sozialabgaben für Minijobber entrichten. Dieses Vorhaben sei aber nach dem scharfen Protest des Wirtschaftsflügels der Union gekippt worden.
    Außerdem dürfen freiwillige Praktika während der Ausbildung und des Studiums drei Monate statt wie bisher geplant sechs Wochen dauern, ohne dass der Mindestlohn anfällt.
    Der Bundestag beschließt kommende Woche
    Erntehelfer sollen 70 statt wie geplant 50 Arbeitstage sozialabgabenfrei beschäftigt werden dürfen. Dies ist von der Landwirtschaft als wichtiges Entgegenkommen gewertet worden. Bei Saisonarbeitern dürfen Arbeitgeber zudem Kosten für Kost und Logis vom Mindestlohn abziehen.
    Bereits vor den Verhandlungen am Freitag waren Langzeitarbeitslose für die ersten sechs Monate einer Beschäftigung und Jugendliche unter 18 Jahren ausgenommen.
    Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015 soll kommende Woche vom Bundestag verabschiedet werden.
    (vic/swe)