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Mindestlohn
Was die geplante Kommission leisten soll

Der gesetzliche Mindestlohn kommt – so viel steht fest. Das geplante Modell einer Kommission zur Festsetzung eines Mindestlohnes findet allerdings wenig Anklang. Dabei gibt es dafür bereits einige Vorbilder in Europa.

    Begeisterung ruft die geplante Mindestlohn-Kommission nicht hervor, weder bei den Gewerkschaften noch auf Unternehmerseite. So warnte Ulrich Grillo, Präsident des Bundesverbands der deutschen Industrie, heute Morgen im Deutschlandfunk:
    "Es darf aber auch keine Kommission sein, die einmal im Jahr insgesamt die Richtung der Lohnentwicklung festlegt, für alle Branchen, für alle Tarifverträge. Da muss man sehr aufpassen, das ist unser Bedenken, dass da der Gesetzgeber dann irgendwann die Lohnfestlegung in Deutschland übernimmt, und das darf nicht sein."
    Ähnlich klingt die Kritik beim neuen Arbeitgeber-Präsident Ingo Kramer. Man wolle keine Fundamental-Opposition betreiben. Falls sich aber herausstelle, dass in der Kommission eine "heimliche Koalition aus Gewerkschaften und Regierung sitze, wäre das ein Ausstiegsgrund". Im Deutschlandfunk mahnte auch die Arbeitnehmerseite zu Umsicht.
    "Niemand will, insbesondere die IG-Metall und andere Gewerkschaften wollen nicht, dass der Mindestlohn in Zukunft die Vorgabe für Tarifverhandlungen ist, ganz im Gegenteil."
    Sagt Armin Schild, SPD-Mitglied und IG-Metall Bezirkschef von Hessen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und dem Saarland und stellt klar:
    "Die Mindestlohnentwicklung in Deutschland muss zukünftig der Entwicklung der Tarifverträge folgen. Und nicht die Tarifverträge sich an einem politisch festgesetzten Mindestlohn orientieren. Aber es muss auch klar sein, der Mindestlohn muss sich weiter entwickeln, er kann nicht Jahr für Jahr bei 8,50 Euro als Einstieg stehen bleiben, er muss sich mit den abgeschlossenen Tarifverträgen weiter entwickeln, sonst verliert er ja schnell wieder seine Funktion."
    Die Details der Mindestlohn-Kommission sind derweil noch weitgehend ungeklärt. Je drei Vertreter von Gewerkschaften und Arbeitgebern sollen jährlich die Höhe des Mindestlohns neu aushandeln. Das Arbeitsministerium soll dabei keinen Einfluss ausüben. Unklar ist dagegen noch wann, in welcher Höhe und wie er festgelegt werden soll. Ob der Mindestlohn tatsächlich für alle Branchen gelten und wie er sich beispielsweise auf Minijobs auswirken soll, wird wohl auch erst am Ende der Koalitionsverhandlungen entschieden.
    Der Blick ins Ausland
    Hilfreich zur Ausgestaltung der Details könnte ein Blick über den Tellerrand sein. Insgesamt 21 EU-Staaten haben bereits einen gesetzlichen Mindestlohn. In den Niederlanden etwa gibt eine paritätisch besetzte Expertenkommission halbjährlich Empfehlungen zur Erhöhung des Mindestlohns.
    Im britischen Modell übernimmt die "Low Pay Commission" als unabhängige Institution diese Rolle. Sie macht Vorschläge auf Basis umfangreicher Analysen – anschließend entscheidet die Politik. Der Kommission in Großbritannien gehören dabei übrigens nicht nur Arbeitgeber und Gewerkschafter an, sondern auch Wissenschaftler.