Samstag, 27. April 2024

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Sexuelle Gewalt in der katholischen Kirche
Viele Anläufe zur Aufklärung - mit welchen Ergebnissen?

Unzählige Gutachten, Bekundungen von Reue und Scham, Rücktrittsgesuche an Rom – seit mehr als zehn Jahren ist sexuelle Gewalt in der katholischen Kirche Thema. Tiefgreifende Veränderungen lassen jedoch auf sich warten. Problematisch ist auch die Rolle, die der deutsche Staat dabei spielt.

Von Christiane Florin | 02.03.2022
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx und der Kölner Erbischof Kardinal Rainer Maria Woelki verfolgen am 06.03.2017 in Köln den Eröffnungsgottesdienst zur Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz.
Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx und der Kölner Erbischof Kardinal Rainer Maria Woelki, der nach einer Auszeit heute zurückkehrt (picture alliance / Oliver Berg / dpa)
Rainer Maria Woelki, der Erzbischof von Köln, hat Papst Franziskus seinen Rücktritt angeboten - und ist doch erst einmal nach langer Auszeit ins Amt zurückgekehrt. In seinem Brief an die Gläubigen heißt es:
Mir ist klar, dass sich für viele von Ihnen damit auch ganz unterschiedliche Gefühle verbinden: Verunsicherung, Unverständnis, Misstrauen bis hin zur Ablehnung meiner Person sowie einer gewissen Sorge im Hinblick darauf, wie es bei uns im Erzbistum weitergehen wird. Es tut mir leid, dass diese Zeit für viele Menschen in unserer Kirche eine so belastete Zeit ist. Und ich weiß und es schmerzt mich, dass auch ich für diese Situation Verantwortung trage.“
Kardinal Woelki wieder im Amt - Gespräch mit Christiane Florin (02.03.2022)

Kardinal Woelki: Zerrüttetes Vertrauensverhältnis zur "Herde"

Das Wort „Verantwortung“ lässt aufhorchen – doch es bezieht sich nicht auf das, was Woelki mutmaßlich selbst von der sexualisierten Gewalt und deren Vertuschung in seinem Erzbistum wusste. Es bezieht sich auf das zerrüttete Vertrauensverhältnis zwischen „dem Hirten und seiner Herde“ – wie es im theologischen Jargon heißt. Ob sein Gesuch angenommen wird, darüber wird der Papst in Rom entscheiden. Die Rücktrittsbitten von zwei anderen deutschen Erzbischöfen – von Stefan Heße in Hamburg und von Reinhard Marx in München - hat Franziskus abgelehnt.
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Die aktuellen Nachrichten aus Köln fügen sich in eine Reihe von Schlagzeilen, die von Medien gemeinhin als „Beben“ bezeichnet werden. Am Personaltableau der Bischöfe hat es bislang nichts geändert. Erst vor wenigen Wochen stand ein anderes Erzbistum im Scheinwerferlicht: Rechtsanwalt Ulrich Wastl präsentierte am 20. Januar das Missbrauchsgutachten für das Erzbistum München und Freising.
„Es liegen nun - wir haben gar nicht mehr gezählt - viele Studien und Gutachten und wie es im Einzelnen heißt, vor. Die Befunde sind unisono: Bis 2002 – ich würde sogar sagen bis 2010 -  wurde auf die Opfer keine Rücksicht genommen. Meine Damen und Herren: Wie viele Gutachten und Studien braucht das Land eigentlich noch, um sich dieser Erkenntnis zu stellen?“

Ein Gutachten mit gewaltiger Fallhöhe

Die „Kanzlei Westphal Spilker Wastl“ hat im Auftrag des Erzbistums untersucht, wie kirchlich Verantwortliche reagierten, wenn sie von sexualisierter Gewalt gegen Schutzbedürftige erfuhren. Was taten Erzbischöfe und Generalvikare, wenn sie zum Beispiel hörten, dass ein Priester gegenüber Messdienern zudringlich wurde? Wenn es Hinweise gab, dass ein Geistlicher nach der Party im Pfarrheimkeller Jugendliche mit nach Hause nahm? Klärten die Hierarchen auf oder reichte es ihnen, wenn der Beschuldigte alles abstritt? Kümmerten sie sich um die Opfer oder betrachteten sie die Betroffenen als Bedrohung? Hielten sie sich an weltliches und kirchliches Recht - und an die eigene Moral, die den Schutz der Schwachen gebietet?
Porträt von Erzbischof Reinhard Kardinal Marx
Erzbischof Reinhard Kardinal Marx (picture alliance / dpa / Friso Gentsch)
Eine „Bilanz des Schreckens“ nennt die Kanzlei ihre Auswertung der vergangenen 70 Jahre. Dem amtierenden Erzbischof Reinhard Marx, einem Vertrauten von Papst Franziskus, wirft sie „Nicht-Wahrnehmung“ der Opfer vor. Joseph Ratzinger wird noch schwerer belastet: Ratzinger, erst Erzbischof von München und Freising, später Papst in Rom. Als Erzbischof soll er mehrere Missbrauchstäter in der Seelsorge eingesetzt haben. Joseph Ratzinger - der einst mächtigste Mann der Weltkirche - und Reinhard Marx - ein immer noch mächtiger Kardinal – stehen also im Fokus. Das fast 2000seitige Gutachten hat damit eine gewaltige Fallhöhe.
„Ich will es mal ganz flapsig sagen mit einem Urmünchner namens Karl Valentin: Es ist alles gesagt, aber noch nicht von jedem. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, wird mit jedem Jahr die Zahl derer, die noch zur Aufklärung beitragen können, weniger.“
Es wurde vieles gesagt in Gutachten, Untersuchungen, Berichten, Studien unterschiedlichsten Zuschnitts. Oft untersuchten Juristen im Auftrag der Kirche, manchmal ein interdisziplinäres wissenschaftliches Team. Die 27 römisch-katholischen Bistümer sollen Aufarbeitungskommissionen gründen, so hat es die Bischofskonferenz mit Johannes Wilhelm Rörig vereinbart, dem bisherigen „Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des Kindesmissbrauchs“. In 14 Diözesen gibt es die Kommissionen bereits.
Rechtsanwältin Kerstin Stirner (Mitte) schaut zu, wie der von der Kirche beauftragte Anwalt Björn Gercke (rechts) dem Kölner Erzbischof Rainer Maria Woelki (links) während einer Pressekonferenz ein Exemplar eines Gutachtens zum Umgang des Erzbistums Köln mit sexueller Gewalt übergibt.
Gutachten zu sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln wird übergeben. (dpa / AFP Pool / Ina Fassbender)
Viel Papier, viele Gremien – ein Muster wird überall erkennbar: Bistumsleitungen haben die Opfer missachtet und die klerikalen Täter geschützt, bis hin zur „Komplizenschaft“. So formuliert es die Kanzlei Westphal Spilker-Wastl. Und: Vermeintlich liberale Bischöfe haben nicht empathischer für die Opfer agiert als streng katholische. Deutschlands römisch-katholische Bischöfe bekunden seit 12 Jahren Schmerz, Scham und Erschütterung:
„Das ist ein sehr erlebnisreiches Jahr, das nun zu Ende geht. Wir haben erlebt, dass die Missbrauchsfälle uns intensiv beschäftigt haben. Wir haben gespürt, dass Menschen von der Kirche enttäuscht sind, dass Menschen die Kirche verlassen haben. Das ist schmerzlich für uns.“ Sagt 2010 der damalige Vorsitzende der deutschen Bischofskonferenz, der Freiburger Erzbischof Robert Zollitsch. 2010 war das Jahr, in dem die Medien erstmals breit über sexualisierte Gewalt in den Kirchen berichteten.

Kardinal Meisner: „Nichts geahnt, nichts geahnt!“

„Ich empfinde Scham beim Blick auf das Wegschauen von vielen, die nicht wahrhaben wollten, was geschehen ist, die bagatellisiert haben und eben nicht hinsehen wollten und nicht hören wollten. Da schließe ich mich ein.“ Erklärt Reinhard Marx, Zollitschs Nachfolger an der Spitze der Bischofskonferenz im September 2018 - nachdem ein Forschungsteam die erste große Untersuchung zur sexualisierten Gewalt im Hoheitsgebiet der 27 Bischöfe präsentiert hat, die sogenannte „MHG-Studie“. Von 3677 Betroffenen und 1670 beschuldigten Priestern seit 1946 ist darin die Rede – Zahlen, die nur das hellste Hellfeld erfassen, also das, was Bistumsakten noch hergeben.

„Das hat mich so entsetzt, das hat mich so entsetzt. Also ich brauchte ein paar Wochen, ehe ich wieder klar denken konnte, so hat mich das erschüttert.
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Joachim Meisner: „Nichts geahnt, nichts geahnt!“
So der frühere Kölner Erzbischof Joachim Meisner, als er vom Deutschlandfunk befragt wird, was er denn 2010 dachte - als die Medien von massenhafter sexualisierter Gewalt durch Kleriker berichteten.
„Höchste Verantwortungsträger, auch meine Vorgänger, haben sich vielfach klar schuldig gemacht. Nichts geahnt – das ist seit heute nicht mehr möglich.“ Erklärt Meisners Nachfolger Rainer Maria Woelki im März 2021, als er zum Gutachten des von ihm beauftragten Strafrechtlers Björn Gercke Stellung nimmt. Eine andere von ihm in Auftrag gegebene Untersuchung durch die „Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl“ bleibt unveröffentlicht, angeblich wegen methodischer Mängel. Woelki bekundet Aufarbeitungswillen, doch immer mehr Katholikinnen und Katholiken glauben ihm nicht. Die Austrittszahlen steigen, Gremien entziehen ihm das Vertrauen.

Jeder 20. Priester gilt laut „MHG-Studie“ als Beschuldigter

Auch in München sieht es zwischendurch so aus, als sei das Gutachten wegen rechtlicher Anfechtungen gefährdet. Doch es erscheint. Wenige Tage nach der Präsentation ohne Erzbischof Reinhard Marx, bittet selbiger zum Presstermin und bekennt:
„Mir wird in diesem Gutachten Verantwortung zugeschrieben, und ich bin bereit, Verantwortung zu übernehmen. Bereits im letzten Jahr habe ich Papst Franziskus geschrieben und schon an anderer Stelle benannt, dass für mich die größte Schuld darin besteht, die Betroffenen übersehen zu haben. Das ist unverzeihlich.“
Wie viele Betroffene sexualisierter Gewalt es in römisch-katholischen Einrichtungen in Deutschland tatsächlich gab, ist trotz aller Gutachten unbekannt. Denn Akten wurden vernichtet, und viele Zeitzeugen leben nicht mehr oder melden sich nicht zu Wort. Jeder 20. Priester gilt laut „MHG-Studie“ als Beschuldigter, das sind 5 Prozent. Unter den restlichen 95 Prozent der Priester, die nicht beschuldigt werden, dürften viele Mitwisser sein. Nicht selten wurden Geistliche gebeten, auf einschlägig bekannte Mitbrüder „aufzupassen“, wie es in Akten heißt.
Man habe den Ernst der Lage erkannt, sagt der Vorsitzende der Bischofskonferenz Georg Bätzing. Seine Generalsekretärin Beate Gilles erklärt im Deutschlandfunk:
„Der Vertrauensverlust, der einhergeht mit der aktuellen Situation, ist dramatisch. Aber in der Situation ist es nicht nur wichtig, auf die Institution zu schauen. Es ist wichtig, dass die Bischöfe und die Verantwortlichen in den Bistümern sich immer wieder berühren lassen von den Ergebnissen.“
Georg Bätzing, neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, vor einem Mikrofon
Georg Bätzing, der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (dpa)
Gert Pickel, Religionssoziologe an der Universität Leipzig, hört die Bekundungen mit gemischten Gefühlen. Seit vielen Jahren beobachtet er den kirchlichen Wandel und Nicht-Wandel.
Eigentlich deute ich das durchaus als einerseits ehrlich, dass man es empfindet. Aber andererseits ist es natürlich durchaus zu hinterfragen, warum man jahrzehntelang eben nichts getan hat.“

Rom hält an institutioneller Beharrungsstrategie fest

Die deutsche Kirchenleitung sei in einem Dilemma, sagt Gert Pickel. Viele Mitglieder signalisierten, es könne kein Weiter-So geben, und viele deutsche Bischöfe hätten das verstanden. Aber Rom gebe die institutionelle Beharrungsstrategie nicht so schnell auf, die Zentrale sehe nicht ein, dass sich wegen sexualisierter Gewalt systemisch etwas ändern müsse:
„Die katholische Kirche hat schon sehr lange durchgehalten, das wissen wir. Gerade wenn wir über Missbrauch reden, war die Strategie seit Jahrzehnten zu sagen: „Das sind Einzelfälle.“ Oder der Klassiker ist: „Das gibt es auch in der Gesellschaft“. Allerdings funktionieren solche Strategien immer weniger. Das nutzt sich ab.“

Interventionsbeauftragter im Erzbistum Köln quittierte den Dienst aus Gewissensgründen

Oliver Vogt war von 2015 an sogenannter „Interventionsbeauftragter“ im Erzbistum Köln. Er bearbeitete „Fallmeldungen“, wie das in amtlicher Sprache heißt, er suchte Akten zusammen, wenn sich Betroffene sexualisierter Gewalt meldeten. 2020 verabschiedete er sich vom Arbeitgeber Kirche. Er habe sich um Gerechtigkeit für Betroffene bemüht, erzählt er. Doch dann sei er in einen Gewissenskonflikt geraten:
„Dieses Gefühl zu haben, in so einem System mitzuwirken und im Endeffekt bei denen, die die Verantwortung haben, nicht zu bewirken, dass ein Umdenken stattfindet und dass irgendjemand sagt: Ich habe einen Fehler gemacht. Obwohl es nachweislich und klar war. Das hat mich an meine Grenzen gebracht. Dann habe ich gesagt: Ich kann in diesem System diese Tätigkeit nicht mehr ausüben.“
Gottesdienst unter Coronaauflagen, hier in Niedersachsen im Mai 2020
Gottesdienst unter Coronaauflagen, hier in Niedersachsen im Mai 2020 (imago / Susanne Hübner)
Oliver Vogt bezweifelt, dass die römisch-katholische Kirche das Unrecht selbst aufarbeiten kann: „Wir sind jetzt im Jahr 2022. 2010 ist das Ganze in die große Öffentlichkeit gekommen. Kirche selber kennt es noch viel länger. Und was ist seitdem passiert? Es ist so wenig, dass einfach deutlich wird, dass die Kirche es selber nicht kann und vielleicht auch an vielen Stellen nicht will.“

Frankreich: Staatliche Untersuchungskommission zu sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche

Das laizistische Frankreich ist andere Wege gegangen. Es richtete eine staatliche Untersuchungskommission ein. Die wertete Akten aus, hörte Betroffenen und Zeitzeugen zu. Vor einigen Monaten wurde das Ergebnis präsentiert: Mehr als 300.000 Betroffene sexualisierter Gewalt habe es nach 1945 in der katholischen Kirche in Frankreich gegeben, schätzt das Expertenteam. Allein diese Zahl macht die gesellschaftliche Dimension deutlich. Religionssoziologe Gert Pickel sieht auch den deutschen Staat in der Pflicht:
„Es ist kaum vorstellbar, dass wir einen Staat haben, in dem es Institutionen gibt, die jenseits der staatlichen Gerichtsbarkeit agieren. Das Problem ist: Man ist in diesen ganzen verschiedenen Kirchen-Staatsverträgen auch mit Rom übrigens – was die katholische Kirche angeht - verflochten. Das ist eine Rechtsprechung, die man nicht so einfach durchbrechen kann. Bisher hat man sich gescheut, in dieses Problemfeld hineinzutreten. Das ist eigentlich einer Demokratie nicht mehr angemessen.“
Wie schwer die Entflechtung ist, zeigen unter anderem die Reaktionen auf die jüngste und letzte Stellungnahme von Johannes Wilhelm Rörig. Der „Unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung“, kurz: „UBSKM“, hat seine Tätigkeit in dieser Funktion Ende Februar niedergelegt. Kurz zuvor forderte er, sein Amt zu stärken und die Institutionen zu einer Zusammenarbeit zu verpflichten. Laut Rörig sollte zudem, „der Aufarbeitungskommission beim UBSKM-Amt über ein gesetzliches Fundament ein klares Mandat erteilt werden, damit dieses staatliche Gremium in die Lage versetzt wird, bundesweit institutionelle Aufarbeitungsprozesse zu begleiten, zu beraten sowie die Einhaltung konkreter Standards bei der regionalen Aufarbeitung und der vor Ort, insbesondere hinsichtlich Unabhängigkeit, Transparenz und Betroffenenbeteiligung, zu überwachen.“
Ein klares Kontroll-Mandat zugesprochen zu bekommen, scheint jedoch schwierig, auch wegen unklarer Zuständigkeit. Bundesjustizminister Marco Buschmann twitterte am 31. Januar 2022:
„Sexueller Kindesmissbrauch ist eine schwere Straftat. Die katholische Kirche sollte alles tun, um solche Taten aufzuklären, wenn Mitarbeiter aus ihren Reihen daran beteiligt sind. Wer als Vorgesetzter systematisch wegschaut, kann psychische Beihilfe begehen.“

Deutscher Staat sieht Verantwortung für Aufklärung bei den Kirchen

Bisher stand kein kirchlicher Vorgesetzter wegen einer solchen Beihilfe vor Gericht. Der Tweet des Bundesjustizministers bezieht sich auf nicht verjährte Fälle. Aufarbeitung ist jedoch nicht nur ein juristischer, sondern auch ein politischer und gesellschaftlicher Prozess. Der Deutschlandfunk stellte daher eine Anfrage an die neue Bundesregierung, ob und wenn ja, wie sie sich an der Aufarbeitung beteiligen werde. Das Justizministerium erklärt:   

„Die umfassende Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs ist  in erster Linie Sache der Kirchen selbst. Hier geht es zum einen darum, die einzelnen Missbrauchstaten - auch soweit verjährt - aufzuklären und die Opfer zu identifizieren. Für die Betroffenen bedarf es Anlaufstellen, ihre heutigen Bedarfe müssen ermittelt und angemessene Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen werden. Zum anderen muss es aber auch darum gehen, das z. T. systematische Ignorieren bzw. Vertuschen von intern bekannt gewordenen Missbrauchstaten aufzuklären und sich mit den Strukturen auseinanderzusetzen, die ein solches Vorgehen begünstigen. Schließlich wird sich die katholische Kirche den Fragen zur Sexualmoral und zu ihrer Haltung zur Homosexualität und dem Thema Zölibat stellen müssen. Die Verantwortung für diese umfangreiche Aufgabe liegt bei der katholischen Kirche.“ (Zitat)
Laut Justizministerium bleibt es also bei der Aufarbeitung durch die Kirche selbst. Zum Vorschlag, den der Unabhängige Missbrauchsbeauftragte gemacht hat, erklärt das Bundesjustizministerium, man werde sich mit ihm und dem Bundesfamilienministerium abstimmen.
„Dabei ist der sexuelle Missbrauch in Institutionen insgesamt in den Blick zu nehmen, nicht nur in der katholischen Kirche.“
Dass sich die Aufarbeitung von sexuellem Kindesmissbrauch auch auf Sportvereine und andere Jugendeinrichtung beziehen muss, steht im Koalitionsvertrag. Damit kommt die neue Bundesregierung dem Wunsch der katholischen Kirche nach. Die Bischofskonferenz hat mehrfach erklärt, sie sei zu einer staatlichen Aufarbeitung bereit, aber nur, wenn die katholische Kirche nicht allein betrachtet werde. Betroffenenverbände betonen jedoch seit Jahren, dass sie nicht warten können, bis die römisch-katholische Kirche ihre Sexualmoral erneuert hat.

Daniela Ordowski, katholische Landjugend: „Kirche braucht eine Revolution“

Von außen erzeugt die Ampelkoalition offenbar kaum Druck. Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist weiterhin kooperativ, nicht konfrontativ – trotz des offenkundigen Unrechts. Die Bundesregierung verweist auf „innerkirchliche Reformkräfte“. Eine dieser „Kräfte“ ist Daniela Ordowski. Sie ist Bundesvorsitzende der „Katholischen Landjugendbewegung“, zugleich eine der Delegierten auf dem „Synodalen Weg“. Auf diesem Weg diskutieren Bischöfe und Laien über die Zukunft der Kirche:
„Ich würde behaupten, dass es in den letzten Wochen und Monaten deutlicher geworden ist, dass es nicht um kleine Reförmchen geht, sondern um eine Revolution, die diese Kirche braucht.“
Die demokratische Politik appelliert an Repräsentanten eines undemokratischen, klerikalen Systems, die römisch-katholischen Reformer sind erst recht auf die Bischöfe angewiesen. Daniela Ordowski beschreibt die Spannung:
„Auf der einen Seite ringen wir miteinander gemeinsam um Veränderungen dieser Kirche und gleichzeitig habe ich persönlich das Gefühl, mit gewissen Bischöfen fast schon gar nicht mehr sprechen zu wollen, bis sie ihre eigene Schuld eingestanden haben.  Es bringt uns halt in eine schwierige Situation auf diesem Synodalen Weg, denn es ist die einzige Chance oder eine der Chancen, die wir gerade haben, diese Kirche zu verändern und die wollen wir auf dem Synodalen Weg auch nutzen.“

Tiefkatholisch - und aus der Kirche ausgetreten

Oliver Vogt, der frühere Kölner Interventionsbeauftragte, hat sich nicht nur von der Kirche als Arbeitgeber verabschiedet. Er ist auch aus der Kirche ausgetreten – trotz tiefkatholischer Sozialisation.
„Dieser Institution will ich nicht mehr angehören. Diese Verlogenheit, dieses „Wir schützen uns gegenseitig, diese Unehrlichkeit, diese falsche Art, den Menschen mit dem Zeigefinger zu zeigen, wie sie zu leben haben und selber sich da nicht dran zu halten - diese ganzen Dinge sind so stark geworden, dass ich gesagt habe: Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich diese Institution, diese Organisation, nicht mehr unterstützen und möchte auch nicht mehr Mitglied sein.“