Donnerstag, 28. März 2024

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Mobile Impfteams in Pflegeheimen
Medizinethiker: "Sie müssen am Bett die Entscheidung treffen"

Mobile Impfteams werden in Pflegeheimen auch auf Menschen stoßen, die im Sterben liegen oder nicht geimpft werden wollen, sagte der Medizinethiker Jonathan Hunger im Dlf. Impfteams müssten dann möglicherweise auch spontan über die Verteilung nicht verimpfter Dosen entscheiden.

Jonathan Hunger im Gespräch mit Jessica Sturmberg | 05.02.2021
Die Mitarbeiterin eines mobilen Impfteams klebt im Alten- und Pflegeheim Bürgerheim nach einer Impfung mit dem Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer bei einer Bewohnerin ein Pflaster auf den Arm.
Es sei wichtig, dass die Impfteams untereinander gut kommunizieren, sagte Jonathan Hunger im Dlf (picture alliance/dpa/Sebastian Gollnow)
Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen stehen in der Priorisierung für die Impfungen ganz oben. Doch viele von ihnen sind nicht mobil genug, um in Impfzentren geimpft zu werden, Impfteams, die in die Heime gehen, sollen das auffangen. Diese werden vor Ort viele schwierige Fragen beantworten müssen, erklärte der Medizinethiker Jonathan Hunger im Dlf.
Der Corona-Impfstoff von Biontech und Pfizer. Eine Krankenschwester im UC Davis Medical Center in Sacramento, Kalifornien, zieht die Subsatnz aus einem Gläschen in eine Spritze. Zu sehen ist nur ihre mit einem blauen Handschuh geschützte Hand.
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Es werde vorkommen, dass die Situation vor Ort ein striktes Vorgehen nach den erstellten Ablaufplänen unmöglich mache. Das mobile Impfteam könne zum Beispiel auf eine Person treffen, die im Sterben liegt, für die aber eine Impfdosis bestellt wurde. In diesem Fall müsse das Team "am Bett die Entscheidung treffen", sagte Hunger.

Was passiert mit der übrigen Impfdosis?

Im Falle einer sterbenden Person sei es vermutlich geboten, nicht zu impfen. Denn die Impfung könne keine Wirkung mehr entfalten, belaste die sterbende Person aber.
Veronika Ambach-Gattung (r) spricht mit ihrer Mutter Hannelore Scheuerle in einem Zelt vor dem Seniorenheim Maria Königin. Das Seniorenheim ermöglicht Angehörigen am Muttertag und in Zukunft auch an weiteren Terminen in einem Zelt vor der Einrichtung, geschützt durch eine Trennscheibe, mit ihren Angehörigen zu sprechen. (aufgenommen am 10.05.2020 in Mainz in Rheinland-Pfalz)
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Falls man sich gegen die Impfung entscheide, folge die nächste Frage: Was passiert mit der übrigen Impfdosis? Diese Entscheidung müsse im Team besprochen werden. Dafür sei es auch wichtig, dass die Teamarbeit gut funktioniere.
Zwischen den Rettungsdienstmitarbeitenden, Verwaltungsfachkräften, Ärztinnen und Ärzten und medizinisch-technischen Assistenten müsse geklärt sein, wer welche Entscheidung fällt und warum er sie so und nicht anders fällt. Die medizinsche Letztverantwortung trage aber der Arzt oder die Ärztin.
Ebenso könne es passieren, dass ein Impfling vor Ort den Arm wegzieht oder anders deutlich macht, dass er die Impfung nicht möchte, sich aber verbal nicht eindeutig äußern kann. Man müsse dann vor Ort versuchen, der aktuellen Willensbekundung der Person Geltung zu verschaffen. Das müsse aber letztlich möglicherweise auf Basis einer Mutmaßung über die Willensäußerung entscheiden.
In so eine Entscheidung sollten idealerweise auch das Pflegepersonal vor Ort und die Hausärztin oder der Hausarzt des Impflings einbezogen werden, das werde aber nicht immer möglich sein.
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