Donnerstag, 25. April 2024

Archiv

Nach dem Urteil im NSU-Prozess
"Wir haben nach wie vor einen Staat im Staat"

Der Rechtsextremismus-Experte und Politologe Hajo Funke hat das Urteil im NSU-Prozess begrüßt. Er kritisierte im Dlf gleichzeitig die mangelnde Aufklärung weiterer Hintergründe. Schuld daran sei unter anderem der Verfassungsschutz, der "außer Kontrolle" agiere. Funke forderte eine umfassende Reform des Inlandsgeheimdienstes.

Hajo Funke im Gespräch mit Sarah Zerback | 11.07.2018
    Der Politikwissenschafler Hans Joachim Funke im Zeuge vor dem Untersuchungsausschuss "Rechtsterrorismus/NSU" im Landtag von Baden-Württemberg
    Der Politikwissenschafler Hans Joachim Funke (picture alliance/ dpa/ Daniel Naupold)
    Sarah Zerback: Vom NSU-Trio, das 14 Jahre lang zusammen im Untergrund gelebt hat, ist nur Beate Zschäpe übrig geblieben. 437 Verhandlungstage, hunderte Zeugen und noch mehr Beweismittel waren nötig, um zu klären, ob sie zumindest mitverantwortlich ist für die Morde und für die Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds. Das Münchener Oberlandesgericht hat jetzt entschieden, ja, das ist sie, und hat die Hauptangeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
    Wir haben es gehört: Viele Angehörige, viele Opfer, die wollen keinen Schlussstrich, und die haben auch heute noch immer das Versprechen im Ohr, das die Kanzlerin ihnen 2012 gegeben hat, bei der offiziellen Gedenkfeier:
    "Als Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland verspreche ich Ihnen: Wir tun alles, um die Morde aufzuklären und die Helfershelfer und Hintermänner aufzudecken und alle Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen."
    Zerback: An diesem Tag, wo jetzt das Urteil im NSU-Prozess gesprochen wurde und gerade noch begründet wird, da kann ich jetzt sprechen mit dem Politologen Hajo Funke, der sich intensiv mit dem Prozess beschäftigt hat, auch publizistisch. Guten Tag, Herr Funke!
    Hajo Funke: Guten Tag.
    "Darüber hinaus gibt es ein braunes Netzwerk"
    Zerback: Wurde dieses Versprechen der Kanzlerin eingelöst?
    Funke: Nein, es wurde nicht eingelöst. Es ist auch schwer einzulösen, selbst mit Richtlinienkompetenz. Es wurden nicht alle Täter erfasst. Man hat nicht alles getan. Gleichwohl ist der heutige Tag ein Schritt des Rechtsstaats für die unmittelbar Angeklagten, also diejenigen, die die Bundesanwaltschaft ausgewählt hat.
    Zerback: Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe zumindest, die hätte ja nicht härter bestraft werden können. Hätte es das denn Ihrer Meinung nach überhaupt geben können, ein Urteil, das der Gerechtigkeit Genüge tut?
    Funke: Ja, natürlich! Das ist ja auf einer Stufe von eins bis hundert unterschiedlich entscheid bar. Sie haben sich konzentriert, das Gericht und der Prozess hat sich konzentriert im Wesentlichen auf das NSU-Trio, und das heißt auf Beate Zschäpe - die beiden anderen sind tot – und einige wenige Angeklagte, und die wurden entsprechend mit verurteilt mit dem heutigen Tag.
    Darüber hinaus gibt es ein braunes Netzwerk. So das sehr gültige Urteil des Leiters des Bundestagsuntersuchungsausschusses, von Clemens Binninger.
    Zweitens: Es gibt eine 10.000er-Todesliste. Das heißt, man hätte sehr viel mehr an Indizien herbeischaffen können, um das Umfeld, die Unterstützer oder mögliche weitere Mittäter auszuloten.
    Und man hätte drittens ganz anders mit den Blockaden umgehen müssen, und zwar insbesondere unter dem Rubrum des Quellenschutzes mit dem Inlandsgeheimdienst, also dem Bundesverfassungsschutzamt und den Landesämtern für Verfassungsschutz.
    Reform des Verfassungsschutzes hat "Probleme verschärft"
    Zerback: Herr Funke, was konkret fordern Sie da? Was hätte man an der Stelle besser machen können mit Blick auf den Staat, auf den Verfassungsschutz, auf die Polizei, auch die Ermittler?
    Funke: Ich sehe die heutige Situation sogar so, dass mit dem wachsenden Druck der Öffentlichkeit erneut es zu einer umfassenden Reform der Sicherheitsarchitektur insgesamt kommen sollte.
    Zerback: Eine Reform des Verfassungsschutzes gab es ja zumindest.
    Funke: Ja. Diese Reform hat die Probleme verschärft. Das muss ich leider sagen. Denn die V-Leute können jetzt noch verdeckter agieren und das Bundesamt für Verfassungsschutz kann entscheiden, wann sie Informationen weitergibt und wann nicht. Das war eine ungeheure Erschwernis, auch für die Polizei, in den langen Jahren, in denen die Mordserie des NSU nicht aufgedeckt worden ist. Also: Reform des Verfassungsschutzwesens, eine andere Kontrolle oder deren Aufgabe in der bisherigen Form. Dies – noch einmal sei es gesagt; ich kann es an Beispielen sagen – ist eine der schwersten Hypotheken dieser NSU-Mordserie, dass der Inlandsgeheimdienst Leute in den Szenen hatte, die sogar diese Szenen gefördert hatten. Zum Beispiel Tino Brand vom Landesamt für Verfassungsschutz in Thüringen hat Gewaltverbrechen als Rechtsextremer begangen und wurde nicht angeklagt mit Erfolg. Es gab 30fache Anzeigen. Das heißt, man hätte ihn gedeckt, und diese Deckung passt nicht zu der Funktion eines Frühwarnsystems, das nämlich den Strafverfolgungsbehörden Informationen weitergeben sollte, und da braucht es eine Kontrolle oder eine grundlegende Änderung.
    "Man hätte sehr viel mehr erfahren können"
    Zerback: Das sind schwere Vorwürfe, die natürlich auch nicht nur Sie erheben. Aber noch mal die Frage: Wäre das tatsächlich Aufgabe des Gerichts gewesen? Ist das leistbar?
    Funke: Das ist eine andere Frage. Sie haben mich generell gefragt nach dem, was noch zu tun sei. Was das Gericht anlangt, hätte es natürlich mehr Informationen auch für die Art und das Ausmaß der Schuld der Angeklagten ermitteln können, wenn sie jemand wie den Chef-V-Mann des Bundesamtes für Verfassungsschutz in Zwickau, Ralf Marschner, angemessen vernommen hätte. Er hatte ein Kuschelverhältnis, wie glaubwürdig belegt ist, mit Beate Zschäpe und er hat die beiden toten Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beschäftigt. Man hätte sehr viel mehr erfahren können. Es gab nur einige wenige Versuche, ihn zu befragen, und man hat das nicht intensiv gemacht. Ein großer Vorwurf im Übrigen auch seitens des Untersuchungsausschusses des Bundestages, des schon erwähnten Clemens Binninger.
    Zerback: Drei Untersuchungsausschüsse hat es ja bislang gegeben, im Bundestag und auch in acht Landtagen.
    Funke: 13, ja!
    Zerback: Eine Ombudsfrau der Bundesregierung für die NSU-Opfer. All das wurde ja getan. Was fordern Sie denn in der Richtung noch? Soll es noch einen vierten Untersuchungsausschuss im Bundestag geben? Oder was hilft, um aufzuklären?
    Funke: Nein. Es gab, um es genau zu sagen, zwei Untersuchungsausschüsse auf der Bundestagsebene und insgesamt 13 Untersuchungsausschüsse, die Erhebliches erforscht haben auch zu den Ursachen zum Rechtsextremismus. Das alles ist gut. Die entscheidende Frage, die sich jetzt neu erhebt, ist mit dem Wort "kein Schlussstrich", dass man weiter ermittelt. Die 10.000er-Todesliste, das ist nicht wenig und die hat es in sich. Und, dass man auf der anderen Seite Konsequenzen zieht, die wirklich diesem Versagen der Sicherheitsbehörden entsprechen. Da kann man sehr viel tun, nicht nur beim Inlandsgeheimdienst, auch bei der Polizei, auch bei den Innenministerien, und das steht an.
    Zerback: Sie haben die Vorgänge um den NSU ja mal in einem Ihrer Bücher als Staatsaffäre bezeichnet. Da erübrigt sich fast meine Frage, ob die denn inzwischen gelöst ist.
    Funke: Nein. Wir haben nach wie vor einen Staat im Staat, und das ist der Inlandsgeheimdienst. Er ist außer Kontrolle. Die Fachaufsicht, die legalen Kontrollmöglichkeiten der Parlamentarischen Kontrollgremien, die Öffentlichkeit - alle haben ein Recht auf Kontrolle und diese Kontrolle existiert nicht. Das ist im Grunde eine Art Ausnahmezustand in der Demokratie, und das passt nicht zu unserem Selbstverständnis einer rechtsstaatlichen Demokratie.
    "Rassismus ist eines der zentralen Probleme, die man ganz anders als bisher angehen sollte"
    Zerback: Das geht in die Richtung der Politik. Aber glauben Sie denn auch, dass der Prozess jetzt nachhaltig eine gesellschaftliche Wirkung entfalten kann?
    Funke: Ja. Ich glaube, dass die Entscheidungen sehr triftig sind, auf Basis der Indizien solche Urteile zu fällen. Bei dem einen oder anderen mag man sagen, das hätte etwas milder sein können oder etwas schärfer. Aber insgesamt hat sich mit Richter Götzl der Rechtsstaat in dieser Frage durchgesetzt und erfordert Anerkennung.
    Auf der anderen Seite hat die Debatte – und darum geht es ja auch gerade in Medien wie Ihrem und überhaupt in der Öffentlichkeit – wiederum den Druck erzeugt, jetzt erneut tatsächlich auch die Defizite der Sicherheitsarchitektur anzugehen.
    Zerback: Derart rassistisches Gedankengut, das zu solchen Verbrechen geführt hat, ist das tatsächlich genug im Blickfeld der Politik, der Gesellschaft auch?
    Funke: Nach wie vor nicht, da wir ja auch eine Überlappung zweier politischer Szenarien haben. Wir haben die NSU-Mordserie und ihre Aufdeckung seit 2011 und wir haben seit 2014 eine, durch Entfesselung von Ressentiments, durch rechtspopulistische Bewegungen ungeheure Gewaltwelle, übrigens auch zum Teil von denen, die zu diesem weiteren Umfeld des NSU gehört haben, und insofern ist der Rassismus eines der zentralen Probleme, die man ganz anders als bisher angehen sollte, auch um die Demokratie selbst nicht zu gefährden.
    Zerback: … sagt der Politologe Hajo Funke. Besten Dank für das Gespräch heute in den "Informationen am Mittag". Schönen Tag noch.
    Funke: Gleichfalls.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.