Gebäudemodernisierung
Koalition wickelt Habecks Heizungsgesetz ab

Das schwarz-rote Bundeskabinett hat das neue Heizungsgesetz auf den Weg gebracht. Unter anderem soll die umstrittene 65-Prozent-Regel abgeschafft werden. Was heißt das für den Klimaschutz? Wird Heizen für Mieterinnen und Mieter teurer?

    Protestaktion vor dem Kanzleramt gegen die Änderungen am Heizungsgesetz.
    Protestaktion vor dem Kanzleramt gegen die Änderungen am Heizungsgesetz. (imago / Frank Ossenbrink)
    Das bisherige Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, regelt den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen zugunsten klimafreundlicher Alternativen. Beschlossen wurde es 2020 von der Großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel. 2024 wurde es von der damaligen Ampel-Koalition überarbeitet.
    Union und SPD verständigten sich 2025 im Koalitionsvertrag dann auf eine weitreichende weitere Reform. Seitdem die Eckpunkte der Koalition vorliegen, gibt es scharfe Kritik, nicht nur von Umweltverbänden. Mitte Mai 2026 brachte das Bundeskabinett das weitgehend neugestaltete “Gebäudemodernisierungsgesetz” auf den Weg. Nun stehen die parlamentarischen Beratungen an. Bis Juli soll das Gesetz stehen.

    Inhalt

    Die zentralen Änderungen am Gebäudeenergie-Gesetz

    Neben der Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen und einer Biomasseheizung sollen weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können - Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. 
    Die vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) initiierte Regel, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, war umstritten. Die Regel sollte den Einbau einer Öl- und Gasheizung für die Zukunft unmöglich machen. Dies galt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet, für bestehende Gebäude wurden Übergangsfristen gewährt.
    Vor allem die Union hatte darauf gedrängt, die 65-Prozent-Regel komplett abzuschaffen. Sie hat sich an diesem Punkt gegen die SPD durchgesetzt. “Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt”, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) zum Gesetzentwurf. Die Bundesregierung schaffe Investitions- und Planungssicherheit und ermögliche Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl. 

    Neue Quote und "Biotreppe"

    Stattdessen soll es jetzt eine Grüngas- bzw. eine Grünölquote geben. Konkret heißt das, Gas- und Ölheizungen müssen laut den Plänen von Union und SPD mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden.
    Das könnte dann im Erdgasnetz beispielsweise Biomethan sein, auch Bioerdgas oder Bio-CNG genannt, oder Wasserstoff und bei Erdöl naturbasierte Stoffe oder synthetische. Auf diese Weise sollen die Brennstoffe weniger fossil sein - und es soll eine Klimaschutzwirkung entstehen.
    Geplant ist außerdem eine sogenannte Biotreppe: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent.

    Freiheit für Hausbesitzer, Kostenbremse für Mieter

    Auch zukünftig können Ölheizungen, Gasheizungen oder Wärmepumpen eingebaut werden. Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.
    Die Pflicht für den Klimaschutz wird allerdings verlagert: Nicht mehr derjenige, der eine Heizung kauft, trägt die Verantwortung, sondern die Versorger müssen durch neue Brennstoffe sicherstellen, dass es grüner wird. Branchenvertreter weisen darauf hin, dass klimafreundliche Kraftstoffe teurer sind als konventionelle, auch weil es am Angebot mangele. Auf Verbraucher kämen deshalb deutliche Mehrkosten zu.
    Für Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizung ihrer Wohnung haben, soll es einen Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geben – dazu standen im Papier aber keinerlei Details. Ende April 2026 legte die Koalition einen konkreteren Plan vor. Vorgesehen ist eine Kostenbremse für Mieter. Vermieter sollten sich künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffes beteiligen.
    Bereits im Vorfeld haben zahlreiche Akteure vor den Kosten einer Grüngasquote gewarnt, etwa der Verband kommunaler Unternehmen, im den sich Versorger organisieren. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW): zusammen mit dem Wuppertal Institut warnen die Autoren vor steigenden Preisen, die vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen massiv belasten könnten.

    Kritik: Deutlicher Rückschritt für den Klimaschutz

    Es gibt nur begrenzte Mengen grüner Gase, und die hätte die Industrie auch gern für Prozesse, die nicht elektrifiziert werden können. Es gibt also eine sehr hohe Konkurrenz um die grünen Gase. Dadurch ist ein Preisdruck absehbar, der die Verbraucher belasten wird und der zusätzlich auch die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität hemmen wird.
    „Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten“, betont die Koalition. Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor Klimaziele verfehle, werde nachgesteuert. Insbesondere der Verkehrs- und Gebäudesektor hinken beim Klimaschutz allerdings bereits seit Jahren hinterher.
    Die Vorgaben, die schrittweise eingeführt werden sollen, bringen allerdings deutlich weniger Emissionsminderung als die Vorgabe der Ampelkoalition. Manche Beobachter sprechen davon, dass die Wärmewende damit abgeschafft sei.
    Dabei gilt ein Verschlechterungsverbot, nach dem eine neue Regelung zur Heizung nicht weniger gut für den Klimaschutz sein darf. Das besagt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Vorsitzenden der Klimaunion, Thomas Heilmann. Die Vorschläge von CDU und SPD sind also auch verfassungsmäßig heikel.
    Greenpeace nannte das Vorhaben ein "riesiges Geschenk" für die Öl- und Gasindustrie, Kritik kam auch von Linken und Grünen. Die Streichung der 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Heizungstausch sei ein Rückschritt, kritisierte der Naturschutzbund Nabu. Die geplante Grüngas- und Grünölquote ersetze diese Leitplanke nicht. 
    Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisierte, die EU-Gebäuderichtlinie gebe vor, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen ergreifen müssen, um den gesamten Gebäudebestand 2050 zu 100 Prozent klimaneutral mit Wärme zu versorgen. Die “Bio-Treppe” sehe bis 2040 aber nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vor. Das sei nicht ambitioniert genug. 

    Was heißt das für die kommunale Wärmeplanung?

    Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gilt seit Anfang 2024. Es sieht vor, dass Großstädte ab 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit.
    Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen.
    Hausbesitzer sollen entscheiden können, was sie machen - ob sie sich etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundlichere Heizung einbauen.

    Online-Text: Deutschlandfunk-Nachrichten, Tina Hammesfahr; Quellen: Deutschlandradio, Agenturen