
Das Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, regelt den schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen zugunsten klimafreundlicher Alternativen. Beschlossen wurde es 2020 von der Großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel. 2024 wurde es von der damaligen Ampel-Koalition überarbeitet.
Union und SPD verständigten sich 2025 im Koalitionsvertrag dann auf eine weitere Reform. Nun liegen die Eckpunkte vor – und stoßen auf scharfe Kritik, nicht nur bei Umweltverbänden.
Die zentralen Änderungen am Gebäudeenergie-Gesetz
Die vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) initiierte Regel, wonach jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, war umstritten. Die Regel sollte den Einbau einer Öl- und Gasheizung für die Zukunft unmöglich machen. Dies galt zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet, für bestehende Gebäude wurden Übergangsfristen gewährt.
Vor allem die Union hatte darauf gedrängt, die 65-Prozent-Regel komplett abzuschaffen. Sie hat sich an diesem Punkt gegen die SPD durchgesetzt. „Alle Heizungsarten sind wieder möglich“, betonte Unionsfraktionschef Jens Spahn. Konkret heißt es im Eckpunkte-Papier: „Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.“
Neue Quote für grünes Gas und grünes Öl
Stattdessen soll es jetzt eine Grüngas- bzw. eine Grünölquote geben. Konkret heißt das, Gas- und Ölheizungen müssen laut den Plänen von Union und SPD mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden.
Das könnte dann im Erdgasnetz beispielsweise Biomethan sein, auch Bioerdgas oder Bio-CNG genannt, oder Wasserstoff und bei Erdöl naturbasierte Stoffe oder synthetische. Auf diese Weise sollen die Brennstoffe weniger fossil sein - und es soll eine Klimaschutzwirkung entstehen.
Bis 2029 soll diese sogenannte „Grüngasquote“ bei zehn Prozent liegen und bis 2040 in drei weiteren Schritten ansteigen. Für den klimafreundlichen Brennstoffanteil soll der CO2-Preis entfallen.
Freiheit für Hausbesitzer, Risiken für Verbraucher
Auch zukünftig können Ölheizungen, Gasheizungen oder Wärmepumpen eingebaut werden. Wer weiterhin einen Austausch seiner alten Heizung plant oder beim Neubau fossile Heizungen vermeiden möchte, kann vorerst weiter auf staatliche Unterstützung zählen: Die Förderung für den Kauf klimafreundlicher Anlagen wie zum Beispiel Wärmepumpen soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.
Die Pflicht für den Klimaschutz wird allerdings verlagert: Nicht mehr derjenige, der eine Heizung kauft, trägt die Verantwortung, sondern die Versorger müssen durch neue Brennstoffe sicherstellen, dass es grüner wird. Branchenvertreter weisen darauf hin, dass klimafreundliche Kraftstoffe teurer sind als konventionelle, auch weil es am Angebot mangele. Auf Verbraucher kämen deshalb deutliche Mehrkosten zu.
Für Mieter, die keinen Einfluss auf die Heizung ihrer Wohnung haben, soll es einen Schutz „vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ geben – dazu stehen im Papier aber keinerlei Details.
Bereits im Vorfeld haben zahlreiche Akteure vor den Kosten einer Grüngasquote gewarnt, etwa der Verband kommunaler Unternehmen, im den sich Versorger organisieren. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zusammen mit dem Wuppertal Institut warnen vor steigenden Preisen, die vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen massiv belasten könnte.
Malte Küpper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) sieht die Eckpunkte in ihrer jetzigen Form als “Rückschritt auch für eine sozialverträgliche Wärmewende”.
Deutlicher Rückschritt für den Klimaschutz
Es gibt nur begrenzte Mengen grüner Gase und die hätte die Industrie auch gern für Prozesse, die nicht elektrifiziert werden können. Es gibt also eine sehr hohe Konkurrenz um die grünen Gase. Hier wird es also Preisdruck geben, der die Verbraucher belasten wird und der zusätzlich auch die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität hemmen wird.
Bis 2045 müssten die Grüngasquote dann auch stark ansteigen, damit Klimaneutralität erreicht werden kann. Doch dafür gibt es derzeit keine ausreichenden Produktions- und Importkapazitäten. Die Biogasproduktion ist ebenfalls begrenzt, aufgrund der geringen Flächen, die dafür zur Verfügung stehen.
„Die Ziele des Klimaschutzgesetzes gelten“, betont die Koalition. Sollte sich in einer Evaluierung im Jahr 2030 zeigen, dass der Gebäudesektor Klimaziele verfehle, werde nachgesteuert. Insbesondere der Verkehrs- und Gebäudesektor hinken beim Klimaschutz allerdings bereits seit Jahren hinterher.
Die Vorgaben, die schrittweise eingeführt werden sollen, bringen allerdings deutlich weniger Emissionsminderung als die Vorgabe der Ampelkoalition. Manche Beobachter sprechen davon, dass die Wärmewende damit abgeschafft sei.
Dabei gilt ein Verschlechterungsverbot, nach dem eine neue Regelung zur Heizung nicht weniger gut für den Klimaschutz sein darf. Das besagt ein Rechtsgutachten im Auftrag des Vorsitzenden der Klimaunion, Thomas Heilmann. Die Vorschläge von CDU und SPD sind also auch verfassungsmäßig heikel.
Greenpeace nannte das Vorhaben ein "riesiges Geschenk" für die Öl- und Gasindustrie, Kritik kam auch von Linken und Grünen.
Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Fraktionen von Union und SPD haben am 24.02.2026 zunächst ein fünfseitiges Eckpunkte-Papier vorgelegt. Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Am 1. Juli soll das neue Gesetz in Kraft treten.
Was heißt das für die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung bleibt teilweise erhalten. Das Gesetz für die kommunale Wärmeplanung gilt seit Anfang 2024. Es sieht vor, dass Großstädte ab 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen. Dazu gehört etwa, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben bis Mitte 2028 Zeit.
Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, die Kommunen sollen weniger genaue Daten erheben müssen.
Hausbesitzer sollen entscheiden können, was sie machen - ob sie sich etwa an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundlichere Heizung einbauen.
Online-Text: Deutschlandfunk-Nachrichten, Tina Hammesfahr













