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NPD-Verbotsantrag
Beweise für das "Klima der Angst" verlangt

Verfassungsrichter Peter Müller hat vom Bundesrat mehr konkrete Belege für die Gefährlichkeit der NPD gefordert. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend bei einem Pressegespräch. Die Bundesländer wollen ein Verbot der rechtsextremen Partei erreichen.

Von Stephan Detjen | 26.03.2015
    Ein Unterstützer der NPD steht am Sonntag (17.06.2012) mit einem Shirt mit der Aufschrift "Deutschland" bei einer NPD-Kundgebung am Strausberger Platz in Berlin.
    Bei der Prüfung des NPD-Verbotsantrags soll es insbesondere um die Rolle der Partei in "national befreiten Zonen" gehen. (dpa / picture alliance / Matthias Balk)
    Das Bundesverfassungsgericht hat von den Bundesländern weitere Nachlieferungen zu ihrem NPD-Verbotsantrag gefordert. Beim jährlichen Pressegespräch des Bundesverfassungsgerichts wurden gestern Abend Berichte bestätigt, nach denen der zuständige Richter im Zweiten Senat, der ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller, den Bundesrat in einem Schreiben aufgefordert hat, zusätzliche, konkrete Belege für die im Verbotsantrag behauptete Gefährlichkeit der NPD vorzulegen.
    Die NPD selbst hatte auf ihrer Internetseite aus dem Schreiben zitiert. Es geht dabei um den Vorwurf, die rechtsextreme Partei schüre in bestimmten Region ein "Klima der Angst" und beeinträchtige dadurch das demokratische Handeln. Aus Gerichtskreisen war schon früher zu hören gewesen, man werde bei der Prüfung des Verbotsantrags ein besonderes Augenmerk auf die Rolle der NPD in sogenannten national befreiten Zonen legen. So werden in rechtsextremistischen Kreisen Kommunen und Regionen genannt, in denen Rechtsextremisten besonders aktiv und in der Gesellschaft – etwa in Vereinen oder Kommunalparlamenten – verwurzelt sind.
    Auch Belege für Abschaltung von V-Leuten gefordert
    Bereits Anfang der Woche hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Länder in einem sogenannten Hinweisbeschluss aufgefordert, Belege für die Abschaltung von V-Leuten in der NPD vorzulegen. An der Durchdringung der Partei mit Informanten der Verfassungsschutzbehörden war das letzte NPD-Verbotsverfahren 2003 frühzeitig gescheitert. Die Länder hatten deshalb vor Einreichung des erneuten Verbotsantrages Ende 2013 beschlossen, ab dem Frühjahr 2012 keine V-Leute mehr in der NPD einzusetzen. Das Gericht verlangt in seinem Hinweisbeschluss nun konkrete Nachweise dafür, wie genau diese Abschaltung erfolgte.
    Aus Gerichtskreisen ist zu hören, aus den beiden Aufforderungen zur Vorlage zusätzlicher Belege ließen sich inhaltliche Schwerpunkte der richterlichen Prüfung ablesen. Der förmliche Hinweisbeschluss deute darauf hin, dass das Gericht die V-Leute-Problematik mit besonderem Nachdruck prüfe. Zugleich wird in Karlsruhe beteuert, Hinweisbeschluss des Senats und der zusätzliche Brief an den Bundesrat ließen keine Rückschlüsse auf einen möglichen Ausgang des Verfahrens zu. Den Richtern des Zweiten Senats liegt allerdings bereits ein Votum vor, in dem der zuständige Richter Müller als Berichterstatter eine erste Bewertung des Verbostantrages vornimmt. Auf dieser Grundlage hat der Senat nun mit seinen konkreten Beratungen begonnen. Das Verfahren war zuletzt durch das vorzeitige Ausscheiden des ersten Berichterstatters Michael Gerhardt im vergangenen Sommer verzögert. Müller hatte dessen Funktion daraufhin übernommen.
    Urteil spätestens im April 2016
    Konkretisiert wurde in Karlsruhe nun auch der weitere zeitliche Ablauf des Verfahrens: Im Herbst will das Gericht entscheiden, ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommt. Diese sollte dann noch im Laufe des Jahres stattfinden. Man wolle das Verfahren dann in voller Besetzung des Senats mit acht Richtern beenden, heißt es in Karlsruhe. Damit müsste der Schlusspunkt spätestens im April 2016 gesetzt sein. Dann endet die Amtszeit des Richters Herbert Landau.