
Das entschied das sächsische Oberverwaltungsgericht. Es wies damit eine Beschwerde der Landes-AfD gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden zurück. Dieses hatte im vergangenen Juli einen Eilantrag der Partei gegen ihre Einstufung zurückgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht erklärte nun, die AfD habe die umfangreichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts nicht durchgreifend infrage gestellt.
Diese Nachricht wurde am 21.01.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.