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Österreichs Klage
EuGH-Generalanwalt hält PKW-Maut für zulässig

Österreich sieht seine Bürger durch die deutsche PKW-Maut benachteiligt und hat deshalb Klage vor dem EuGH eingereicht. Der dortige Generalanwalt empfiehlt nun die Einstellung des Verfahrens. In Wien ist man darüber wenig amüsiert und prüft, ausländische Autofahrer auch stärker zur Kasse zu bitten.

Von Tonia Koch | 06.02.2019
    Mehrere Pkw und Lkw fahren am 13.12.2007 auf der Autobahn bei Oberhausen-Holten. Im Hintergrund ist bei Sonnenuntergang ein Chemiewerk zu sehen.
    Die deutsche PKW-Maut kann voraussichtlich wie geplant umgesetzt werden, der Generalanwalt des EuGH hält sie für zulässig (picture alliance / imageBROKER / Jochen Tack)
    Zwischentöne sind heute vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg nicht zu vernehmen. Die Empfehlung des Generalanwaltes des EuGH, Nils Wahl, im Hinblick auf die Klage Österreichs gegen die deutsche PKW-Maut ist eindeutig.
    "Ich schlage vor, die Klage abzuweisen."
    Damit ist Österreich mit seinem Ansinnen, die Pläne für eine Infrastrukturabgabe auf bundesdeutschen Fernstraßen zu verhindern, zunächst einmal gescheitert. Noch ist es eine Empfehlung. Aber in aller Regel folgen die Richter des höchsten europäischen Gerichtes der Argumentation des Generalanwaltes. Zur Begründung heißt es, dass ausländische Autofahrer durch die deutsche Maut nicht diskriminiert würden. Sie würden deshalb nicht schlechter gestellt, weil die Halter inländischer Fahrzeuge einer unverhältnismäßig hohen Besteuerung unterworfen würden, wenn sie sowohl Infrastrukturangabe als auch Kraftfahrzeugsteuer zahlen müssten.
    Das Verursacherprinzip stärker anzuwenden sei folgerichtig
    Im Klartext: Der deutsche Verkehrsminister tue also gut daran, wenn er für deutsche Autobesitzer die steuerliche Belastung senke. Schließlich sei es auch nur folgerichtig, so der Generalanwalt, dass im Hinblick auf den Straßenverkehr das Verursacherprinzip stärker angewendet werde. Bislang würden die Kosten für das deutsche Autobahnnetz vom Steuerzahler aufgebracht, ob er nun Gebrauch davon mache oder nicht. Die geplante Infrastrukturabgabe stelle hingen den Nutzer in den Mittelpunkt. Die Kosten würden damit auf ausländische wie inländische Autofahrer gleichmäßig verteilt. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sieht sich durch den Generalanwalt bestätigt. Die Maut schaffe Gerechtigkeit, Wer fährt, der zahlt, so Scheuer in einer ersten Stellungnahme.
    Enttäuschung in Österreich
    Der Verkehrsminister Österreichs, Norbert Hofer, FPÖ, hingegen, gab sich enttäuscht. Der EuGH habe sich auf die Seite Deutschlands gestellt, so Hofer in einer Pressemitteilung. Österreich werde nun darüber nachdenken, ausländische Verkehrsteilnehmer stärker zur Kasse zu bitten und die einheimische Bevölkerung zu entlasten.
    Die PKW-Maut soll im Herbst kommenden Jahres an den Start gehen. Die Gebühr soll sowohl auf Bundesstraßen als auch auf Autobahnen erhoben werden. Fahrer aus dem Ausland sollen jedoch nur dann zu Kasse gebeten werden, wenn sie eine Autobahn in Deutschland benutzen. Damit soll der kleine Grenzverkehr an den Rändern der Republik nicht unnötig eingeschränkt werden. Allerdings sorgen sich die betroffenen Bundesländer, dass der Verkehr auf den Landstraßen erheblich zunehmen wird.
    Zunächst hatte auch die EU-Kommission Bedenken gegen das von der CSU betriebene Projekt geäußert. Brüssel hatte schließlich ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, dieses aber nach langen Verhandlungsrunden wieder eingestellt. Das Bundesverkehrsministerium hatte nachgebessert und schließlich eine stärkere Staffelung der Gebührensätze zugesagt. Abhängig von Hubraum, Motor und Schadstoffklasse liegt der Preis für eine Zehntagesvignette zwischen 2 Euro 50 und 25 Euro. Die Jahresvignette soll einen Höchstpreis von 130 Euro nicht übersteigen. Bereits im Dezember hat der Bund einen 2 Milliarden Euro schweren Auftrag vergeben, ein Mauterfassungssystem auf den Weg zu bringen.