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Peter Schaar: Datenschutz muss mit Leben gefüllt werden

Angesichts der jüngsten Fälle von Datenmissbrauch forderte Peter Schaar eine Zustimmungslösung. Nur wenn der Betroffene seine Einwilligung erteilt habe, dürften seine Daten auch für Werbezwecke eingesetzt werden, sagte der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung. Weiter forderte er mehr Personal für die Datenschutzaufsichtsbehörden sowie eine sogenannte Kennzeichnungspflicht über den Datenursprung.

Silvia Engels im Gespräch mit Peter Schaar | 04.09.2008
    Silvia Engels: In den letzten Wochen wurden immer wieder neue Fälle bekannt, in denen millionenfach Bürgerdaten illegal gehandelt wurden. Anlass für Bundesinnenminister Schäuble, die Ministerkollegen Zypries, Seehofer und Ländervertreter zu einem Treffen zu laden, um über Konsequenzen zu beraten. Mit am Tisch wird heute auch Peter Schaar sitzen. Er ist Mitglied der Grünen und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz. Guten Morgen, Herr Schaar.

    Peter Schaar: Guten Morgen!

    Engels: Haben Sie Anhaltspunkte, dass diese Konferenz inhaltlich wirklich etwas bringen wird?

    Schaar: Na ja, Anhaltspunkte gibt es genug, denn viele haben sich jetzt dafür ausgesprochen, den Datenschutz zu verbessern. In einem ziemlich breiten Bereich gibt es auch eine Übereinstimmung. Und zwar aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages höre ich, dass man doch für eine Einwilligungslösung ist. Das bedeutet, dass jemand, dessen Daten für Werbezwecke verwendet werden sollen, vorher immer einwilligen muss in diese andere Verwendung seiner Daten. Bisher gibt es hier in einem bestimmten Bereich noch eine so genannte Widerspruchslösung. Das heißt, man muss ausdrücklich widersprechen; sonst werden die Daten immer weitergegeben.

    Ein zweiter Punkt, wo es doch einen ziemlich breiten Konsens zu geben scheint, ist, dass Datenschutz nicht nur auf dem Papier stehen soll, sondern mit Leben gefüllt werden muss. Das bedeutet auch, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden entsprechend in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe wahrzunehmen. Dazu brauchen sie mehr Personal.

    Engels: Sie fordern auch eine so genannte Kennzeichnungspflicht über den Datenursprung. Was verbirgt sich denn dahinter?

    Schaar: Das ist eine Forderung, die mir auch besonders wichtig ist, weil es doch häufig gar nicht klar ist, wie kommt jemand an meine Adresse. Ich kriege einen Brief von irgendjemand, mit dem ich nie etwas zu tun hatte. Diejenigen, die jetzt dieses Direkt-Marketing betreiben, sollten in Zukunft verpflichtet werden, diese Datenquelle unaufgefordert mitzuliefern, das heißt zu sagen, diese Daten stammen aus dem und jenem Preisausschreiben oder die haben wir bei dem oder jenem Unternehmen gekauft.

    Engels: Sehen Sie denn schon Konsequenzen aus diesem illegalen Datenhandel? Das heißt, sehen Sie zum Beispiel einen Zusammenhang, dass diese Daten gehandelt werden, mit dem so genannten Fishing, dass der Diebstahl von Kontozugangsdaten so zugenommen hat, mit denen dann Diebe tatsächlich Konten plündern können?

    Schaar: Auf jeden Fall. Es geht hier gerade im Zeitalter des Internets um das, was wir heute als "Identitätsmissbrauch" bezeichnen. Das heißt, jemand versucht, bestimmte Informationen von jemandem zu erlangen und dann entweder auf seine Rechnung einzukaufen oder von seinem Konto Geld abzubuchen, obwohl man das gar nicht selbst veranlasst hat. Das sind Fälle, mit denen sich Polizeibehörden zunehmend auseinanderzusetzen haben und wir Datenschützer auch.

    Engels: Herr Schaar, gibt es einen Zusammenhang zwischen dem illegalen Datenhandel und der von Innen- und Justizministerium durchgesetzten Vorratsdatenspeicherung für Telefon- und Internetverbindungen?

    Schaar: Es gibt keinen direkten Zusammenhang, denn die Daten, um die es hier geht, sind ja nicht etwa Daten, die jetzt im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhoben und vorgehalten werden. Einen indirekten Zusammenhang kann man nicht ausschließen, denn der Staat sammelt selbst auch immer mehr Daten und vielleicht haben die einen oder anderen die Botschaft so falsch verstanden, dass sie dann sagen, wenn der Staat schon diese Daten in so großem Umfang speichert, dann können wir das auch.

    Engels: Das eine ist der illegale Transfer von Daten, die illegale Weitergabe. Das andere ist die legale Weitergabe von Daten. Sie kritisieren, dass derzeit zum Beispiel die Meldebehörden das Recht haben, ihre Daten an Interessenten abzugeben und sogar dafür Gebühren einzunehmen. Wie sieht das konkret aus?

    Schaar: Das ist in der Tat etwas, was sich nicht nur den Datenschützern nicht erschließt, sondern generell doch höchst fragwürdig ist. Da werden wir alle verpflichtet, uns anzumelden, wenn wir irgendwo hinziehen, und das Einwohnermeldeamt registriert wo wir wohnen. Und jetzt hat jeder, wirklich jeder ohne Nachweis irgendeines berechtigten Interesses die Möglichkeit herauszufinden, wo ich oder wo Sie wohnen, es sei denn, ich weise nach - und das ist in kurioser Weise umgedreht - dass ich bedroht werde. Dann wird eine so genannte Melderegistersperre eingetragen. Hier denke ich auch, dass der Gesetzgeber tätig werden sollte bei dieser sogenannten einfachen Melderegisterauskunft. Da könnte man sich ja auch vorstellen, dass man dort eine Einwilligungslösung einführt oder zumindest einen voraussetzungslosen Widerspruch.

    Engels: Der Geschäftsführer des Deutschen Städtetages Articus wehrt sich. Er sagte, die Behörden seien bei einer einfachen Melderegisterauskunft gesetzlich verpflichtet, Adressangaben weiterzugeben. Die Gebühren, die dafür erhoben werden würden, reichten in der Regel auch gar nicht aus, um den Verwaltungsaufwand zu decken. Hat er Recht?

    Schaar: Zu letzterem, zu der Frage, inwieweit hier eine Kostendeckung erreicht wird, kann ich nichts sagen. Aber gerade diese gesetzliche Verpflichtung ist es ja, die ich kritisiere. Hier wird ja dann teilweise so getan, als würde die einfache Melderegisterauskunft nur erteilt, wenn jemand zum Beispiel als Schuldner umgezogen ist. Das ist aber überhaupt nicht wahr! Jeder kann eine einfache Melderegisterauskunft erlangen von Jedermann, und das geht mir doch entschieden zu weit.

    Engels: Herr Articus sagt, die Weitergabe der Daten hätte auch einen sinnvollen Zweck. Sie dienten beispielsweise dazu, dass Versandunternehmen Sendungen richtig zustellen könnten. Ist das nicht auch eine Pflicht, solche Möglichkeiten beizubehalten?

    Schaar: Herr Articus verwechselt hier Äpfel und Birnen. Bei der einfachen Melderegisterauskunft geht es eben nicht darum, dass es nur den bisherigen Kunden schon trifft, sondern jeder kann betroffen sein, auch derjenige, an den Werbebotschaften adressiert werden. Im Hinblick auf diese Auskünfte, zum Beispiel um die Adressangaben herauszufinden, wenn jemand verzogen ist, gibt es die so genannte erweiterte Melderegisterauskunft. Allerdings muss man bei dieser erweiterten Melderegisterauskunft zumindest ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Dagegen habe ich überhaupt nichts.

    Engels: So weit der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar. Vielen Dank für das Gespräch.