Dienstag, 19. März 2024

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Pressefreiheit und Polizei
Pegidas Freund und Helfer?

Während einer Demonstration in Dresden hat die sächsische Polizei ein ZDF-Reporter-Team festgehalten und es so bei der Berichterstattung behindert. Die Polizei mache sich zur Exekutive der Pegida-Bewegung, beklagen nun die einen. Andere meinen, die Beamten hätten schlicht Dienst nach Vorschrift gemacht.

Bastian Brandau im Gespräch mit Brigitte Baetz | 20.08.2018
    Ein vermummter Pegida-Demonstrant schwenkt eine Deutschland-Fahne.
    Ein Pegida-Demonstrant (imago / Michael Trammer)
    Am Rande einer Demonstration gegen Angela Merkel in Dresden ist ein Filmteam von ZDF-Frontal 21 von Teilnehmern beschimpft und angezeigt worden. Die Polizeibeamten nahmen sich 45 Minuten Zeit, um die Personalien der Medienleute aufzunehmen.
    Der Reporter Arndt Ginzel, einer der Betroffenen, schrieb danach bei Twitter: "Polizeibeamte machen sich zur Exekutive der Pegida-Bewegung" und veröffentlichte einen Video-Zusammenschnitt des Vorgangs.
    Darauf reagierte wiederum der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer, CDU, der sich via Twitter hinter die Polizisten stellte: "Die einzigen Personen, die in diesem Video seriös auftreten, sind Polizisten", so Kretschmer. Die darauf folgende Frage, an welcher Stelle das Auftreten der Journalisten unseriös sei, beantwortete er nicht.
    ZDF fordert nun eine Aufklärung des Vorgangs
    ZDF-Chefredakteur, Peter Frey, argumentierte, es handle sich um eine klare Einschränkung der freien Berichterstattung. Das Frontal 21-Team habe sich korrekt verhalten - das ZDF fordere nun eine Aufklärung des Vorgangs.
    Der Pegida-Demonstrant hatte seine Anzeige damit begründet, dass ihm bei der Demonstration unerlaubt ins Gesicht gefilmt worden sei. In dem bei Twitter zur Verfügung gestellten Videomaterial des ZDF-Journalisten ist zu sehen, dass sich der Demonstrant darüber beschwert, während er selbst frontal auf die Kamera zuläuft.
    Die Rechtslage
    Nach dem Kunsturhebergesetz dürfen Bilder nur mit der Einwilligung des Dargestellten verbreitet werden. Davon ausgenommen sind laut § 23 allerdings Bilder von öffentlichen Versammlungen wie Demonstrationen. Voraussetzung ist, dass die Versammlung als solche im Vordergrund steht, die teilnehmenden Personen müssen dieser eindeutig untergeordnet sein. Wer sich frontal vor eine Kamera stellt und dann ins Mikrofon spricht, muss allerdings damit rechnen, gefilmt zu werden.
    In der Vergangenheit waren Journalisten bei ihrer Berichterstattung von Pegida-Demonstrationen auch immer wieder körperlich angegriffen worden, berichtet Deutschlandradio-Sachsen-Korrespondent Bastian Brandau. Die Polizei habe deswegen immer wieder in der Kritik gestanden. Ihn selbst habe bei den sächsischen Polizeibeamten zudem die mangelnde Kennntniss des Versammlungsrechts überrascht.