Mittwoch, 24. April 2024

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Privat und gesetzlich Versicherte
Gerechtigkeitsprobleme bei Verteilung der Corona-Kosten

Gesetzliche Krankenkassen müssen in der Coronapandemie mehr Kosten schultern, als die privaten Krankenversicherungen. Ein weiteres Gerechtigkeitsproblem: Krankenkassen sollen für Leistungen zahlen, die sie eigentlich nicht zahlen müssten, sagte der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem im Dlf.

Jürgen Wasem im Gespräch mit Birgid Becker | 22.06.2020
Eine Frau bekommt Blut für einen Corona-Antikörpertest abgenommen
Behördlich angeordnete Massentest, beispielsweise in Schulen, werden aus den Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds gezahlt. (Imago/ rheinmainfoto)
Der medizinische Kampf gegen das Coronavirus kostet viel Geld. Die Kosten tragen gesetzliche Krankenkassen, private Versicherungen und der Bund. Doch gerecht verteilt sind die Kosten nicht. Beispielsweise erhalten bis zum 30. September Krankenhäuser einen Bonus von 50.000 Euro für jedes zusätzlich vorgehaltene Intensivbett. Bezahlt wird das aus dem Gesundheitsfonds, in den die Beiträge der gesetzlich Krankenversicherten fließen – aber keine von den privaten Krankenkassen. Der Gesundheitsökonom Jürgen Wasem sagte im Deutschlandfunk, er sehe noch ein weiteres Gerechtigkeitsproblen: Neben der Kostenverteilung zwischen den Versicherten ist beispielsweise das massenhafte Testen auf Anordnung von Behörden nach seiner Auffassung keine Leistung, die Krankenversicherungen zahlen sollten.
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Birgid Becker: Sind die Corona-Lasten im Gesundheitswesen gerecht verteilt?
Jürgen Wasem: Bei wichtigen Fragen ist noch nicht abschließend geklärt, ob die nun vom Bund über Steuermittel bezahlt werden, oder über Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung.
Verteilung noch nicht abschließend geklärt
Becker: Hangeln wir uns durch die Details. Die Bundesregierung hat wegen der Corona-Krise mehrere Schutzschirme für das Gesundheitswesen beschlossen. So gibt es seit Ende März das Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz für die von der Corona-Epidemie ja besonders geforderten Krankenhäuser.
Da bleiben die privaten Krankenversicherungen von einem Teil der zusätzlichen Belastungen verschont. So sind sie weder unmittelbar beteiligt an der Finanzierung zusätzlicher Intensivbetten, noch an den Ausgleichszahlungen, die Reha-Einrichtungen erhalten für wegfallende Einnahmen, und auch nicht beteiligt sind sie an den Ausgleichszahlungen für verschobene Operationen. Wie erklärt sich das?
Wasem: Das ist zum Teil noch nicht geklärt. Da heißt es im Gesetz, dass zum Beispiel die Intensivbetten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlt werden sollen. Die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird zunächst mal von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt. Insofern, wenn es dabei bliebe, wären in der Tat die privaten Krankenversicherungen außen vor.
Aber es gibt natürlich eine Diskussion, dass diese Wiederauffüllung der Liquiditätsreserve durch Mittel des Bundeshaushalts erfolgen sollte, und dann sähe das natürlich anders aus, weil dann müsste man ja gucken, wer zahlt denn die Steuern, und die zahlen die privat Krankenversicherten sogar überproportional, weil es ja die Besserverdienenden häufig sind, die da Mitglieder sind.
Die politische Diskussion, wie stark der Bund eigentlich in den Gesundheitsfonds noch mit einem höheren Bundeszuschuss einsteigen soll, ist noch nicht geklärt. Fest steht wohl: Minimum dreieinhalb Milliarden. Das sieht ja das Paket der letzten Woche vor. Aber das ist vermutlich noch nicht das Ende, weil wir sehen ja, bei den gesetzlichen Krankenversicherungen werden die Einnahmen deutlich geringer sein und die Ausgaben deutlich höher. Von daher: Das letzte Wort über die Höhe des Bundeszuschusses ist noch nicht gesprochen und damit auch nicht das letzte Wort über die Lastenverteilung.
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Becker: Kann man eine Zahl dafür entwickeln, wann die Lastenverteilung gerecht wäre? Wenn man annimmt, der Bund beteiligt sich in einer Summe XY, dann hätte das zur Folge, dass der Anteil, den die Steuerzahler zu tragen haben, damit auch die privat Versicherten, dass dieser Anteil dann ausreichend bemessen ist?
Wasem: Das ist deswegen noch nicht wirklich gut abschätzbar – das ist eine weitere Unbekannte -, weil wir die Kosten, die letztlich durch Covid-19, durch die Ausfälle und die Mehrausgaben bedingt worden sind, noch gar nicht wirklich kennen.
"Gesundheitsfonds eine ganz zentrale Baustelle"
Becker: Wie sieht die Lastenverteilung aus bei den Kosten für die Corona-Tests? Da übernehmen ja die gesetzlichen Kassen die Kosten für Tests, die vom öffentlichen Gesundheitsdienst angeordnet werden, auch für Personen, die nicht GKV-versichert sind.
Wasem: Da ist genau dasselbe. Auch da zahlen es nicht die Kassen direkt. Die haben ja gar keine Gelegenheit, für nicht Versicherte direkt zu bezahlen, sondern auch da ist die Formulierung im Gesetz aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, und genau das ist natürlich eine ganz zentrale Baustelle. Wir gehen ja alle davon aus, dass noch fleißig mehr getestet wird als in der Vergangenheit, und das ist ja, wenn man genau hinguckt, ganz klar eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für nicht Erkrankte Tests zu bezahlen. Da steht im Gesetz auch "aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds", und von daher, auch darüber geht genau die Debatte: Drückt sich der Bund vor seinen Verpflichtungen und dann bleibt es bei den gesetzlich Versicherten und die privaten sind fein raus, oder zahlt es der Bund über einen Bundeszuschuss, womit dann die privat Versicherten als Steuerzahler wieder mit drin sind.
Becker: Bei dieser Kontroverse gerade um die Corona-Kostenfinanzierung in Krankenhäusern, die ja im Moment herrscht zwischen gesetzlichen Kassen und der privaten Krankenversicherung, führt ja die private Krankenversicherung als Gegenargument immer ins Feld, dass sie im Durchschnitt für ihre Versicherten schon immer mehr an die Kliniken überwiesen hat als die gesetzlichen Kassen, und zwar für die sogenannten Wahlleistungen im Krankenhaus, für Einbettzimmer oder Chefarztbehandlungen. 2,9 Milliarden Euro im Jahr gebe die PKV alleine dafür aus, sagt deren Verband. Ist das ein gutes Argument?
Wasem: Ob man das hier aufrechnen kann, ist eine politische Bewertung. Die möchte ich nicht treffen. Aber grundsätzlich ist es richtig, dass insbesondere über die Chefarztbehandlung mehr Geld in die Krankenhäuser gespült wird als die Chefarztbehandlung die Krankenhäuser mehr kostet. Das ist sicherlich richtig und ist auch ein wichtiger Ausgleich dafür, dass die Bundesländer seit Jahrzehnten ihrer Investitionsverpflichtung in den Krankenhäusern nicht nachkommen. Viele Krankenhäuser haben sich wirklich darauf eingestellt, dass sie notwendige Investitionen zum Teil aus den Einnahmen aus der Chefarztbehandlung übernehmen. Die Chefärzte müssen Teile ihrer Einnahmen an die Krankenhäuser abführen und das verbraten die Krankenhäuser für Investitionen.
Coronavirus
Übersicht zum Thema Coronavirus (imago / Rob Engelaar / Hollandse Hoogte)
Becker: Als Argument im Konflikt GKV gegen PKV, gesetzliche Kassen gegen private Kassen, taugt dieses Argument nicht, finden Sie?
Wasem: Ich meine, wenn man dann weiterdenkt, muss man natürlich auch sehen, dass wir in einem ersten Schritt natürlich erst mal den Menschen, den Angestellten und Arbeitern, Arbeitnehmern, die gut verdienen, die Möglichkeit geben, aus der gesetzlichen Krankenversicherung rauszugehen, wenn sie mit ihrem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Das heißt, wenn man den großen Bogen rechnet, muss man natürlich erst mal rechnen, was entgeht eigentlich der gesetzlichen Krankenversicherung dafür, dass man den Besserverdienenden erlaubt, sich aus dem System zu verabschieden und sich in einem eigenen System zu versichern. Dann im nächsten Schritt holt der Gesetzgeber oder auch die Krankenhäuser einen Teil des Geldes, was vorher in der ersten Stufe verloren geht, wieder rein. Ich finde, man kann das eine nicht ohne das andere betrachten.
Becker: Worauf die Krankenhäuser ja verweisen ist der Umstand, dass gerade die privaten Krankenkassen in der Corona-Krise durchaus sparen durch Belegrückgänge, durch weniger Kranke, die stationär untergebracht werden, im Bereich von, so haben die Krankenhausträger errechnet, 30 bis 50 Prozent. Die Krankenhäuser dagegen hätten hohe Ausfälle bei den Wahlleistungen, die, wie Sie gerade sagten, ja ordentlich Geld ins Krankenhaussystem spülen. Würde das nicht Kapazitäten freisetzen, um die Krankenhäuser noch ganz anders zu unterstützen?
Wasem: Das ist sicher richtig, dass die privaten Krankenkassen hier durch Minderbelegung sparen und an der Stelle an dem Schutzschirm auch nur teilweise beteiligt sind.
Zwei Gerechtigkeitsprobleme
Becker: Eine grundsätzliche Erklärung, die immer geht in diesem Konflikt: Die private Krankenversicherung argumentiert, dass schon heute privat Versicherte rund 20 Prozent der insgesamt 14,5 Milliarden Euro, die der Bund als Steuerzuschuss an die gesetzlichen Kassen überweise, tragen – 20 Prozent, obwohl der Anteil der privat Versicherten an der Bevölkerung nur bei zehn Prozent liege. Ist das überzeugend?
Wasem: Wenn tatsächlich es um die Beteiligung des Bundes an Ausgaben geht, dann sind die Steuerzahler ja gemeint, und da ist klar, weil ja das System so geschnitten ist, dass im Durchschnitt die privat Versicherten deutlich besser verdienen als die gesetzlich Versicherten - natürlich nicht alle, da gibt es auch Beamte mit geringen Einkommen. Aber im Durchschnitt sind die privat Versicherten ja mit einem höheren Einkommen gesegnet als die gesetzlich Versicherten und deswegen zahlen sie, zumal die Einkommenssteuer ja progressiv ist, natürlich über den Steueranteil dann mehr in den Bundeszuschuss rein.
Deswegen wäre es ja auch so, wenn der Bund da, wo heute noch im Gesetz steht, wir zahlen das aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds, wenn da tatsächlich der Bund dann einsteigt und das nicht bei den Beitragszahlern belassen würde, sondern das aus Steuermitteln refinanziert wird. Dann sind die privat Versicherten da sogar überproportional dabei.
Becker: Wenn es ein Gerechtigkeitsproblem gibt bei der Verteilung der Corona-Lasten, dann ist es eines zwischen dem Steuerzahler auf der einen Seite und den Beitragszahlern auf der anderen, den Beitragszahlern zur gesetzlichen Krankenversicherung, oder?
Wasem: Ja, und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen, weil teilweise Ausgaben getätigt werden, von denen man deutlich sagen muss, das sind eigentlich keine Ausgaben, die eine Krankenversicherung zahlt, die die Krankheit ihrer Versicherten betrifft, sondern das sind Ausgaben, die die Gesellschaft insgesamt haben will, zum Beispiel die Tests an Gesunden in Kindergärten und Schulen. Das ist ja nicht wirklich eine Aufgabe der Krankenversicherung. Da ist das erste Gerechtigkeitsproblem zwischen Bund und Krankenversicherung. Und das zweite ist: Wenn es nicht vom Bund refinanziert wird, dann bleibt es alleine bei den gesetzlichen Krankenkassen. Wenn man will, dass auch die privat Versicherten beteiligt werden, dann wäre der elegante Weg, dass es aus Steuermitteln finanziert wird.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.