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Reaktionen auf Flugzeugabsturz
"Ein einmaliger schrecklicher Vorfall"

Die Airlines hätten auf den Absturz einer Passagiermaschine über der Ostukraine reagiert und leiteten ihre Flugzeuge nun auf neue Routen um, sagte der Reiserechtsexperte Kay Rodegra im Deutschlandfunk. Auch Pauschalreisen könnten nicht mehr wegen höherer Gewalt gekündigt werden. Wer nicht fliegen wolle, müsse dann Stornokosten bezahlen.

Kay Rodegra im Gespräch mit Susanne Kuhlmann |
    Eine Boeing 777 der Malaysian Airlines steht auf dem Rollfeld des Flughafens von Perth.
    Ein Flugzeug wie dieses ist über der Ukraine abgestürzt. (picture alliance / dpa / Greg Wood / Pool)
    Susanne Kuhlmann: Warum die Passagiermaschine auf dem Weg von Amsterdam nach Kuala Lumpur gestern über der Ostukraine abstürzte, ist noch nicht geklärt. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) hat eine Sondersitzung ihres Ständigen Rats einberufen. Am Mittag wollen sich Vertreter aus 57 Nationen in Wien treffen und über die Lage beraten, und OSZE-Beobachter sind offenbar auf dem Weg zur Unfallstelle. – Am Telefon in Würzburg ist Kay Rodegra, Rechtsanwalt und Dozent für Reise- und Luftverkehrsrecht. Guten Tag.
    Kay Rodegra: Schönen guten Tag!
    Kuhlmann: Herr Rodegra, was wissen Sie über Reaktionen von Fluggesellschaften auf die Tragödie?
    Rodegra: Eine Reaktion ist, dass der Luftraum über der Ukraine nun gemieden wird. Das heißt, die Fluggesellschaften routen ihre Flüge um, haben entsprechende andere Flugrouten beantragt und diese auch erhalten, und wie man hört, haben die Amerikaner amerikanischen Airlines gänzlich verboten, den Luftraum noch zu überfliegen. Man kann davon ausgehen, dass Verkehrsfluggesellschaften gänzlich den Luftraum meiden.
    Kuhlmann: Haben Pauschaltouristen, die in diesen Tagen nach Asien reisen wollen und sich jetzt vielleicht Gedanken um ihre Sicherheit machen, ein Recht, diese geplante Reise zu stornieren, nicht anzutreten?
    Rodegra: Wenn ein Pauschaltourist seine Reise storniert, fallen Stornokosten an. Etwas anderes gilt, wenn ein Fall der höheren Gewalt vorliegt und es kommt zu einer Kündigung wegen höherer Gewalt. Das ist dann gegeben, wenn dem Pauschaltouristen nicht mehr zuzumuten ist, an sein Ziel zu fliegen, weil es zu gefährlich wird. Das ist bei diesem Fall nun nicht gegeben. Das ist, davon kann man ausgehen, ein einmaliger schrecklicher Vorfall. Der berechtigt aber nicht dazu, jetzt Pauschalreisen wegen höherer Gewalt zu kündigen. Wer nicht fliegen will, muss dann Stornokosten bezahlen.
    Kuhlmann: Und wie sieht das aus für Reisende, die lediglich ein Flugticket gekauft haben?
    Rodegra: Die haben ohnehin nicht das Recht, wegen höherer Gewalt zu kündigen, denn dieses Instrumentarium kennt nur das Pauschalreiserecht. Wer nur ein Ticket gebucht hat und jetzt nicht nach Asien fliegen will, obwohl dafür eigentlich gar kein Grund jetzt besteht wegen des Absturzes, weil wirklich die Routen geändert werden, der bleibt auch auf seinen Stornokosten sitzen. Die Fluggesellschaft darf für den Ausfall des Tickets, also die Stornierung, Kosten verlangen.
    Kein Recht auf Informationen über Flugrouten
    Kuhlmann: Die meisten Flugpassagiere machen sich vor Reisebeginn wohl überhaupt keine Gedanken über die Flugroute, es sei denn, sie wollen vielleicht einen Blick auf die Alpen genießen, oder so etwas. Geben Fluglinien die Routen ihrer Maschinen im Vorfeld bekannt?
    Rodegra: Eigentlich nicht, denn sie wissen im Vorfeld gar nicht genau, wie die Route ist. Das hängt ja auch vom Wetter ab und auch von der Dichte des Luftraumes, welche Flugzeuge gerade unterwegs sind. Erst kurz vor Start erfährt der Flugkapitän die genaue Route, die dann auch im Flugzeug auf Monitoren angezeigt wird. Aber im Vorfeld kann man das nicht erfragen als Passagier und hat im Übrigen aus meiner Sicht auch keinen Rechtsanspruch darauf. Man kann nicht darauf bestehen, die Flugroute genannt zu bekommen.
    Kuhlmann: Wie sieht es aus mit den Flügen über andere Krisengebiete in der Welt?
    Rodegra: Da haben wir zurzeit auch das Krisengebiet Israel, Gazastreifen. Da wird es so sein, dass dort überhaupt keine Verkehrsflugzeuge drüberfliegen, weil da natürlich erhebliche Raketenbewegungen sind. Und auch wenn andere Krisengebiete auftauchen – das kann ja auch eine Naturkatastrophe sein, zum Beispiel ein Vulkanausbruch -, dann werden Flugzeuge sofort umgeleitet, sobald man weiß, es könnte gefährlich werden. Eigentlich muss man sich als Passagier keine Sorgen machen.
    Kuhlmann: Noch mal kurz zurück zu den Stornierungen, die Sie ja eben schon mal angesprochen haben, den Stornierungsmöglichkeiten. Welches sind konkret denkbare Fälle, in denen Kunden von ihrem Vertrag zurücktreten können?
    Rodegra: Das ist dann, wenn ein Flug gänzlich ausfällt, wegen einer Sicherheitslage, oder auch einer Aschewolke, wenn wir wieder zu Naturkatastrophen zurückgehen. Dann kann man zurücktreten, bekommt auch seinen gesamten Flugpreis wieder. Aber wenn man nur aus Ängsten storniert, oder aus persönlichen Gründen, dann muss man Stornokosten zahlen. Und Pauschaltouristen im Rahmen eines Reisevertrages haben bei höherer Gewalt zusätzlich die Möglichkeit, eine Reise zu kündigen wegen höherer Gewalt. Das ist immer dann der Fall, wenn nach der Buchung ein Ereignis eintritt, was die Reise erheblich gefährlich macht oder erheblich beeinträchtigt, und dann bekommt man auch seinen gesamten Reisepreis zurück, muss also keine Stornokosten zahlen.
    Kuhlmann: Wie reagieren Fluggesellschaften auf das Unglück in der Ukraine – danke schön an Kay Rodegra, Experte für Reise- und Luftfahrtrecht.
    Rodegra: Gerne! Bitte schön.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.