Bundeshaushalt
Rechnungshof kritisiert geplante Neuverschuldung

Der Bundesrechnungshof verlangt angesichts der geplanten Neuverschuldung in den kommenden Jahren eine Reduzierung der Staatsausgaben. Der Bund dürfe nicht länger über seine Verhältnisse leben, heißt es in einer Analyse des Rechnungshofs zum Haushalt 2026.

    Lars Klingbeil spricht im Bundestag
    Der Rechnungshof kritisiert die Haushaltsplanung der Regierung, im Bild ist Bundesfinanzminister Klingbeil. (IMAGO / Frederic Kern)
    Er müsse wieder in die Lage kommen, seine Kernaufgaben aus seinen Einnahmen zu finanzieren. Dabei sollten auch Subventionen hinterfragt werden. Der Rechnungshof betonte, die strukturellen Haushaltsprobleme ließen sich nicht im bloßen Vertrauen auf eine künftige positive wirtschaftliche Entwicklung lösen.
    Der Haushalt für 2026 und die Finanzplanung bis 2029 sollen kommende Woche erstmals im Bundestag beraten werden. Dem Bericht des Rechnungshofs zufolge sollen von 2025 bis 2029 mehr als 850 Milliarden Euro neue Schulden aufgenommen werden.

    Zweifel an Wirksamkeit neuer Bundesschulden für Länder

    Der Bundesrechnungshof äußerte auch Kritik an den geplanten Bundeshilfen von 100 Milliarden Euro für die Länder. Es bestehe das Risiko, dass das beabsichtigte Mehr an Infrastrukturinvestitionen in den Ländern ausbleibe, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundestags. Der Bund verzichte auf wesentliche Stellschrauben für den Erfolg des Gesetzes.
    Ein Referentenentwurf des Finanzministeriums Anfang Juni sah vor, dass mindestens 60 Prozent der Gelder für die Länder an die Kommunen geht. Diese Quote tauchte aber in dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf nicht mehr auf. Der Rechnungshof kritisiert dies.

    Aus Verkehr wird Verteidigung

    Der Rechnungshof beanstandete auch eine großzügige Interpretation der sogenannten Bereichsausnahme. Konkret geht es um Kredite für Verteidigungsausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten. Diese Kredite sind dauerhaft von der Schuldenbremse ausgenommen.
    Die Bundesregierung sei inzwischen dazu übergegangen, bestimmte Ausgaben, die bisher im Verkehrsetat erfasst waren, dem Verteidigungshaushalt zuzuordnen, damit sie von der Ausnahmeregelung erfasst werden. Die Kriterien für diese sogenannte "verteidigungsrelevante" Verkehrsinfrastruktur seien unklar.
    Diese Nachricht wurde am 17.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.