Kai Ambos: Es darf keine bedingungslose Hilfe für Israel geben

Die deutsche Staatsräson zur Sicherheit Israels sei falsch, argumentiert der Völkerrechtler Kai Ambos. Solidarität mit Juden in und außerhalb von Israel sei wichtig. Doch die Staatsräson führe dazu, dass Deutschland über Kriegsverbrechen hinwegsehe.

Von Jan-Christoph Kitzler |
    Bundeskanzler Friedrich Merz (l, CDU) schüttelt die Hand von Benjamin Netanjahu, Ministerpräsident von Israel. Im Hintergrund sieht man eine Flagge von Deutschland und eine von Israel.
    Im Dezember 2025 traf Bundeskanzler Friedrich Merz den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu (picture alliance / dpa / Michael Kappeler)
    Wer über das Thema der deutschen Staatsräson nachdenkt, sollte im Jahr 2008 beginnen. Angela Merkel, die damalige Bundeskanzlerin, hielt eine Rede vor der Knesset, dem israelischen Parlament. Auf Deutsch, in der Sprache der Täter, sprach sie von der historischen deutschen Verantwortung nach der Schoah:
    "Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar."
    Der Völkerrechtler Kai Ambos, Professor in Göttingen und unter anderem auch Richter am Kosovo-Sondertribunal in Den Haag, lotet in seinem Buch die rechtlichen Probleme aus, die die damals ausgerufene Staatsräson bis heute mit sich bringt. Insbesondere nach dem Überfall der Hamas und anderer Terrorgruppen aus dem Gazastreifen am 7. Oktober 2023 auf Israel und nach dem anschließenden Krieg, der flächendeckenden Zerstörung des Gazastreifens und zehntausenden Toten dort.

    Ambos: Bei Kriegsverbrechen müssen Waffenlieferungen enden

    Und es wird ziemlich konkret an der Frage der Waffenlieferungen. Deutsche Bundesregierungen haben seit dem 7. Oktober 2023 Lieferungen von Waffen und Rüstungsgütern im Wert von fast einer halben Milliarde Euro an Israel genehmigt. Darunter Munition, Panzerabwehrwaffen, Getriebe für Panzer. Doch was ist, wenn mit deutschen Waffen Kriegsverbrechen verübt werden? Für Kai Ambos ist das eine Frage, die sich im Zusammenhang mit der deutschen Staatsräson stellt:
    "Es gibt niemals unbedingte Unterstützung in keiner menschlichen Beziehung und auch in keiner zwischenstaatlichen Beziehung. Es gibt immer Bedingungen. Und die Bedingungen sind die Bedingungen des Rechts, und hier des Völkerrechts oder der deutschen Verfassung. Auch wenn es keinen Genozid gibt, vergessen wir den mal einen Moment, dann gibt es jedenfalls Kriegsverbrechen, also dass in Gaza Kriegsverbrechen stattgefunden haben, bestreitet niemand. Und dann sind wir schon in dem Bereich, wo wir unsere Hilfe konditionieren müssen. Und eigentlich keine Waffen liefern dürfen."
    Auffällig ist, dass Ambos immer wieder auf die Untersuchungen und Gutachten israelischer Rechtsexperten zurückgreift, wenn es um die Kriegsverbrechen geht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder gar einen Völkermord. Wie um sich abzusichern – aber sicher auch, um der von vielen historisch-moralischen Argumenten geprägten deutschen Debatte den Spiegel vorzuhalten. Und als Völkerstrafrechtler macht er klar: Das, was mit dem Argument der deutschen Staatsräson geschieht, hat auch juristische Konsequenzen:

    Haftungsrechtlich könnte Deutschland nach den Regeln der Staatenverantwortlichkeit aufgrund von Beihilfe zu völkerrechtlichem Unrecht haften […] Andererseits könnten an solchen Waffenexporten beteiligte Einzelpersonen wegen Beihilfe zu den (möglicherweise begangenen) völkerrechtlichen Verbrechen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Das betrifft grundsätzlich Manager der beteiligten Rüstungsunternehmen ebenso wie in den Genehmigungsprozess involvierte Beamte oder führende Politiker.

    Zitat „Staatsräson nach Gaza“, S. 151

    Ambos: Unterstützung Israels im Widerspruch zum Grundgesetz

    Kai Ambos betont immer wieder, wie sehr das Grundgesetz Deutschland dem internationalen Recht verpflichtet:
    "In mehreren Vorschriften wird das Völkerrecht aufgenommen und wird sozusagen in den Rang von einfachem Bundesrecht erhoben und Deutschland, die deutsche Regierung, auch ein deutscher Minister, ein deutscher Kanzler ist insoweit über die Verfassung auch an das Völkerrecht gebunden. Und wenn jetzt ich einen Staat unterstütze, der Völkerrecht verletzt, welcher Staat auch immer, dann habe ich ein Problem mit der Verfassung."
    Auch das zeigt sich an der Frage der Waffenlieferungen an Israel, die die Bunderegierung im Sommer 2025 kurzzeitig ausgesetzt hatte, nur um sie bald wieder aufzunehmen. Es zeigt sich auch an der Unterstützung einer in Teilen rechtsextremen israelischen Regierung, die sich in ihrer Kriegführung in Gaza, aber auch im Vorgehen von Siedlerterroristen und israelischen Sicherheitskräften gegen die palästinensische Bevölkerung im besetzten Westjordanland dem Völkerrecht erkennbar nicht verpflichtet fühlt.
    Kai Ambos: "Also wenn Staatsräson bedeutet, ich billige, oder unterstütze sogar, helfe bei Rechtsverletzungen oder sogar Verletzungen, die zu völkerrechtlichen Verbrechen werden, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, vielleicht sogar Genozid, dann ist das auf jeden Fall verfassungswidrig, weil wir ja als Regierung, als Staat dazu aufgerufen sind, die Verfassung einzuhalten. Und die Verfassung stellt ja den Schutz der Grundrechte an die Spitze."

    Kein Plädoyer gegen Verantwortung für Israel

    Dabei argumentiert Kai Ambos in seinem Buch nicht gegen jegliche deutsche Verantwortung gegenüber Israel. Er hält nur die Staatsräson nicht für das geeignete Konstrukt, diese Verantwortung wahrzunehmen. Hier kommt er auch auf das Thema Meinungsfreiheit zu sprechen, die in Deutschland zu einer Kampfzone geworden ist. Ambos kritisiert es, als besonders „übergriffig“, „wenn (…) sogar jüdische Organisationen oder Personen als antisemitisch stigmatisiert werden.“ Damit, so Ambos werde der „innerjüdische(n) Pluralismus ignoriert“.
    Überhaupt müsse es nach Ambos, aus einer Perspektive der historischen Verantwortung heraus, um den Schutz von Jüdinnen und Juden „auch jenseits des Staates Israel gehen.“ In der Frage: Wie die Staatsräson zur deutschen Verfassung und zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, die ja ebenfalls eine Lehre aus der Shoah sind, passt, ist Kai Ambos so klar, wie es irgend geht:

    In der Verfassung des liberalen, grundrechtsbasierten Rechtsstaats gibt es keinen Raum für Staatsräson. Staatsräson und Rechtsstaat sind „feindliche politische Leitbegriffe“, jene muss also der Rechtsstaatsdoktrin weichen. […] Kurzum: Die Staatsräson steht unter der Verfassung und unter dem von dieser für verbindlich erklärten Völkerrecht. Das schließt das Völkerstrafrecht samt seiner Strafjustiz ein.

    Zitat „Staatsräson nach Gaza“, S. 21
    Und das heißt auch, dass ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Israels Premier Netanjahu vollstreckt werden müsste, sollte er Deutschland besuchen.
    Das Buch von Kai Ambos ist keine leichte Kost. Leserinnen und Leser, die nicht vom Fach sind, werden es ihm danken, dass er die Dokumentation wichtiger Zitate, der einschlägigen Literatur und die umfangreichen Fußnoten in den Anhang verlegt hat, der noch einmal fast so lang ist wie das Buch selbst. Hier finden sich weitere Argumentationshilfen für die schwierige Debatte um die deutsche Staatsräson nach Gaza.