Freitag, 29. März 2024

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Robert Jütte vs. René Schlott
Darf der Staat seine Bürger zur Gesundheit zwingen?

Viele Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie sind auch Eingriffe in die Freiheitsrechte des Einzelnen. Das ist notwendig und effektiv, sagt der Medizinhistoriker Robert Jütte. Der Zeithistoriker René Schlott widerspricht.

Moderation: Monika Dittrich | 08.08.2020
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Die Pflicht zum Maskentragen wird kontrovers diskutiert ( Imago Images | Christian Spicker)
Wie weit darf der Staat gehen, um seine Bürger vor gefährlichen Krankheiten zu schützen? Das ist eine uralte Frage, doch während der Corona-Pandemie bekommt sie neue Relevanz und Aktualität. Es geht um Maskenpflicht und Testpflicht, um Quarantäne und Lockdown. Und manche befürchten eines Tages auch noch die Impfpflicht. Darüber diskutieren zwei Historiker in der Streitkultur.

Robert Jütte ist emeritierter Direktor des Instituts für Geschichte der Medizin der Robert-Bosch-Stiftung, das er dreißig Jahre lang geleitet hat. Er sagt: Ja, der Staat darf seine Bürger zur Gesundheit zwingen:
Der Medizinhistoriker Robert Jütte. Er leitet seit 1990 das Institut für Geschichte der Medizin der Robert Bosch Stiftung in Stuttgart.
"Als Staatsbürger würde ich sagen, grundsätzlich ja, das heißt bei den Juristen, dass es Ausnahmen und Bedingungen gibt. Die Maßnahmen müssen geeignet, erforderlich, zumutbar und temporär begrenzt sein. Und dann – das ist ein ganz wichtiger Punkt für mich – kommt es auf den Staat an. Nur der Rechtsstaat darf es. Wir müssen eine Rechtsschutzgarantie haben, die ist bei uns im Grundgesetz verankert. Wenn Sie mich aber als Medizinhistoriker fragen, dann grenze ich das nicht ein und sage: unbedingt! Weil eine Geschichte von 400 Jahren im Umgang mit Seuchen – von Quarantänebeschlüssen über Impfungen und so weiter – zeigt eindeutig, dass Freiwilligkeit nicht immer ausreicht und dass es immer auf eine Kombination ankommt. Und je nach Seuche wird man so oder so entscheiden müssen."
René Schlott ist Historiker am Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung in Potsdam. Er hat sich zuletzt in Kommentaren und Interviews kritisch zu den Corona-Regelungen geäußert; er spricht von einem "Rendezvous mit dem Polizeistaat". Er sagt: Nein, der Staat darf seine Bürger nicht zur Gesundheit zwingen:
René Schlott, junger Mann in weißem Hemd
"Allein das Wort Zwang und Staat ist für mich im Zusammenhang mit Gesundheit ein Problem. Unser Staat als Rechtsstaat, als freiheitlicher und offener Staat sollte Freiheit und Bürgerrechte als erstes garantieren. Wo hat das sonst seine Grenze, wenn der Staat sich für die Gesundheit aller Menschen verantwortlich fühlt? Wenn er sehr stark in das Privatleben eingreift, dann müsste auch Zucker verboten werden, Alkohol verboten werden, das Rauchen, der Individualverkehr. All das ist für die Menschen gefährlich, aber der Staat sollte seine Rolle hier nicht überdehnen. Vor allem, wenn es hier so etwas gibt wie Zwang, wie Verpflichtung. Das ist nicht vereinbar mit einem freiheitlich-demokratischen Staat."