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Rückgabe von Kulturgütern in Ostdeutschland
Was von der Enteignung übrig blieb

Zwischen dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Gründung der DDR wurden in der sowjetischen Besatzungszone viele Adelige, aber auch Industrielle enteignet. Das 1994 auf den Weg gebrachte Ausgleichsleistungsgesetz sollte dafür sorgen, dass jene Familien zumindest einen Teil ihres Eigentums zurückbekommen oder dafür entschädigt werden. Dieser Prozess ist nun weitgehend abgeschlossen.

Von Henry Bernhard | 08.01.2016
    Schloss Burgk in Thüringen
    Auch die früheren Besitzer von Schloss Burgk im thüringischen Vogtland wurden nach 1945 enteignet. (picture alliance / dpa)
    Schloss Burgk thront auf einem Fels weit oberhalb der Saale. Ein Schloß wie ein Adlerhorst. Im Osten Thüringens. Innen schrauben sich breite Treppen und schmale, versteckte Stiegen immer höher hinauf. Stockwerk über Stockwerk. Überall stehen historische Möbel, hängen Bilder, prangen Wandteppiche. Seit dem späten Mittelalter war das weiße Schloss Burgk im Besitz des Adelsgeschlechts Reuß. Erst als Wehrburg, dann als Residenz, später als Sommer- und Jagdschloss. 1944 kamen hier Flüchtlinge aus den Ostgebieten unter, im Februar '45 deponierte die SS im Schloss Akten aus dem Reichssicherheitshauptamt, die sie aber noch vor dem Kriegsende verbrannte. All das erzählt eine Tafel im Schlossmuseum. Ganz unten ist zu lesen:
    1945: "Im Zuge der Bodenreform erfolgt die Enteignung. Die Verwaltung des Schlosses übernimmt das Land Thüringen."
    Vom Hause Reuß war fortan nicht mehr die Rede. 1952 wurde Schloss Burgk zum Museum. Das ist es bis heute, mit Rokoko-Möbeln, böhmischem Bleikristall, Ritter-Rüstungen, Urkunden, Gemälden, einem barocken Baldachin-Bett. Die meisten ausgestellten Stücke gehörten bis 1945 dem Hause Reuß. Sabine Schemmrich ist die Museumsdirektorin auf Schloss Burgk. Die letzten drei Jahre hat sie damit verbracht, die Herkunft von anderthalbtausend historischen Objekten im Schloss zu erforschen:
    Sabine Schemmrich: "Wir haben versucht wirklich für alle Objekte – von etwa 5.000 sind 1.500 als alter Bestand zu identifizieren gewesen -, weil wir wirklich auch Ordnung in unsere Bestände bringen möchten. Wir geben Dinge zurück, wir klären Leihen, und wir haben auch aus anderen Häusern Leihgaben zunächst einmal zurückgefordert, um schauen zu können, ob es zum Altbestand gehört. Man kann das nicht über eine Beschreibung machen, man muss es wirklich in den Händen halten, und ich muss mir wirklich die Zeit nehmen, um 6, 7, 8 Wochen im Möbelmagazin zuzubringen oder 6, 7, 8 Wochen im Waffenmagazin zuzubringen. Wenn man Luft dran lässt, fängt man nicht gerade von vorn wieder an, aber es ist von großer Wichtigkeit, jedes Objekt mindestens einmal – wir hatten jedes Objekt mehrmals in den Händen!"
    Nun ist sie erleichtert, denn auf Schloss Burgk ist ein Kapitel der Nachkriegsgeschichte zu Ende gegangen.
    "So, dann kommen wir zur Beschlussvorlage, zum Vertrag letzten Endes. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt mal um das Handzeichen. "
    Kreistagsitzung in Schleiz im vergangenen November. Landrat Thomas Fügmann steht nervös vor den Abgeordneten. Eine kontroverse Debatte hat er überstanden. Jetzt wird abgestimmt.
    "Und das zählen wir jetzt mal genau. ... Mit einer breiten Mehrheit von 33 Stimmen zugestimmt. Ich bedanke mich vielmals für dieses klare Votum."
    Entschieden wurde hier über einen Vertrag, den der Landkreis mit den Erben der beweglichen Sachen auf Schloss Burgk verhandelt hat – eine Einigung, nach jahrelangen Verhandlungen. Es ging um etwa Zwei Drittel aller ausgestellten Möbel, Waffen, Porzellane, Rüstungen, Gemälde, um die Substanz also. Dass sie zur Debatte stand, geht auf ein Gesetz von 1994 zurück. Das Ausgleichsleistungsgesetz sollte etwas Gerechtigkeit schaffen für diejenigen, deren Familien zwischen 1945 und 1949, also zwischen dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der Gründung der DDR, in der Sowjetischen Besatzungszone enteignet wurden. Sie sollten wenigstens die beweglichen Teile der enteigneten Güter zurückbekommen oder eine angemessene Entschädigung. Dafür hatte der Gesetzgeber eine großzügige Übergangsfrist eingeräumt: 20 Jahre lang sollten sich Anspruchsberechtigte und gegenwärtige Besitzer, meist Museen, darüber einigen, was wann wie zurückgegeben wird und was in den Museen verbleibt – und zu welchem Preis. Diese Frist für das sogenannte "Nießbrauchsrecht" war im November 2014 ausgelaufen, also vor über einem Jahr. Im Landkreis Schleiz hatte man zu spät mit den Verhandlungen begonnen und ist deshalb erst mit Verspätung zu einer Einigung gekommen.
    "Da ist eine ganze Klasse enteignet worden – nämlich die Besitzenden!"
    Historischer Hintergrund des Ausgleichsleistungsgesetzes ist die sogenannte "Bodenreform": Im September 1945 wurden viele Großagrarier, Adlige, aber auch Industrielle in der Sowjetischen Besatzungszone enteignet – auf Befehl der Besatzungsmacht. Bernd Amelung ist als Vorsitzender Richter und Pressesprecher am Verwaltungsgericht Gera mit den Spätfolgen dieser Enteignungen befasst.
    "Die Enteignungen liefen in der Regel auf zwei Schienen ab. Zum einen eben die Enteignungen nach dem Bodenreform-Gesetz, die landwirtschaftliche Güter betraf, die größer waren als 100 Hektar, die wurden enteignet. Und daneben gab es diverse SMAD-Befehle, die sich gegen Kriegsverbrecher oder Adlige oder sonstige gesellschaftspolitisch ungeliebte Personenkreise nach russischer Auffassung richteten. "
    Die SMAD war die sowjetische Militäradministration im Osten Deutschlands.
    "Übrigens geht's nicht nur um den Adel!"
    Hellmut Seemann, Präsident der Klassik Stiftung Weimar. Auch viele Liegenschaften, Kulturgüter und Kunstwerke, über die er nun wacht, wurden nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet.
    Hellmut Seemann:
    "Es geht auch um sehr viel bürgerliches Vermögen; denken sie an das ganze Industrievermögen, das war in aller Regel bürgerliches Vermögen. Es geht bei dem Kunstbesitz oft um adlige Sammlungen, Sammlungen aus fürstlichen Häusern und ähnlichem. Da ist eine ganze Klasse enteignet worden – nämlich die Besitzenden! Und das ist ein großes Unrecht gewesen und auch ohne Ansehen der Rolle, die ein Eigentümer in der Zeit von '33 bis '45 gespielt hat."
    Bernd Amelung:
    "Bestimmte Prinzen, Adelige, sind dann teilweise noch in den Nachfolgelagern des Buchenwald-Lagers verschwunden, verschollen, sind also dort verstorben. Es gibt aber auch keine näheren Unterlagen dazu. Also, das kam teilweise auch noch dazu, dass die nicht nur enteignet wurden, sondern auch dann verhaftet wurden."
    8.000 Grundbesitzer wurden im Osten in der Nachkriegszeit enteignet, außerdem 4.000 Menschen, die nach Ansicht der sowjetischen Besatzer Kriegsverbrecher waren. Allein in Sachsen wurden 1.200 Schlösser und Herrenhäuser in staatliches Eigentum überführt, davon etwa 300 mit eigenen Sammlungen von Museumswert. Porzellan, Möbel, Silber, Ahnenbilder: Vieles davon steht heute noch im Depot der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden. Thomas Rudert ist dort Sammlungshistoriker und Provenienz- also Herkunftsforscher.
    "Die Auslegung des Bodenreformgesetzes hat sich eigentlich nach September '45 immer weiter verschärft und ist gerade insbesondere auf die mobile Habe, auch durch Durchführungsbestimmungen, dann systematisch überdehnt und immer aggressiver geworden. Und das ist dann wirklich interessant, wenn man die Akten liest, dass das Innenministerium wertvolle Uhren, Armbanduhren, Taschenuhren, dann für Prämien für die eigenen Mitarbeiter akquiriert hat, oder Waffen, auch Jagdwaffen durchaus, zur Ausrüstung des Innenministeriums, der entstehenden Polizei auch verwendet hat. Also wirklich ein Entzug von persönlicher Habe, von persönlichem Eigentum, die man, objektiv betrachtet, nur als kriminell, als Diebstahl bezeichnen kann."
    Rudert weist darauf hin, dass Enteignungen, auch von Kunstgütern, niemals von den Museen inspiriert waren, sondern von der Sowjetischen Militäradministration bzw. den KPD-geführten Landesregierungen in der Sowjetischen Besatzungszone angeordnet und auch umgesetzt wurden.
    Thomas Rudert:
    "Bis 1950 die Bilder wirklich in die Obhut der Museen kamen. Die Landesbodenkommission war daran interessiert, in Größenordnungen die Dinge zu verkaufen. Und die Museumsleute waren daran interessiert, museumswürdige Objekte zu reklamieren und sie in die Sammlungen zu bringen. Denn dazu muss man natürlich wissen, dass parallel die Russen, die Trophäenbrigaden, gerade die Museen leer geräumt hatten, und gleichzeitig ein Befehl ergangen war, die Museen wieder einzurichten. In Dresden, am Albertinum, an der Brühlschen Terrasse, gab es eine regelrechte Verkaufsstelle für Schlossbergungskunstwerke; und da haben auch Kunsthändler massenhaft sich eingedeckt: Bilder, Möbel, Grafik, Porzellane. Das ist natürlich für einen Museumsmann eine Horrorvorstellung."
    Schlösser, Burgen, Herrensitze mit allem, was darin war an Kunstwerken, blieben über die 40 Jahre der DDR im Besitz des Staates. Sie wurden bewirtschaftet, erhalten, restauriert, vieles aber auch in den Westen verkauft, vernachlässigt, runtergewirtschaftet oder ruiniert. 1990 dann die Wiedervereinigung: Im Einigungsvertrag steht, dass die Enteignungen nicht rückgängig zu machen sind, das wurde sogar im Grundgesetz festgeschrieben.
    "Und deswegen verstehe ich insbesondere diejenigen Enteigneten, die in all den Jahren zwischen '49 und '89 immer auf die Wiedervereinigung gehofft haben; dann kommt die Wiedervereinigung, und dann werden die, die sie immer erhofft und herbeigesehnt haben, werden dann behandelt, als ob sie ... "Ja, nun sollen sie sich mal nicht so aufregen! Wir haben hier Wiedervereinigung, das ist doch alles prima! Und jetzt vergesst doch mal, was da zwischen '45 und '49 war!"
    Hellmut Seemann, Präsident der Klassik Stiftung Weimar, steht mit dieser Meinung nicht alleine. Und die damals Enteigneten bzw. deren Erben müssen heute zusehen, was übrig geblieben ist.
    "Also, bei uns geht es ja mehr um private Dinge, nicht wie bei den Wettinern oder den Fürstenhäusern in Thüringen um die großen, international bedeutsamen Sammlungen, sondern einfach um private Dinge, nicht! Also, die Bildnisse unserer Urgroßeltern oder Erinnerungsstücke."
    Astrid von Friesens Familie lebte 800 Jahre lang in Sachsen – bis 1945. Ihre Eltern wurden enteignet und vertrieben. Zurück blieb fast alles. 50 Jahre später half das Ausgleichsleistungsgesetz auch nur, wenn noch etwas zu finden bzw. zu identifizieren war.
    "Zum Beispiel meine Mutter trauert besonders um ihr Puppenhaus! Das war ein riesengroßes, schönes, 200 Jahre altes Puppenhaus – und das ist weg! Und dann gibt es eben einen sehr schmerzhaften emotionalen Verlust."
    Der größte Enteignungsfall in Thüringen war der um die Besitztümer des Hauses Sachsen-Weimar und Eisenach, zu dem Einrichtung und Kunst des Weimarer Residenzschlosses gehören, aber auch die Herzogin-Anna-Amalia-Bibliothek, das Goethe-und Schiller-Archiv und sogar die Särge von Goethe und Schiller in der Weimarer Fürstengruft. Heute alles im Besitz der Klassik Stiftung Weimar. Präsident Seemann:
    "Also ich glaube, das ist genau dieser Punkt, den ich immer wieder gerne erzähle, dass der letzte Direktor der Kunstsammlungen zu Weimar in einer Aufwallung gesagt hat, 'Erst haben die Nazis uns bestohlen, dann die Amerikaner, dann die Russen und jetzt auch noch der Prinz zu Sachsen, Weimar und Eisenach!'. Das ist eine Aufwallung, die ist typisch für einen Museumsdirektor. Sie ist aber ganz unnützlich in einem Restitutionsgespräch."
    "Wenn sie 40 Jahre lang erzählt bekommen haben, dass der Adel nur aus Verbrechern, Raubrittern und Junkern besteht, dann glauben sie's vielleicht auch!"
    Prinz Michael von Sachsen-Weimar und Eisenach vertritt seine Familie nach außen. Er hat in den 90er Jahren die Verhandlungen mit dem Land Thüringen geführt.
    "Es war richtig, die Frist so lang zu lassen; es war unrichtig, sie nicht zu nutzen! Die meisten Länder haben gemauert; die Museen haben die Schotten dicht gemacht und die Alteigentümer aus den Depots geworfen und einfach Listen verschwinden lassen."
    Die gegenseitigen Vorwürfe eskalierten in den 90er-Jahren auf allen Seiten, bei den Alteigentümern, der Politik, den Besitzern von Kunst und Kulturgütern. Von Habgier ist auf der einen Seite die Rede, von Undankbarkeit auf der anderen. Die Gespräche mit dem Haus Sachsen-Weimar und Eisenach führte damals Staatssekretär Jürgen Aretz.
    "Also, wir haben ganz bewusst auf eine detaillierte Werterfassung verzichtet, weil wir die Sorgen hatten, wenn zum Beispiel die mehr als 100.000 Blatt der Grafiksammlung in Weimar einzeln in die Hand genommen worden wären von Fachleuten von Sotheby's oder Christie's, dass dann Werte zusammenkommen können, die wir gar nicht hätten kompensieren können. Also, wir haben uns auf Pauschallösungen geeinigt; und ich glaube, das war auch der bessere Weg."
    Die Frage ist, wie groß der Anteil der Entschädigung von 15,5 Millionen Euro, die an das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach flossen, am übertragenen Eigentum ist. Je nach Standpunkt haben die Erben damit auf mehr als 90 Prozent ihrer Ansprüche verzichtet.
    Jürgen Aretz:
    "Also, Prinz Michael von Sachsen-Weimar, Eisenach gibt den Wert der Sammlungen, auf die er Anspruch erhoben hat mit rund einer Milliarde Euro an. Wir haben 15,5 Millionen Euro Entschädigung gezahlt, dann würde das einer Quote von etwa 1,5 Prozent entsprechen. Ich glaube, wir haben für das Land ganz ordentlich verhandelt."
    Zwei Drittel der Entschädigungssumme kamen vom Land Thüringen, den Rest musste die Klassik-Stiftung durch den Verkauf des Möricke-Nachlasses und eines Gemäldes aufbringen. Eine wichtige Komponente in der Einigung zwischen dem Land Thüringen und den ehemals großen Fürstenhäusern sind aber immaterielle Werte: Der ehemalige Staatssekretär Jürgen Aretz sieht darin den Schlüssel zu einer gütlichen Einigung – mit Vorteilen für beide Seiten.
    "Das heißt zum Beispiel, dass die Häuser in den jeweiligen Stiftungen mit Sitz und Stimme vertreten sind – und zwar auf Dauer! –, dass die Familien Zugang zu ihren früheren Besitztümern haben, also zum Beispiel Hochzeiten oder andere Veranstaltungen in diesen Schlössern – wohlgemerkt auf eigene Kosten – durchführen können. Und es hat sich gezeigt, dass diese emotionale Brücke, die wir da versucht haben, tragfähig ist."
    "Das kann man als eine reine Repräsentationsangelegenheit ansehen; das kann man aber auch als ein immer wieder entscheidendes Zünglein an der Waage verstehen."
    Hellmut Seemann, Präsident der Klassik Stiftung Weimar.
    "Also, ich glaube, dass in den letzten zehn Jahren von dieser Präsenz von Prinz Michael sehr viel ausgegangen ist, also sehr viele – mal für die Stiftungsleitung, mal für die Zuwendungsgeber der Stiftung – unangenehme Prozesse durch diese Stimme des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach eingeleitet wurden, so in dem Sinne: So könnt ihr mit dieser Stiftung nicht umgehen! Insofern kann das eine große Rolle spielen!"
    Jedes der 1.500 fraglichen Objekte wurde von jeweils zwei Gutachtern bewertet
    Die Einigungen mit den Fürstenhäusern zugunsten der ehemaligen Sitze in Weimar, Gotha, Eisenach und Meiningen sind lange Geschichte. In anderen, kleineren Museen und Schlössern gibt es noch vereinzelte offene Fälle. Schloss Burgk war der letzte dicke Brocken. Viel zu spät waren auf Schloss Burgk Provenienzrecherche und Verhandlungen in Gang gekommen.
    Über eine schmale Stiege erreicht Museumsleiterin Sabine Schemmrich das Waffendepot von Schloss Burgk: Gewehre, Hellebarden, Säbel ...
    Sabine Schemmrich:
    "Hier steht alles, was schneidet oder piekst oder sticht. Und Sie sehen, wie wir das hier markiert haben."
    Ein roter Punkt bedeutet: nicht verzichtbar, ein gelber: verhandelbar. Ein grüner heißt: nicht bedeutsam für die Sammlung, kann an die Erben gehen. Hinter jedem Punkt steckt viel Arbeit. Auch die Erben hatten eine Liste mit den Dingen, die sie unbedingt haben wollten.
    "Und da gab es schon eine beachtliche Schnittmenge, die wir dann innerhalb eines Jahres fast auf null zusammenschrumpfen lassen konnten. Es sind drei Objekte, da ist es uns nicht geglückt, und diese drei Objekte werden aber zunächst erst mal für die nächsten zehn Jahre als Leihgabe bei uns im Haus verbleiben."
    Ein Mörser, eine Sänfte und ein Gemälde. Leicht waren die Verhandlungen mit der Erbengemeinschaft nicht; es wurde auch genauer gerechnet als anderswo: Jedes der 1.500 fraglichen Objekte wurde von jeweils zwei Gutachtern bewertet. Aber man hat sich geeinigt. 3,3 Millionen Euro werden die Erben erhalten, in Teilen vom Landkreis, vom Land und von der Kulturstiftung der Länder. Das ist – verhältnismäßig – deutlich mehr, als das Haus Sachsen-Weimar und Eisenach bekommen hat. Zusätzlich bekommen die Nachfahren der Reußen etwa die Hälfte der historischen Objekte und gewisse Nutzungsrechte am Schloss. Dennoch fällt der Museumsleiterin Sabine Schemmrich ein Stein vom Herzen.
    "Ich habe einen Vergleich gebracht, dass wir Federn lassen. Aber ich kann sagen, wenn man bei diesen Bildern bleibt: Wir haben die Schmuckfedern behalten, wenn man dieses Bild zeichnen möchte. Wir freuen uns, dass das Prunkzimmer als Ensemble erhalten bleibt, die Schlosskapelle, die Silbermannorgel, die für uns von einem ganz ungeheuren Wert ist und für viele Besucher auch – die Kapelle mit der Orgel – das Herz des Hauses ist."
    Auch die erste Ansicht von Schloss Burgk konnte für das Museum erhalten werden – auf einem Gemälde des ersten Herrn von Burgk im Rittersaal.
    "Nahezu alle Raumausstattungen, also alle Wandbespannungen, da sind wir ja sehr gut bestückt mit textilen Wandbespannungen oder auch Gemälden, alle Öfen, nahezu alle Leuchter – das ist etwas, was für uns von ganz, ganz großer Wichtigkeit ist."
    Und letztlich habe sich die Mühe der Recherchen und Herkunftsforschung auch für ihr Museum gelohnt, sagt Sabine Schemmrich. Das, was sie nun noch hat, kann sie mit gutem Gewissen zeigen.
    "Unbedingt! Wir waren gezwungen, uns auf ganz unterschiedliche Weise den Objekten zu nähern, also wir haben die dann auch wieder Räumen zugeordnet. Ich habe zwischendurch mal spaßesweise zu einem Kollegen gesagt, 'Wenn wir das alles durch haben, dann machen wir ein Burg-Memory: Wo war was?' So haben wir auch gearbeitet, dass wir manchmal uns wie Spielkarten ausgeschnitten haben, Fotos von den Objekten, und Raumpläne, und das zugeordnet haben."
    Und da jedes Objekt mindestens zwei Mal bewertet wurde und diese Bewertungen genaue Recherchen erforderten, weiß man auf Schloss Burgk nun auch besser, welch seltene Schätze sich dort verbergen. Tapeten und Gobelins zum Beispiel, die es vergleichbar nur noch auf Schloss Charlottenburg gibt. Oder die Silbermann-Orgel: Nach Meinung der Experten "eines der wichtigsten und interessantesten Instrumente in Mitteldeutschland aus dieser Zeit."
    Sabine Schemmrich:
    "Auch das haben wir gewonnen, dass wir ganz stolz auf ganz bestimmte Objekte sein können, weil wir wissen: Es gibt sie wirklich nur hier bei uns auf der Burg! "