Wie ist es zu der geplanten Erhöhung des Rundfunkbeitrags gekommen?
2013 wurde vor dem Hintergrund des Medienwandels die bisherige Rundfunkgebühr durch einen Rundfunkbeitrag ersetzt, der unabhängig von den angemeldeten Geräten erhoben wird. Wegen der dadurch entstandenen Mehreinnahmen wurde 2015 der Beitrag von 17,98 auf 17,50 Euro pro Haushalt gesenkt.
Anfang 2020 hat die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) nun erstmals seit 2009 eine Erhöhung vorgeschlagen. Die unabhängige Expertenkommission setzt sich aus Mitgliedern der 16 Bundesländer zusammen. Sie erstellt ihre Empfehlungen auf Grundlage des Finanzbedarfs, den die öffentlich-rechtlichen Sender zuvor angemeldet haben. Der Staatsvertrag zur Rundfunkfinanzierung schreibt diesen Weg vor.
Mit dem Vorschlag der KEF beginnt ein mehrstufiger politischer Entscheidungsprozess. Dieser sieht vor, dass sowohl die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten als auch die jeweiligen Landtage dem Vorschlag der KEF zustimmen müssen, erst dann kann der Beitrag erhöht werden. Vor einigen Monaten haben bereits alle Länderchefinnen und -chefs zugestimmt. Auch die meisten Landesparlamente haben bereits grünes Licht gegeben. Nur der Landtag Sachsen-Anhalt gilt als Wackelkandidat.
Wie ist die Situation in Sachsen-Anhalt?
In Sachsen-Anhalt lehnen die Fraktionen der regierenden CDU und der Oppositionspartei AfD die geplante Erhöhung ab. Zusammen stellen sie die Mehrheit im Landtag dar und könnten dort entsprechend abstimmen – die CDU auch gegen den Willen ihrer Regierungspartner. Grüne und SPD sind für eine Erhöhung. Ein gutes halbes Jahr vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt bedroht die Frage deshalb inzwischen den Fortbestand der Regierungskoalition.
Die CDU-Fraktion (laut öffentlichem Beschluss) und Ministerpräsident Reiner Haseloff (laut Medienberichten) fordern nun, den Staatsvertrag neu zu verhandeln. Die Fraktion begründet das unter anderem mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie für Privathaushalte und Unternehmen.
Sollte die sachsen-anhaltinische Regierungskoalition dieser Idee zustimmen, würde die noch für den 15. Dezember geplante Abstimmung über den entsprechenden Staatsvertrag entfallen.
Wie geht es weiter?
Die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) sieht in dem Vorschlag zu Nachverhandlungen über die Höhe des Rundfunkbeitrags keinen Weg. Soweit der Vorschlag darauf abziele, "die Beitragsanpassung jetzt nicht umzusetzen, sondern zu verschieben", würden die anderen Länder das nicht aufgreifen können, erklärte die SPD-Politikerin, die die Medienpolitik der Bundesländer koordiniert. Nachverhandlungen würden "die Anstalten geradezu in eine Verfassungsklage treiben".
Sollte die Erhöhung von Sachsen-Anhalt gekippt werden, gilt eine Klage vonseiten der Rundfunkanstalten, also von ARD, ZDF und Deutschlandradio, vor dem Bundesverfassungsgericht als wahrscheinlich. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk habe "seine Freiheit immer mit den Gerichten und gegen die Politik erstritten - nicht mit Konzessionen an die Politik", hatte zuvor bereits der ehemalige NDR-Intendant und Jurist Jobst Plog im Medienmagazin "Journalist" gesagt.
Was sagen Rechtsexperten?
Grundsätzlich stünden den Parlamenten "nur eine begrenzte Anzahl von Argumenten" zur Verfügung, "um eine Beitragserhöhung abzulehnen", sagte Bernd Holznagel, Direktor des Instituts für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) der Uni Münster, noch am Samstag im radioeins-Medienmagazin – also vor Bekanntwerden des CDU-Vorschlags, den Staatsvertrag neu zu verhandeln.
Parlamente würden nicht "im freien Ermessen über Höhe der Gebühr oder Programmauftrag" entscheiden. "Es gibt viel mehr, wie es so schön heißt, einen Anspruch der Sender auf eine Finanzierung, damit die Grundversorgung an Informationen für die Bürger bereitgestellt werden kann", so Holznagel.
Dass am Ende das Bundesverfassungsgericht (BVG) entscheiden muss, hält der Jurist für nicht unwahrscheinlich. Indizien würden aktuell darauf hinweisen, dass die CDU in Sachsen-Anhalt eine parlamentarische Abstimmung vermeiden will. Bereits in der Vergangenheit hätten die Richter in Karlsruhe das "Fundamentale des Rundfunks" entschieden, sagte Holznagel im Deutschlandfunk. Das sei auch "eilig" möglich.
Der Medien- und Verfassungsrechtler Dieter Dörr hatte im Juni in einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" erklärt, dass auch dem aktuellen Verfahren der Beitragserhöhung BVG-Entscheidungen zugrunde liegen. 2007 seien die Länder bereits einmal abgewichen und deshalb vom BVG "massiv gerügt" worden. Die Länder müssten für eine Ablehnung "darlegen, dass eine Mehrbelastung von 86 Cent im Monat pro Beitragspflichtigem eine unangemessene Belastung, also nicht mehr hinnehmbar für den Beitragszahler ist". Aus Sicht des Medienrechtlers lässt sich das allerdings "überhaupt nicht begründen".