Dienstag, 19. März 2024

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Schulpflicht und Quarantäne
Was Familien beim Urlaub jetzt beachten sollten

Seit dem 27. Juli gelten Spanien und die Niederlande als Corona-Hochrisikogebiet. Urlaubsrückkehrer von dort müssen in Quarantäne - auch Kinder. Rechtsanwalt Arndt Kempgens erklärt, worauf es ankommt, damit keine Bußgelder wegen Verletzung der Schulpflicht fällig werden.

Arndt Kempgens im Gespräch mit Mattis Jungblut | 27.07.2021
Ein leeres Klassenzimmer an einer Grundschule in Rietberg (Nordrhein-Westfalen). Die Stühle stehen auf den Bänken.
In Deutschland gilt Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr (imago/Kirchner-Media)
Wer aus einem Land, das als Corona-Risikogebiet eingestuft wurde, zurückkommt und nicht geimpft oder genesen ist, muss in Deutschland mindestens fünf Tage in Quarantäne. Das gilt auch für schulpflichtige Kinder. Für Familien kann das zum Problem werden, wenn Kinder durch die Quarantäne nicht in die Schule gehen können. Denn wer gegen die Schulpflicht verstößt, muss unter Umständen ein Bußgeld zahlen, erklärt der Rechtsanwalt Arndt Kempgens im Dlf.

Wann droht ein Bußgeld?

  • Bei Verletzung der Schulpflicht droht ein Bußgeldverfahren
  • 100 Euro pro Fehltag und Kind beträgt üblicherweise das Bußgeld
  • Entscheidend für die Erhebung eines Bußgeldes ist, ob der Verstoß schuldhaft passiert - ob also zum Beispiel die Reise angetreten wird, obwohl der Urlaubsort als Risikogebiet eingestuft wurde und somit ein Quarantäne absehbar war
  • Kein Verstoß gegen die Schulpflicht ist es, wenn Kinder erkranken – dann dürfen und müssen sie zu Hause bleiben
  • Tipp des Juristen: Vor Antritt des Urlaubs mit der Schule Kontakt aufnehmen und sich abstimmen
Coronavirus
Übersicht zum Thema Coronavirus (imago / Rob Engelaar / Hollandse Hoogte)

Das Interview im Wortlaut:
Mattis Jungblut: Herr Kempgens, wenn jetzt eine Familie mit ungeimpftem Kind aus Schwerin zum Beispiel am Samstag aus Spanien wiederkommt, und am Montag beginnt dann das Schuljahr, dann muss das Kind in Quarantäne und es verstößt auch gegen die Schulpflicht oder?
Arndt Kempgens: Genau, wenn man nicht zur Schule geht, es besteht ja Schulpflicht, dann ist das natürlich ein Verstoß gegen diese Schulpflicht. Und wenn man jetzt davon ausgeht, das ist sogar verschuldet, kann sogar ein Knöllchen drohen.

100 Euro Bußgeld pro Kind und Fehltag

Jungblut: Drohen denn da dann Konsequenzen? Was heißt Knöllchen?
Kempgens: Knöllchen bedeutet, dass ein Bußgeldverfahren droht, das leitet dann die Schule ein, hört dann die Betroffenen an. Und da geht es um die Frage, ist das jetzt von den Eltern sozusagen verschuldet oder ist das nicht verschuldet. Und wenn das verschuldet ist, dann sind so üblicherweise 100 Euro pro Kind pro Fehltag.
Jungblut: Aber wenn man jetzt zum Beispiel im Urlaub war, und das dann jetzt während der Urlaubszeit passiert ist diese Einstufung als Hochinzidenzgebiet, da kann man doch als Familie eigentlich gar nichts machen.
Kempgens: Exakt, da wird man davon überrascht. Das bedeutet, wenn man den Urlaub geplant hat, und als man gereist ist, als man sozusagen in den Urlaub gefahren, da waren das ja noch nicht diese Hochrisikogebiete – jedenfalls nicht Holland, Spanien ist ja auch erst vor einiger Zeit dazugekommen. Das bedeutet, dass diejenigen sozusagen safe sind, die quasi im Urlaub von dieser Einstufung erst überrascht werden. Dann ist es nämlich kein schuldhafter Verstoß, also kein Knöllchen.
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"Sehenden Auges ist Risikogebiet, ist ein Verstoß"

Jungblut: Okay, also diejenigen, die jetzt gerade in Urlaub sind, sind einigermaßen sicher. Was passiert denn jetzt, wenn man als Familie in Berlin oder Hamburg jetzt noch schnell die letzte Ferienwoche nach Spanien fährt und dann einen Tag vor Schulbeginn wiederkommt?
Kempgens: Dann reist man sehendes Auges in so ein Hochrisikogebiet und weiß doch, dass der Urlaub vielleicht gar nicht reichen wird, sondern dass eben die Quarantäne dahintergepackt wird, denn selbst Kinder unter sechs Jahren müssen ja auch in die Quarantäne. Die müssen zwar vorher nicht getestet werden, die Schulkinder über sechs Jahren müssen sowieso in die Quarantäne und können erst nach fünf Tagen sich freitesten. Man weiß das doch vorher, wenn Sie jetzt sehenden Auges in das Risikogebiet fahren, ist das also ein Verstoß – und daraus können einem die Schulämter einen Strick drehen.

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Jungblut: Drastische Strafe ist dann ja eine Geldstrafe, eine Geldbuße, das haben Sie gerade angesprochen. Wenn man den Urlaub jetzt nicht mehr stornieren kann, kann man dann im Regelfall vielleicht auf Kulanz hoffen oder sollte man wirklich das Gespräch mit der Schule suchen oder, ja, den Urlaub canceln?
Kempgens: Die ersten Schulen vermelden jetzt schon, dass sie da ein Auge zudrücken werden. Wir müssen mal sehen, wie sich das entwickelt, das werden sicherlich einige Schulämter machen, einige Bezirksregierungen werden das machen. Wir müssen mal sehen, ob man das so flächendeckend sehen kann. Deswegen ist mein Tipp unbedingt, wenn jetzt eine Reise geplant ist, vielleicht jetzt, wenn das in den Ferien überhaupt möglich ist, mit der Schule Kontakt aufnehmen und das abstimmen. Aber man steht natürlich am Anfang, wenn die Schule sagt, nein, wenn du das machst, dann bekommen die Kinder halt eine Knolle, oder vielmehr die Eltern natürlich, dann muss man selber entscheiden, gehe ich das Risiko trotzdem ein oder nicht. Denn man kann auch, wenn man so ein Bußgeld bekommt, dagegen Einspruch einlegen, dagegen vorgehen, indem man eben sagt, ja, das ist eben das Lebensrisiko, was mich jetzt erwischt hat, und eben kein bußgeldrechtlicher Verstoß.

Bei Erkrankung kein Bußgeld

Jungblut: Schauen wir mal in die Zukunft. Bundesminister Jens Spahn plant ja jetzt offenbar, dass alle Rückkehrer einen negativen Test bei der Reise vorlegen müssen. Auch da kann es dann ja auch vorkommen, dass der Test positiv ist und man in Quarantäne muss beziehungsweise gar nicht erst ins Land kommt. Droht dann das gleiche Szenario und die gleichen Strafen?
Kempgens: Nein, da droht es nicht, weil man dann ja quasi aktiv erkrankt ist. Und bei aktiven Erkrankungen taucht dieses Problem nicht auf, weil dann kann man nicht arbeiten, dann bekommt man Lohnfortzahlung weiter nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Und Schüler und Kinder müssen dann nicht in die Schule, weil sie eben erkrankt sind. Dann ist das Problem nicht gegeben. Und tatsächlich wird ja diese Testpflicht ausgeweitet werden – und das wird natürlich auch zu erheblichen weiteren Beeinträchtigungen führen.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.