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Selbstbestimmt am Lebensende: Islam
Das Leben gehört nicht dir allein

Allah entscheidet über den Todeszeitpunkt, der Mensch kann nicht frei über seinen Körper verfügen. Selbsttötung ist eine große Sünde. So sagt es die reine Lehre. Aber sollte Gottes Barmherzigkeit auf dem Sterbebett enden?

Von Mechthild Klein | 26.08.2020
Islamische Kalligrafie des Todesengels Azrael in Baku
Der islamischen Überlieferung nach soll der Todesengel Azrael, hier kalligraphisch abgebildet, die Seelen von den Sterbenden nehmen und so ihren Tod herbeiführen (imago images / robertharding)
Selbstbestimmtes Sterben und islamischer Glaube - das ist für viele islamische Gelehrte ein Widerspruch.
"Der Körper ist eine Leihgabe von Gott. Und Gott ist der eigentliche Besitzer. Der Mensch ist nur der Inhaber seines Körpers und deswegen gilt es eigentlich grundsätzlich, dass der Mensch seinen Körper erhalten soll, und seinen Tod deswegen auch verhindern sollte. Deswegen kann der Muslim nicht frei über das Ende des Lebens entscheiden."
Festgesetzte Frist
Sagt die islamische Theologin Hadil Lababidi von der Friedrich-Alexander Universität Erlangen.
"Das beruht auf der Haltung, dass der Mensch nicht frei über seinen Körper verfügen darf. Das Sterben sollte… oder der Zeitpunkt des Todes sollte Gott überlassen werden. Die festgesetzte Frist ist von Gott vorgegeben. Es sollte weder das Sterben verzögert werden, noch vorzeitig herbeigeführt werden."
Es ist aber noch ein weiterer Grund überliefert, warum Suizid und Sterbehilfe als verboten gelten. Selbst wenn jemand schwer erkrankt ist und eine lange Zeit des Siechtums vor sich hat bis zu seinem Tod.
Judentum: Nicht töten, nicht leiden
Sterben in Würde ist ein zentrales Anliegen im Judentum. Ob und welche Form der Sterbehilfe das einschließt, ist umstritten. Die jüdische Tradition sieht die Beihilfe zur Selbsttötung kritisch. "Aber es steht an keiner Stelle der Tora: ‚Du musst leben‘ als Gebot", sagt die Rabbinerin Elisa Klapheck.
"Das aktive Eingreifen in das Lebensende ist eine schwere Sünde. Der Mensch, der sich dazu entscheidet, begeht die größte Sünde im Islam und würde dann im Jenseits zur Rechenschaft gezogen werden. Das ist der theologische Hintergrund, weshalb es verboten ist aus islamischer Perspektive."
Die Quellenlage zu Sterbehilfe oder Selbsttötung ist jedoch nicht eindeutig.
"Im Koran gibt es keine Aussagen, die das Thema direkt behandeln. Es gibt Hadithe, die ja eher in diesen Kontext gehen."
Bestrafung des Suizids im Jenseits
Mira Sievers, Juniorprofessorin und Islamische Theologin an der Humboldt Universität zu Berlin. Ein Vers im Koran, den man im Sinne eines Tötungsverbots verstehen kann, sei beispielsweise in der vierten Sure, Vers 29:
"Der sagt: ‚Und tötet euch nicht gegenseitig.‘ Bzw. man kann die arabische Formulierung auch verstehen als: ‚Tötet euch nicht selbst.‘ Und wenn man dort in die klassischen Quellen guckt, wenn man sich ansieht, wie das klassische Exegeten interpretiert haben, dann sieht man, dass sie gesagt haben: Ja, der Vers muss eigentlich in beide Richtungen verstanden werden. ‚Tötet euch nicht gegenseitig‘, aber auch: ‚Tötet euch nicht selbst.‘ Ja, und das stellt natürlich dann eine Basis dafür, dass Gelehrte gesagt haben: Gut, damit ist es verboten, sich selbst zu töten."
Und in einem Hadith, also aus der Kommentarliteratur zum Koran, die auf Mohammed selbst zurückgehen soll, wird von einem Mann gesprochen, der schwer verletzt war. MIra Sievers:
"Und deswegen sich in den Arm geschnitten hat und letztlich daran verblutet ist. Und dies wird so kommentiert, dass diese Person im Jenseits bestraft wird."
Buddhismus: Selbstbestimmt bis zum Lebensende
Traditionell ist die Beihilfe zum Suizid im Buddhimus verboten. Meditative Übungen sollen die Angst vor Tod und Schmerzen nehmen. In der Praxis gibt es aber auch unter Buddhistinnen und Buddhisten eine Debatte über die Sterbehilfe.
Selbsttötung auch in einer Notlage, wird hier abgelehnt. Und die große Mehrheit der islamischen Rechtsgelehrten lehne auch Suizid und die aktive Sterbehilfe ab, sagt Mira Sievers. Allerdings bedeute das nicht, dass die Frage nach Selbstbestimmung im Sterben damit vollständig entschieden sei. Es gibt einen schöpfungstheologischen Hintergrund. Der besagt laut Sievers, dass Gott dem Menschen das Leben schenkt. Und dass sowohl das Leben als auch der Tod damit erst einmal in Gottes Verfügungen gehört.
"Damit ist, und das ist mir wichtig, das zu betonen, noch nichts zum Thema Sterbehilfe direkt gesagt. Denn aus einer islamisch-theologischen Sicht wäre es eher unakzeptabel, davon auszugehen, dass man sozusagen einer göttlichen Verfügung zuvorkommen könnte. Gerade sunnitische Theologen haben bereits vor tausend Jahren darüber diskutiert, ob zum Beispiel der Fall, dass ein Mensch getötet wird oder ermordet wird, ob dies bedeuten würde, dass die Person dann früher stirbt, als es für sie vorgesehen war. Und sie würden sagen: Nein, das ist nicht der Fall. Sondern dass das jetzt kein Widerspruch in dem Sinne sei. Aber wie gesagt, ich glaube, Schöpfungstheologisch ist es ganz entscheidend, dass erst einmal das Lebengeben, zentraler Bestandteil der göttlichen Schöpfungshandlung ist."
Sterben lassen
Die menschliche Selbstbestimmung ist nach diesem Verständnis an Gottes Gebote gebunden und soll zunächst einmal Leben erhalten. Dann gibt es aber Ausnahmen, die in der modernen Medizin begründet sind, die das Leben künstlich verlängern können. Und so zu einem unglaublichen Leiden und einer Last werden können.
Jeder Fall muss einzeln beurteilt werden. Hat ein Mensch beispielsweise eine tödliche Muskelerkrankung, die im Endstadium dazu führt, dass er erstickt und ist dieser Mensch an einer Beatmungsmaschine bereits angeschlossen, wäre das Abschalten dennoch zulässig, sagt Hadil Lababidi:
"Weil das Abschalten an sich nicht den Tod verursacht. Sondern die zugrundeliegende Krankheit verursacht hier den Tod. Das Sterben lassen ist in dem Sinne erlaubt."
Sterben lassen heißt in diesem Fall die Behandlung abbrechen, weil eine Genesung gar nicht möglich wäre in der letzten Lebensphase, wenn der Sterbeprozess bereits eingesetzt hat.
"Hier erlaubt es das islamische Recht, die nutzlosen Therapien abzubrechen. Nachdem der kleinere Familienkreis mit der Beratung mit dem Arzt auch zugestimmt hat. Das selbstbestimmte Sterben ist in diesem Fall bei aussichtslosen Maßnahmen erlaubt. Das heißt aber wiederum nicht, dass aktive Sterbehilfe bei todkranken Menschen erlaubt ist."
Aktive Sterbehilfe bedeutet Tötung auf Verlangen. Das ist vom deutschen Gesetzgeber ohnehin nicht erlaubt. Jetzt wird über das Recht auf einen assistierten Suizid unabhängig von einer Erkrankung diskutiert – das heißt, man muss selbst in der Lage sein, ein tödliches Mittel einzunehmen, das jemand anderer auf Wunsch bereitgestellt hat. Wenn zum Beispiel jemand einen Hirntumor hat, der ihm unerträgliche Schmerzen bereitet. Und am Lebensende wartet die völlige Bewegungslosigkeit mit Siechtum im Bett auf ihn – was dann? Darf er sich aus islamisch-theologischer Sicht das Leben nehmen? Lababidi:
"In dem Fall wäre es auch nicht erlaubt, den assistierten Suizid durchzuführen..."
Weil der Sterbeprozess im engeren Sinne noch nicht eingesetzt habe. Darüber müsste weiter diskutiert werden.
"Am Ende entscheidet der Gläubige selbst"
Wir sind nicht ganz autonom und das Selbstbestimmte hat auch seine Grenzen.
Vielleicht unterscheidet sich die Theorie über Sterbehilfe und assistiertem Suizid auch noch einmal in der Praxis, wenn man selbst betroffen ist.
"Gläubige Muslime, auch wenn ihnen der Glaube, ihre Religion sehr wichtig ist und sie sich natürlich danach richten, sowohl im Leben als auch im Tod, vor dem Tod, sind natürlich nicht unbetroffen von dem Schmerz und von dem ganzen Leid, das bevorsteht, wenn ein Mensch stirbt. Und ich denke, egal wie viele es, wie viele Regularien es da gibt, wie ausgefeilt sie sind, welche Maßstäbe angesetzt werden - im Endeffekt in der Praxis entscheidet der Gläubige selbst."
Sagt Serdar Günes, Islamwissenschaftler aus Frankfurt.
"Und ich denke, es wäre falsch, den gläubigen Menschen, egal in welcher Religion er beheimatet ist, als einen Glaubensautomaten zu sehen, der nur noch per Checkliste sozusagen die Verbote oder die Gebote einhält. Ein Mensch hat natürlich einen Verstand, ist ein widersprüchliches Wesen, ist eine schillernde Person mit viel Erfahrung, die auch Leid geprägt sind. Und ich denke, diese Regularien sind nicht das Maß der Dinge oder geben sozusagen nicht eine endgültige Meinung ab, sondern es sind gewisse Fingerzeige, an denen man sich orientieren kann. Aber es wäre falsch, auf den Finger zu schauen, sondern man muss in die Richtung schauen. Des Fingerzeigs. Und wenn man dieses hermeneutische Prinzip einhält, dann glaube ich, dass man die Theorie der Praxis sozusagen angleichen kann, anstatt die Praxis der Theorie unterzuordnen."
Die Diskussion über Sterbehilfe unter Muslimen beginnt gerade erst. Dass Gottes Barmherzigkeit ausgerechnet bei der Sterbehilfe seine Grenzen hat, das findet die Theologin Mira Sievers nicht akzeptabel. Beim Umgang mit dem Sterben von Menschen in Extremsituationen könne man nicht die Jenseitsstrafe als Druckmittel ausspielen.
"Diese jenseitige Strafe ist immer in Gottes Verfügung. Wir können natürlich als Menschen niemals einsehen, was die ganz genauen individuellen Bedingungen einer Situation sind. Und deswegen, denke ich, ist es hier auch wichtig, wenn es um den konkreten Menschen geht oder um den konkreten Einzelfall. Dass man dann dort auch nicht sich anmaßend verhält und eben sagt: In deinem Fall solltest du jetzt geduldig sein und diese Krankheit ertragen, und du wirst dafür bestraft, wenn du, wenn du, wenn du der Meinung bist, … dass du diese Leiden nicht mehr ertragen kannst."
Die islamische Theologin Mira Sievers wünscht sich mehr Mut bei der Formulierung persönlicher Positionen in der Sterbehilfe-Diskussion. Die persönliche Erfahrung sei immer auch eine eigene Größe, die die islamische Theologie berücksichtigen müsse. Niemand könne von außen sagen, wann für einen Menschen das erträgliche Maß überschritten sei.