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Sexualstrafrecht
Rote Karte für Grapscher?

Grapschen ist nicht strafbar, und das Nein eines Vergewaltigungsopfers zählt oft nicht. Höchste Zeit für eine Reform des Sexualstrafrechts in Deutschland – finden die Befürworter und kritisieren Schutzlücken im Paragrafen 177 des Strafgesetzbuchs, der vor 20 Jahren das letzte Mal geändert wurde. Das Bundeskabinett hat eine Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen beschlossen.

Von Susanne Arlt | 15.03.2016
    Eine Frau protestiert am 10.01.2016 in Köln vor dem Hauptbahnhof und dem Dom gegen sexuelle Gewalt mit einem Plakat "Angstfrei leben".
    Nach den sexuellen Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln ist die Bestrafung von Grapschern vermehrt in den Fokus der Befürworter einer Reform des Sexualstrafrechts gerückt. (picture alliance / dpa / Maja Hitij)
    Melanie hat sich damals nicht gewehrt. Zumindest nicht körperlich. Sie hätte aber aus der Wohnung flüchten können. Oder wenigsten um Hilfe rufen. Doch dazu war Melanie, die in Wirklichkeit anders heißt, damals nicht in der Lage. Sie war ein Teenager, hatte andauernd Streit mit den Eltern. Ihr neuer Freund verstand sie da viel besser. Er hörte ihr zu, unterstützte sie - bis er anfing, Melanies Leben zu kontrollieren.
    Widersprach sie ihm, bekam er Wutanfälle. Und er wollte Sex. Als sie Nein sagte, versuchte er, sie mit Drohungen gefügig zu mache. Und er war ihr überlegen. Physisch und psychisch, denn er war 20 Jahre älter als sie.
    "Ich weiß auf jeden Fall, dass ich es ihm immer gesagt habe, dass es mir nicht gut tut, und dass ich Angst habe, und dass ich keinen Sex mit ihm möchte, nichts Sexuelles mit ihm möchte."
    Doch er ließ nicht locker, nahm sich schließlich mit Gewalt, was er wollte. Melanies Widerstand war in diesem Moment gebrochen, sie ließ es einfach über sich ergehen. Als sie Wochen später Anzeige gegen ihn erstattete, folgte der nächste Schock. Das Verfahren wurde eingestellt. Schließlich habe Melanie sich während der Vergewaltigung nicht gewehrt, sie habe auch nicht laut um Hilfe gerufen, argumentierte der Staatsanwalt. Wie habe der Täter also wissen können, dass sie den Sex mit ihm gar nicht wollte.
    "Ich habe mich ziemlich hilflos gefühlt in dem Moment, weil ich gedacht habe, ich habe überhaupt nichts, was ich so richtig machen kann, wenn mir so etwas passiert wie eben mit diesem Mann. Und als ich dann diesen Brief bekommen habe, habe ich gedacht, okay, das Recht schützt mich auch nicht wirklich."
    Deutscher Juristinnenbund kritisiert Lücken im Gesetz
    Der Paragraf 177 im Strafgesetzbuch definiert, was juristisch eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung ist. Zwingt ein Täter sein Opfer zu einer sexuellen Handlung, indem er Gewalt anwendet oder das Opfer massiv mit Gefahr für Leib und Leben bedroht, dann ist das eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung.
    Morgen wird im Kabinett über die Reform des Paragrafen 177 und folgende diskutiert. Vor knapp 20 Jahren wurde der Paragraf das letzte Mal geändert. Damals wurde festgeschrieben, dass auch die Vergewaltigung in der Ehe ein Verbrechen ist. Und dass auch strafbar ist, wenn der Täter die schutzlose Lage des Opfers ausnutzt.

    Für Melanies Fall galt dies alles nicht. Weil das Gesetz immer noch Lücken habe, kritisieren Vertreterinnen von Frauenverbänden. Ähnlich sieht das auch Dagmar Freudenberg, Vorsitzende der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes, kurz DJB. Mit Blick auf den vor knapp 20 Jahren eingefügten Passus zur schutzlosen Lage konstatiert sie:
    "Die Rechtsprechung hat das aber nicht so angewendet, sondern restriktiv ausgelegt, damit sind viele Situationen gerade was die schutzlosen Lagen betrifft heutzutage nicht strafbar. Beispielsweise die Frau, die in einer Wohnung vergewaltigt wird, nicht schreit, weil sie gar nicht dran denkt, hilflos ist, in der Situation überrumpelt ist oder eine Frau, die sich schämt. Das sind Konstellationen, die sind derzeit nicht unter die schutzlose Lage zu subsumieren."
    Ein Buch zum Strafrecht liegt in einem Gericht in Berlin.
    Der Paragraf 177 im Strafgesetzbuch definiert, was juristisch eine sexuelle Nötigung oder eine Vergewaltigung ist. Vor knapp 20 Jahren wurde der Paragraf das letzte Mal geändert. (picture alliance / dpa / Jens Kalaene)
    Alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen müssen bestraft werden
    Ein anderes Beispiel ist das von Frauke S. Auch sie heißt in Wahrheit anders. Ihr Ehemann verlangte eines Abends Analsex von ihr. Sie lehnte ab, widersprach ihm auch, doch ihr Mann, der sie in der Vergangenheit immer wieder geschlagen hatte, ließ nicht von ihr ab und vollzog die Penetration. Er hörte auch nicht auf, als sich seine Ehefrau vor Schmerzen wand und weinte. Aus Angst vor Schlägen und aus Sorge um ihre Kinder, die nebenan schliefen, wehrte sie sich nicht. Ihr Gedanke in diesem Moment: Soll es einfach nur schnell vorbeigehen. Danach zeigte sie ihren Mann an.
    Das Landgericht Essen verurteilte ihn wegen Vergewaltigung. Doch der Ehemann ging in Revision und bekam vor dem Bundesgerichtshof - der höchsten Instanz in Sachen Strafrecht - Recht. Die Begründung der Bundesrichter: Nur ein "Nein" reiche für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung nicht aus. Und dass sich Frauke S. damals wirklich in einer schutzlosen Lage befunden hatte, daran zweifelten die Richter.
    Für Dagmar Freudenberg vom DJB ein Beispiel von vielen, warum das Sexualstrafrecht dringend reformiert werden muss. Zumal die Bundesrepublik vor mehr als drei Jahren die sogenannte Istanbul-Konvention unterzeichnet hat. Nach diesem Europarat-Abkommen müssen alle sexuellen Handlungen bestraft werden, die nicht einverständlich sind.
    "Man sieht in den Diskussionen zur Sexualreform in den 90er-Jahren, dass viele Menschen wohl glauben, es gehört der Übergriff, ich nenne es mal 'tätliche Anmache' zum Flirten dazu, und das kann nicht sein. Jeder Mensch muss selbst bestimmen können, mit wem und ob sie überhaupt sexuelle Handlungen durchführen will. Und wenn ich sage Nein, dann heißt das Nein."
    Bundesjustizminister Maas will Schutzlücken schließen
    Dieser Aspekt ist im Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums jedoch nicht inbegriffen. Laut Bundesjustizminister Heiko Maas, SPD, ist das auch gar nicht notwendig. Alle bestehenden Schutzlücken würden mit dem Entwurf geschlossen. Dazu soll im StGB vor allem der Paragraf 179 novelliert werden. Er stellt den sexuellen Missbrauch unter Ausnutzung besonderer Umstände künftig unter Strafe.
    Dem Täter droht dann eine Freiheitsstrafe in Höhe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Diese Novellierung bezieht sich auf Fälle, in denen das Opfer den erkennbar abgelehnten Geschlechtsverkehr trotzdem über sich ergehen lässt, weil es Angst vor der alltäglichen Gewalt des Täters hat.
    Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)
    Der Referentenwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) zur Reform des Sexualstrafrechts geht vielen nicht weit genug. (picture alliance/dpa/Bernd von Jutrczenka)
    So wie im Beispiel von Frauke S. Künftig käme es also nicht mehr darauf an, dass ein Täter in einer vergleichbaren Situation dem Opfer direkt Gewalt androhen oder Gewalt anwenden muss. Zusätzlich werden Taten erfasst, die unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments begangen werden und das Opfer deshalb keinen Widerstand leisten kann. Während Dagmar Freudenberg vom DJB den Entwurf nur als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, unterstützt ihn die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker.
    "Es gibt wenige Konstellationen, die man sich realistisch vorstellen kann, in denen es dann noch Strafbarkeitslücken gibt. Man müsste ja eine Fallgestaltung haben, in der das Opfer nicht mit der sexuellen Handlung einverstanden ist, aber nicht überrascht wird, auch nicht mit einem empfindlichen Übel zu rechnen hat und auch keine Gewalt eingesetzt wird, auch keine Drohung mit Gewalt. Also ein Opfer, das sich wirklich darauf beschränkt, seinen Willen verbal zum Ausdruck zu bringen und aber ansonsten aber keine Abwehrhandlung vollzieht."
    CDU-Bundesvorstand: Sexualdelikte sind keine Kavaliersdelikte
    Vor ihrer Zeit im Bundestag war Elisabeth Winkelmeier-Becker Familienrichterin am Amtsgericht in Siegburg. Sie plädierte schon vor anderthalb Jahren für eine Reform des Sexualstrafrechts. Zu einer Zeit als SPD-Politiker Heiko Maas und seine Fachabteilungen im Bundesjustizministerium noch keinen Änderungsbedarf sahen, so die CDU-Politikerin. Im Entwurf bleibe offen, ob man die geplante Reform noch weiter verschärfe. Ihr Hauptaugenmerk dabei: die sexuellen Übergriffe in der Kölner Silvesternacht.
    "Das müssen wir in diesem Verfahren unbedingt auch klarstellen, dass eben Grapschen auch zu den Übergriffen gehört, die strafbar sind. Bisher wird Grapschen aufgrund dieser bestehenden Rechtslage entweder gar nicht erfasst oder wurde von einigen Gerichten als Beleidigung bestraft. Es ist also eine Lücke, die geschlossen werden muss."
    So hatte es auch der CDU-Bundesvorstand Anfang Januar auf seiner Klausurtagung in Mainz beschlossen. Wohl auch angesichts einer erregten Bevölkerung befanden die Vorstandsmitglieder: Sexualdelikte seien keine Kavaliersdelikte, sie würden der sexuellen Selbstbestimmung widersprechen. Deshalb sorge man dafür, dass gemäß der Istanbul-Konvention die Gesetzeslücke bei Vergewaltigung geschlossen werde. Für den Strafbestand müsse ein klares "Nein" des Opfers ausreichen – auch wenn nicht zugleich der Tatbestand der Gewalt oder Nötigung vorliege.
    Probleme in der Praxis und die Deutung vor Gericht führten zur geplanten Reform
    Bündnis 90/Die Grünen plädieren schon lange für diese Variante. Dass sich die Union nun ihrem Konzept anschließen will, sorgte nicht nur bei den Grünen, sondern auch bei Medienvertretern für Überraschung. Auf Nachfrage der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärte der stellvertretende CDU-Vorsitzenden Thomas Strobl dem Blatt: Die Mainzer Erklärung sei eher politisch als rechtstechnisch zu verstehen. Man habe eine griffige Formulierung wählen wollen, sei aber nicht wörtlich zu nehmen. Auch die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, rudert auf Nachfrage ein wenig zurück.
    "In der Praxis wird das manchmal schwierig. Deshalb, weil es ambivalentes Verhalten gibt oder weil sich eben auch die Einstellung im Laufe eines mehrstündigen Zusammenseins sich ja auch ändern kann. Das macht die Sache manchmal sehr schwierig. Und da ist eben auch die Forderung, dass für den Täter immer klar sein muss, wo überschreite ich jetzt die rote Linie. Das sind aber Probleme, die sich mehr im Tatsächlichen abspielen als in der Fassung des Tatbestandes."
    Es waren aber gerade die Probleme in der Praxis und die Deutung vor Gericht, die zur geplanten Reform des Sexualstrafrechts führten. Thomas Fischer indes hält von alledem nichts. Der Richter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ärgert sich vor allem über den Begriff Schutzlücke. Im Referentenentwurf werden damit Situationen beschrieben, in denen das Opfer aufgrund von fehlendem Durchsetzungsvermögen oder Überrumplung oder Angst nicht in der Lage ist, sich zu wehren. Fischers Ansicht nach werden all diese Aspekte im Sexualstrafrecht bereits behandelt:
    "Wir haben doch eine auch praktische Verschärfung des Sexualstrafrechts in den letzten 20 Jahren, wie wir sie nie zuvor gehabt haben. Wir haben eine praktische fast Verdoppelung der Strafen, wir haben eine Ausweitung der Tatbestände, die hart an die Grenze des rechtsstaatlich überhaupt noch vertretbaren geht und dann gleichzeitig immerfort weiterzurufen, die Strafdrohung müsse immer weiter verschärft werden, damit endlich diese unglaubliche Menge von Sexualstraftaten bekämpft oder verhindert oder gesühnt werden könne, das ist doch der schlichte Unsinn."
    Beweisführung bei sexuellen Übergriffen oft ein Problem
    Natürlich seien auch Fehlurteile möglich, aber sie offenbarten deshalb noch keine Schutzlücken, so Fischer. Er könne sie jedenfalls in der gesamten Rechtsprechung nicht entdecken. Ausnahme sei der unvermittelte Griff an den Busen - sofern sich die Person in keiner schutzlosen Lage befindet. Seiner Meinung nach stelle dies aber auch keine gravierende Strafrechtslücke dar, die unbedingt gefüllt werden müsse. Sobald in diesem Zusammenhang aber Gewalt angewendet wird, sei der Griff an den Busen sehr wohl strafbar. Von der allgemeinen Forderung "ein Nein ist ein Nein" hält er jedenfalls nichts:
    "Ein ganz wesentlicher Anteil dieser Reformvorschläge bezieht sich ja darauf, dass es auf äußere Tatbestandsteile wie etwa Gewalt, wie etwa Drohung, wie etwa schutzlose Lage überhaupt nicht mehr ankommen soll, sondern dass es einzig und allein nur noch um den entgegenstehenden Willen sich drehen soll. Wie man solche Taten nach zehn oder fünfzehn oder fünf Jahren noch beweisen soll und welches Maß von Gerechtigkeit man sich davon erwartet, dass solche Taten dann angezeigt, verhandelt, von der Staatsanwaltschaft eingestellt oder abgeurteilt werden sollen, das ist mir vollkommen unklar."
    Chaos im Schatten des Doms - Silvester 2015 in Köln
    Chaos im Schatten des Doms - Die Silvesternacht 2015 in Köln (dpa / picture-alliance / Markus Boehm)
    Natürlich sei die Beweisführung bei sexuellen Übergriffen oft ein Problem, entgegnet die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz. Dies sei aber kein Argument, das Sexualstrafrecht nicht zu verschärfen. Der Grünen-Politikerin geht der Referentenwurf von Bundesjustizminister Maas nicht weit genug. Gemeinsam mit Hamburg hat ihr Land darum eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Sexualstrafrechts gestartet. Wir wollen, dass der Grundsatz "Nein heißt Nein" bei der Reform des Sexualstrafrechts Leitformel wird, sagt Antje Niewisch-Lennartz:
    Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Sexualstrafrechts
    "Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht und das gilt es zu respektieren. Und wenn ein Frau oder ein Mann sagt 'Nein', dann muss das der Ansatzpunkt für die Strafbarkeit sein. Nicht die Widerstandshaltung, es muss auch nicht ein gebrochener Wille sein."
    Dem Vorstoß haben sich inzwischen Rheinland-Pfalz, Thüringen und Nordrhein-Westfalen angeschlossen. Alles Länder, in denen die SPD mitregiert. Niewisch-Lennartz sieht die Initiative aber nicht als feindliche Maßnahme, sondern als Unterstützungsantrag für Heiko Maas. Er habe einfach zu viele Gegner: innerhalb der Union, aber auch innerhalb der Gesellschaft.
    "Busen grapschen, Hintern kneifen, die Wäsche runterlupfen, all das wird von vielen Männern als eine normale Lebensäußerung begriffen. Das gehört, wenn man ein bisschen betrunken ist, zum saftigen Leben irgendwie dazu. Deswegen glaube ich, müssen wir genau definieren, worum es geht. Wer eine Frau an primären oder sekundären Geschlechtsmerkmalen berührt, der ist strafbar."
    Auch wenn das Sexualstrafrecht in diesem Sinne novelliert wird, bleibt das Problem der Nachweisbarkeit. Das zeigt die jüngst veröffentlichte Studie des Bremer Instituts für Polizei- und Sicherheitsforschung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung. Darin wurde untersucht, warum von insgesamt 145 Verfahren wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung im Jahr 2012 lediglich 16 vor Gericht endeten – und in sieben davon ein Richter die Beschuldigten verurteilte.
    Kaum Ermittlungen gegen die Verdächtigen
    Als einen der größten Schwachpunkte in der Ermittlung machten die Forscher die mangelhafte Protokollierung der Aussagen bei der Polizei aus. Sie werden erst nachträglich in Form von Gedächtnisprotokollen festgehalten, Audio- oder Videoaufnahmen gibt es nicht. Der Grund: Für die Transkription fehlt die Finanzierung. Ein Problem sei auch, dass es kaum Ermittlungen gegen den Verdächtigen gebe.
    Die niedersächsische Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz kennt die Problematik, die auch auf andere Bundesländer übertragbar ist. Viele Frauen seien nach einem sexuellen Übergriff schockiert, sagt die Grünen-Politikerin. Darum müsse man sie ermutigen, die Straftat auch anzuzeigen. Um sie besser nachweisen zu können, gebe es in Niedersachsen das Projekt "Pro Beweis":
    "Jede Frau, die auch noch nicht sicher ist, ob sie eine Strafanzeige stellen will, kann sich an Institutionen wenden ganz schnell, die sichern als Rechtsmediziner die Beweise. Die blauen Flecken, die Spermaproben, das wird drei Jahre lang aufgehoben. Sodass, wenn eine Frau sich nach einem halben Jahr entscheidet, zur Polizei zu gehen oder nach einem dreiviertel Jahr, weil sie dann stabil genug ist, dann sind die Beweise rechtsmedizinisch gesichert und es kann auch dann noch der Nachweis geführt werden, all das wird dokumentiert."
    Täter stammen meist aus dem Bekannten- oder Freundeskreis
    Die Beratungsstelle Lara hat ihren Sitz in Berlin-Schöneberg. Jedes Jahr suchen hier etwa 1.000 Frauen Hilfe, weil sie Opfer eines sexuellen Übergriffs wurden. Nur zehn Prozent von ihnen würden eine Anzeige erstatten, sagt Beraterin Carola Klein. Zum einem, weil die Täter meist aus dem Bekannten- oder Freundeskreis der Betroffenen stammten. Zum anderen, weil auch für die Sozialberaterin das deutsche Sexualstrafrecht zu viele Lücken aufweist.
    Und die geplante Reform werde nicht alle schließen, glaubt Carola Klein. Darum habe auch sie sich der Online-Petition mehrerer Frauenverbände angeschlossen, in der sie Heiko Maas auffordern: "Schaffen Sie ein modernes Sexualstrafrecht. Nein heißt nein." In England oder in den skandinavischen Ländern sei die Gesetzeslage eindeutiger. Dort reicht ein einfaches Nein aus. Um den Täter vor Gericht zu bringen, bedarf es keiner zusätzlichen Kriterien.
    Mit einem Gerichtshammer verkündet der Richter sein Urteil.
    Die Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen ist niedrig. (picture alliance / dpa / Andrey Starostin)
    Die Expertin für Kriminalprävention würde aber am liebsten noch einen Schritt weiter gehen. An den Universitäten im US-Bundesstaat Kalifornien gilt seit anderthalb Jahren das Gesetz, nur ein Ja ist ein Ja. In Deutschland sei die aktuelle Situation für vergewaltigte Frauen dagegen katastrophal, meint Carola Klein:
    "Die Verantwortung bei dieser Art von Übergriffen und Delikten ist immer unterschwellig oder ganz offen bei dem Opfer und das ist ein Skandal. Denn bei Eigentumsdelikten, selbst wenn ich mein Portemonnaie hier auf den Tisch lege und jemand nimmt das weg, die Rechtslage ist klar, auch wenn man mir sagen kann, 'hey, bitte in Zukunft passen Sie besser auf Ihr Portemonnaie auf'. Ja, da wird mir nicht unterstellt, ich habe das jetzt gewollt. Das heißt, die alten Mythen, das schwingt mit."
    Jährlich 160.000 Vergewaltigungen und nur 1.000 Verurteilungen
    Wie hat sich das Opfer verhalten? Trägt es eine Mitschuld? Wenn die Frau in die Wohnung des Täters mitgeht, dann ist das doch quasi auch eine Einwilligung in sexuelle Handlungen. Oder: Ihr Lebenswandel, ihr äußeres Erscheinungsbild haben es sicher begünstigt, dass ihr genau das passiert ist. Diese unterschwelligen Vorwürfe gebe es im privaten Umfeld des Opfers, sie seien aber auch in Vernehmungen erkennbar und häufig auch vor Gericht, beobachtet Carola Klein.
    Fakt ist: Die Verurteilungsquote ist niedrig. Etwa 160.000 Vergewaltigungen geschehen im Jahr. Dem gegenüber stehen 1.000 Verurteilungen. Zurück zu Melanie. Ihr geht es inzwischen wieder gut. Mithilfe einer mehrjährigen Psychotherapie konnte sie die schrecklichen Erlebnisse verarbeiten. Sie ist in eine andere Stadt gezogen, hat ein neues Leben begonnen.
    Dass das Sexualstrafrecht reformiert werden soll, findet sie richtig. Aber nur, wenn letztendlich vor Gericht ein Nein auch als ein Nein gilt. Damit Frauen nach einer Vergewaltigung künftig mehr Recht und somit auch mehr Schutz geboten wird als ihr damals:
    "Ich wünsche mir, dass das, was eine Gewalt ist oder Zwang ist, auch als solches erkannt wird."