
Der Inlandsgeheimdienst teilte zu seiner jüngsten Entscheidung mit, das "in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis" sei nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es ziele darauf ab, "bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen".
"Ausgrenzendes Volksverständnis"
"Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes", heißt es in der Mitteilung weiter. Dieses "ausgrenzende Volksverständnis" sei "Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt" würden.
Als Beleg führt der Verfassungsschutz eine "Vielzahl fortlaufend getätigter fremden-, minderheiten- sowie islam- und muslimfeindlicher Äußerungen von führenden Funktionärinnen und Funktionären der Partei" an. Dadurch werde die "Verbreitung und Vertiefung von Vorurteilen, Ressentiments und Ängsten" gefördert. So finde sich etwa eine pauschalisierende Verwendung von Begriffen wie "Messermigranten" oder eine generelle Zuschreibung "einer ethnokulturell bedingten Neigung zu Gewalt" durch führende Mitglieder der AfD.
Das Gutachten des Bundesamts umfasst laut Bundesinnenministerin Faser mehr als 1.000 Seiten. Es enthält eine umfangreiche Materialsammlung, die bis zuletzt aktualisiert wurde.
Der Verfassungsschutz sieht für die Einstufung einer Partei drei Kategorien vor: den sogenannten Prüffall, den Verdachtsfall und die "erwiesen extremistische Bestrebung". Die AfD wurde im Jahr 2019 als Prüffall eingestuft. 2021 erfolgte eine Bewertung der Gesamtpartei als Verdachtsfall.
Dass die AfD gegen die Bewertung vor Gericht ziehen wird, gilt als sicher. Sie hatte schon gegen die Einstufung als Verdachtsfall geklagt, scheiterte damit aber vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht in Münster. Das OVG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Mehrere Landesverbände als rechtsextremistisch eingestuft
Die inzwischen aufgelöste AfD-Jugendorganisation Junge Alternative hatte das Bundesamt 2023 als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Das Landesamt für Verfassungsschutz in Sachsen stufte die dortige AfD im Dezember 2023 als "gesichert rechtsextremistisch" ein.
Vorausgegangen war im November 2023 eine entsprechende Bewertung des Landesverbands in Sachsen-Anhalt durch den dortigen Verfassungsschutz. Der Thüringer Landesverband der AfD wird bereits seit 2021 vom Landesverfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft.
Ob die jüngste Bewertung durch das Bundesamt Einfluss auf den künftigen Wählerzuspruch hat, ist offen: In allen fünf ostdeutschen Flächenländern - also auch in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - war die AfD aus der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar mit großem Abstand als stärkste Kraft hervorgegangen.
Diese Nachricht wurde am 02.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.