Einstufung der AfD
Verfassungsjurist: Gutachten kann Teil eines Verbotsverfahrens sein

Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Das Gutachten kann Teil eines Verbotsverfahrens werden, sagt Verfassungsrechtler Alexander Thiele. Die Entscheidung über das Verfahren liege bei den Verfassungsorganen.

Schulz, Sandra |
Ein beschmiertes Wahlplakat der Partei Alternative für Deutschland (AfD) sowie ein Plakat der JUSOS ("Rechts wählen ist so 1933"), aufgenommen in Berlin, 20.02.2025.
Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz müssten jetzt die Verfassungsorgane eine Entscheidung treffen, so der Verfassungsrechtler Alexander Thiele (picture alliance / photothek.de / Florian Gaertner)