
Hierbei geht es um eine weitere Säule neben der gesetzlichen und betrieblichen Altersvorsorge. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Union und SPD wurde am Freitag nach dem Bundestag auch vom Bundesrat gebilligt. Auch für Kinder und Jugendliche soll es ein Altersvorsorgedepot geben. Anfang des kommenden Jahres sollen die neuen Produkte und die neue staatliche Förderung den Bürgern zur Verfügung stehen. Außerdem soll eine potenziell höhere Rendite möglich sein: Das verspricht sich die Regierung durch den Wegfall von Garantieleistungen, die Streckung der Abschlusskosten über die gesamte Vertragslaufzeit und die Begrenzung der Effektivkosten im Standarddepot.
Warum die Riester-Rente abgelöst werden soll
Bei der 2002 eingeführten Riester-Rente handelt es sich um eine private Altersvorsorge, die durch staatliche Zulagen und Steuervorteile gefördert wird und auf Wunsch die Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente garantiert. Der Nachteil: Die Regelungen sind kompliziert und für Verbraucher teils schwer verständlich. Auch kann nur ein kleiner Teil der Beiträge risikoorientiert angelegt werden - hohe Renditen - und damit ein echter Mehrwert - sind so kaum möglich.
Vielfach lohnt sich die Riester-Rente daher nach Einschätzung von Experten für viele Menschen nicht. Eine Kündigung von Riester-Verträgen ist jedoch mit hohen Einbußen verbunden, vorzeitige Auszahlungen vor Rentenbeginn sind nicht möglich. Das Finanzministerium verspricht durch die Reform eine private Altersvorsorge, die "deutlich einfacher, günstiger und flexibler" wird.
Was nun stattdessen kommt
Eingeführt wird ein leichter verständliches Standardprodukt, das jeder Anbieter - also etwa Banken, Sparkassen und Versicherungen - im Portfolio haben muss und das den Einstieg in die private Vorsorge erleichtern soll. Außerdem soll es Altersvorsorge-Depots ohne Garantievorgaben geben, bei denen etwa in Fonds oder andere Anlageklassen investiert werden kann. Für das Standardprodukt gilt zudem ein Kostendeckel von 1 Prozent, ursprünglich waren 1,5 Prozent vorgesehen. Experten erachten allerdings auch die 1 Prozent noch als zu hoch.
Neu ist auch die Aufnahme von Selbstständigen in den Kreis der förderfähigen Erwerbstätigen: Bisher hatten vor allem abhängig Beschäftigte die Möglichkeit, zu "riestern". Damit wolle man der Realität Rechnung tragen, dass Selbstständige besonders häufig von prekären Lebensverhältnissen im Alter betroffen seien, hieß es.
Staatliche Zulagen
Von den Änderungen bei der staatlichen Zulage profitieren vor allem Menschen, die sich nur geringe Einzahlungen leisten können. Die Grundzulage, die jeder Sparer und jede Sparerin bekommt, liegt aktuell bei 175 Euro pro Jahr und wird mit der Reform durch eine proportionales Modell abgelöst. Künftig gibt es für jeden eingezahlten Euro 50 Cent vom Staat dazu, bis zu einer Höhe von 360 Euro. Bei einem Sparbeitrag von 360 Euro bis 1800 Euro im Jahr gibt es noch 25 Cent staatliche Förderung je Euro. Insgesamt liegt die Förderung damit bei bis zu 540 Euro pro Jahr. Familien bekommen die volle Kinderzulage von 300 Euro jährlich bereits ab einem monatlichen Sparbeitrag von 25 Euro.
Gesonderte Pläne für Kinder und Jugendliche
Vorgesehen ist überdies die Einführung einer sogenannten Frühstartrente für Kinder und Jugendliche vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr. Dieses Vorsorgemodell ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Losgehen soll es rückwirkend 2026 mit dem Geburtenjahrgang 2020. Geplant ist laut Eckpunkten aus dem Bundesfinanzministerium die Einrichtung eines individuellen Altersvorsorgedepots, für das es monatlich zehn Euro vom Staat als Zuschuss gibt.
Kritik an Kosten für die Vorsorgeprodukte
Verbraucherschützer warnen vor einer Kostenfalle: Der Kostendeckel von einem Prozent sei immer noch zu hoch, kritisiert das Ratgeberportal Finanztip. Wer 40 Jahre lang jährlich in die private Vorsorge einzahlt und sechs Prozent Rendite pro Jahr erziele, habe am Schluss bei günstigen Kosten von 0,2 Prozent rund 269.000 Euro nach Steuern. Wenn die Anbieter hingegen den Kostendeckel von einem Prozent ausreizen, dann betrage das Endvermögen laut Finanztip nur rund 219.000 Euro – also 50.000 Euro weniger.
Was geschieht mit alten Riester-Verträgen?
Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, kann entscheiden, ob er seinen alten Vertrag unverändert behält, ihn ändert oder ganz in das neue Modell wechselt. Erst einmal besteht für alle Altverträge Bestandsschutz. Man kann aber auch in ein neues Modell wechseln, ohne die bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Dabei kann man entscheiden, ob man künftig in ein Produkt mit oder ohne Garantien einzahlt. Es können allerdings Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.
Der Wechsel zwischen verschiedenen Altersvorsorge-Verträgen soll generell einfacher werden. Dafür sollen die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden. Bisher fällt alles am Anfang an. Wenn man wechselt, zahlt man also die gesamte Summe nochmal. Eine Wechselgebühr sollen die Anbieter außerdem nur in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss verlangen dürfen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen AFP und DPA)
Diese Nachricht wurde am 08.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
