Verteidigung
So können Drohnen abgewehrt werden - und so sieht die Rechtslage in Deutschland aus

Die Sichtung von Drohnen in mehreren europäischen Ländern hat eine Diskussion über die Abwehr und einen Abschuss solcher Flugkörper ausgelöst. Wir erklären, was bei der Abwehr bereits möglich ist und wie die rechtliche Lage in Deutschland aussieht.

    Das Foto zeigt, wie eine Drohne in der Nähe des Flughafens Stuttgart fliegt (Archivbild von 2020).
    In Deutschland wird über die Abwehr von Drohnen diskutiert. (dpa / Marijan Murat)

    Wie lassen sich Drohnen abwehren?

    Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten, sowohl für den zivilen Bereich mit kritischen Einrichtungen wie Flughäfen als auch für den militärischen Bereich. Die Expertin Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr in München spricht von einer Palette von Maßnahmen, von passiven Erkennungssystemen über Funk und Radar bis hin zur aktiven Abwehr.
    Die Politologin und Sicherheitsexpertin Ulrike Franke sagte im Deutschlandfunk, zum einen gebe es kinetische Systeme, bei denen Drohnen abgeschossen würden, etwa mit Projektilen. Daneben gebe es elektronische Counter-Maßnahmen wie das Jamming und das Spoofing. Dabei geht es darum, die Signale zwischen Drohne und Operateur zu stören, um die Drohne vom Kurs abzubringen. Franke betont, mittlerweile böten Firmen auch Wege an, sich in Drohnen einzuhacken und sie auf diese Weise zu stoppen.
    Darüber hinaus können auch Drohnen gegen andere Drohnen eingesetzt werden, etwa mit Schleppnetzen. Der Generalinspekteur der Bundeswehr, Breuer, sagte kürzlich der Deutschen Presse-Agentur, der Kampf Drohne gegen Drohne werde mit Nachdruck vorangetrieben. Der Zeitplan dafür werde bestimmt durch die laufende Erprobung von Kampfdrohnen mit Sprengköpfen.

    Welche Gefahren gibt es bei der Drohnenabwehr?

    Die Politologin Franke weist auf Risiken beim Abschuss von Drohnen über zivilen Objekten hin. So könnten Teile von Drohnen oder Projektilen auf dem Gelände von Flughäfen oder über bewohnten Gebieten niedergehen.
    Die Expertin Jackson sagt, genau aus diesen Gründen werde der Abschuss in der Praxis fast nie eingesetzt. Auch bei den aktuellen Drohnensichtungen an den Flughäfen in Skandinavien war dies einer der Gründe, warum nicht abgeschossen wurde.
    Jackson betont, letztlich habe jede Technik Vor- und Nachteile. So könnten Störsender eben nicht nur die Drohne, sondern auch zivile Kommunikation beeinträchtigen.

    Wie ist die rechtliche Lage?

    Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung werden Drohnenflüge in Flughafennähe in der Regel von Piloten startender oder landender Flugzeuge gemeldet, aber auch aus dem Tower des jeweiligen Flughafens beobachtet. Notfalls müssten An- und Abflüge vorsichtshalber eingestellt werden. Drohnenflüge sind im Umkreis von 1,5 Kilometer um Flughäfen verboten und können mit Haftstrafen von bis zu zehn Jahren bestraft werden, so die Flugsicherung.
    Grundsätzlich ist die Bekämpfung von Drohnen in Deutschland kompliziert: Neben der Bundeswehr sind die Bundespolizei und auch die Polizeien der Bundesländer zuständig. Letztere haben aber kaum Technik, um Drohnen abzufangen.
    Wichtige Regeln finden sich im Luftsicherheitsgesetz. Dort heißt es in Paragraph 14: "Zur Verhinderung des Eintritts eines besonders schweren Unglücksfalles dürfen die Streitkräfte im Luftraum Luftfahrzeuge abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben."

    Welche nächsten Schritte plant die Politik?

    Bundesinnenminister Dobrindt hat angekündigt, das Luftsicherheitsgesetz zu ändern, um die Drohnenbekämpfung zu vereinfachen. Laut der "Bild"-Zeitung ist geplant, dass die Bundeswehr unter bestimmten Bedingungen unbemannte Flugobjekte abschießen darf - etwa wenn von einer Drohne eine akute Gefahr für Menschenleben oder kritische Infrastruktur ausgeht. Die Entscheidungsgewalt soll in diesen Fällen auf das Verteidigungsministerium übergehen.
    Schon die Vorgängerregierung hatte eine Reform geplant, um explizit auch den Abschuss von Drohnen zu ermöglichen und rechtlich abzusichern. Es kam aber wegen der Neuwahlen und des Regierungswechsels nicht mehr zur Verabschiedung im Bundestag.
    Diese Nachricht wurde am 27.09.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.