Donnerstag, 28. März 2024

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Sportgerichtsbarkeit
Was das Pechstein-Urteil bedeutet

Die Sportlerin Claudia Pechstein steht inzwischen nicht mehr nur für Eisschnelllauf auf Weltniveau. Die Olympiasiegerin kämpft seit Jahren dafür, dass Sportler nicht allein Sportgerichte anrufen, sondern auch den zivilgerichtlichen Weg gehen dürfen. Der Bundesgerichtshof hat dem heute eine Absage erteilt - mit weitreichenden Folgen.

Sandra Schulz im Gespräch mit Marina Schweizer, Sportredaktion | 07.06.2016
    Eisschnellläuferin Claudia Pechstein mit ihrem Anwalt Thomas Summerer
    Eisschnellläuferin Claudia Pechstein wartet am 08.03.2016 im Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Baden-Württemberg) mit ihrem Anwalt Thomas Summerer (picture alliance / dpa, Uli Deck)
    Sandra Schulz: Heute fiel die Entscheidung, Marina Schweizer, wie ist sie ausgefallen?
    Marina Schweizer: Nicht im Sinne Claudia Pechsteins: Der BGH hat ihre Schadenersatzklage vor ordentlichen deutschen Gerichten als unzulässig erklärt. Das bedeutet: Die Sportgerichtsbarkeit wird gestärkt, der Weg über Zivilgerichte für Sportler damit erschwert. Ein guter Tag für Sportverbände – einige Sportler, die Pechstein auf ihrem Weg unterstützt haben, dürften enttäuscht sein. Und Pechsteins Forderung nach Schadenersatz in Millionenhöhe ist dadurch ein Stück weiter in die Ferne gerückt.
    Schulz: Warum war es Pechstein denn so wichtig, diesen Weg zu gehen?
    Schweizer: Claudia Pechstein wollte eine Wahlmöglichkeit für Sportler erkämpfen. Es ist ja so, Spitzenathleten müssen, bevor sie zu großen Wettkämpfen fahren, eine Athletenvereinbarung unterschreiben. Darin steht, dass der Sportler im Fall eines Falles den Gang vor ein ordentliches Gericht ausschließt. Ohne diese Vereinbarung kein Wettkampf. Das wollte Pechstein nicht mitmachen – sie pochte auf ihr "Bürgerrecht", dass auch sie ihre Schadenersatzklage auch vor einem Zivilgericht vortragen kann. Sie sieht den Sportgerichtshof kritisch, weil der nicht neutral besetzt sei.
    Ihr Anwalt Thomas Summerer sagte dazu vor wenigen Tagen im Deutschlandfunk, man wolle die Schiedsgerichtsbarkeit im Sport nicht zerstören: "Im Gegenteil: Wir wollen sie reformieren. Und wir hoffen sehr, dass der BGH unserer Argumentation folgt. Denn dann ist der zwingende Schritt für den CAS, sich zu reformieren."
    Schulz: Wie haben die Richter ihre heutige Entscheidung begründet?
    Schweizer: Knackpunkt war die besagte Schiedsvereinbarung: Die Richter haben festgestellt, dass Pechstein diese freiwillig unterschrieben habe. Insofern habe der Eislauf-Weltverband da auch nicht seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt. Und anders als von Pechstein kritisiert, sei der Internationale Sportgerichtshof CAS ein echtes Schiedsgericht, und ein rechtsstaatliches Verfahren sei dort durchaus gegeben. Auch der Vorwurf der tendenziösen Besetzung von Richterstellen wurde zurückgewiesen.
    Vielmehr unterstrichen die Richter die Vorteile des Sportgerichts, weil es schnell und nach einheitlichen Maßstäben im Sinne der Verbände und Sportler urteilen könne. Das ist ein hochstrittiger Punkt – selbst Sportrechtler fordern schon lange eine Reform des CAS.
    Schulz: Wie hat Claudia Pechstein reagiert?
    Schweizer: Sie bleibt sich da als unerbittliche Kämpferin treu. Claudia Pechstein hat das nach der Entscheidung direkt plakativ und durchaus provokativ kommentiert, indem sie sagte: "Jeder Flüchtling der nach Deutschland kommt, hat Rechtsschutz, also das ist ein Witz. Ein totaler Witz."
    Das sorgt schon jetzt für viel Empörung. Und sie hat auch gleich ihre nächsten Schritte angekündigt. Sie will vor das Bundesverfassungsgericht, im Zweifel auch vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.