Strafmündigkeit
Wenn Kinder zu Tätern werden

Gewalttätige Minderjährige werden immer jünger und brutaler. Manche fordern deshalb, schon Zwölfjährige vor Gericht zu stellen. Warum steigt die Gewalt bei Kindern, und kann ein niedrigeres Strafmündigkeitsalter dagegen helfen?

Von Irina Steinhauer |
    Ein Junge bedroht ein Mädchen mit einem Messe.
    Die Gewalt von Minderjährigen nimmt zu: Viele Täter sind zu jung, um belangt zu werden (picture alliance / imageBROKER / uwe umstätter)
    In Dormagen stirbt Anfang Februar 2026 ein Teenager, erstochen mutmaßlich von einem Zwölfjährigen. Ein Jahr zuvor stößt in Stuttgart ein 13-Jähriger einen anderen Jungen vor eine Straßenbahn, im selben Jahr stechen Kinder in Remscheid und Berlin auf Mitschüler ein. Und in Freudenberg töten 2023 zwei Mädchen eine Zwölfjährige mit etlichen Messerstichen. Die Täterinnen sind zwölf und 13 Jahre alt.

    Inhalt

    Wenn bei Mord, Totschlag oder gefährlicher Körperverletzung ein Kind unter Verdacht gerät, ist die öffentliche Bestürzung besonders groß. Zugleich flammt oft auch die Debatte über das Strafmündigkeitsalter auf, wenn die Täter zu jung sind, um strafrechtlich belangt zu werden. Die einen wollen schon Zwölfjährige vor Gericht stellen, die anderen warnen: Straffällige Kinder brauchen Hilfe, keinen Prozess.

    Gewalttätige Kinder werden jünger und brutaler

    Minderjährige in Deutschland sind immer häufiger gewalttätig – und dabei zunehmend jünger. Vor allem bei Kindern, also den unter 14-Jährigen, hat die von der Polizei registrierte Gewaltkriminalität in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.
    Laut der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik gab es 2025 in diesem Bereich 14.235 Tatverdächtige aus dieser Altersgruppe. Das sind rund drei Prozent mehr als im Jahr zuvor – und eine Steigerung von über siebzig Prozent im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Ausbruch der Pandemie.
    Laut der Bildungsforscherin Nina Kolleck ist Gewalt von Kindern und Jugendlichen kein neues Phänomen. Verändert habe sich jedoch die Qualität, mit der sie verübt werde: Gewalttätige Kinder sind laut der Professorin für Erziehungs- und Sozialisationstheorie an der Uni Potsdam nicht nur jünger als früher, sie werden auch immer brutaler. Kolleck beobachtet eine zunehmende Empathie- und Skrupellosigkeit unter Minderjährigen.

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    Hass in den Sozialen Medien

    Eine entscheidende Rolle dabei spielen Kolleck zufolge die Sozialen Medien. Kinder sähen zwar häufig wie Einzeltäter aus, doch oft gründe ihre Gewalt auf der Identifikation mit einer Gruppe im Netz.
    Laut Kolleck ist die algorithmenbasierte Logik der Plattformen darauf ausgelegt, Nutzerinnen und Nutzer in (Hass-)Spiralen zu ziehen. Vor allem Kinder und Jugendliche in Identitätskrisen seien dafür anfällig. „In diesen Spiralen finden Prozesse statt, die zu Empathielosigkeit führen können“, sagt die Bildungsforscherin.
    Auch der Soziologe Clemens Kroneberg von der Universität Köln nennt "übermäßigen Handykonsum” und die Sozialen Medien als Grund für die Verrohung. Er verweist zudem auf Pandemie und Schulschließungen: Dadurch habe es nicht so viel Gelegenheit gegeben, “soziale und emotionale Kompetenzen auszubilden”. Befragungen von Jugendlichen zeigten, dass diese “heutzutage weniger Selbstkontrolle haben - also sich selber als impulsiver erleben”.

    Die politische Debatte um das Strafmündigkeitsalter

    Immer mehr Taten, immer jüngere Täter – das wirft Fragen nach dem richtigen Umgang mit gewalttätigen Kindern auf. In der Debatte geht es dabei häufig um das Absenken des Strafmündigkeitsalters.
    Zuletzt plädierte etwa die CSU im Bundestag für ein „Verantwortungsverfahren“ für strafunmündige Minderjährige. In einem Positionspapier für die Klausur Anfang 2026 schlug die Landesgruppe vor, dass das Jugendstrafrecht schon ab 12 Jahren gelten und die Taten von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht im Beisein von Eltern und Kindern aufgearbeitet werden sollen. Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sprach sich für eine Prüfung der Altersgrenze aus. Die AfD hat im Bundestag einen Gesetzentwurf für die Absenkung auf zwölf Jahre vorgelegt.
    Widerspruch kommt unter anderem aus der SPD. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte der Rheinischen Post, das Strafrecht sei kein Allheilmittel. „Kinder gehören nicht ins Gefängnis und nicht vors Strafgericht“, so die Ministerin. Wenn sie schwere Straftaten begingen, seien in erster Linie Jugendhilfe und Familiengerichte gefragt.
    Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine Studie zu den Ursachen von Kinder- und Jugendgewalt angekündigt, die auch „gesetzgeberische Handlungsoptionen“ erfassen soll. Bislang gibt es diese aber noch nicht. Man wolle, so ein Sprecher des Bundesjustizministeriums, dem Abschlussbericht einer Bund-Länder-Gruppe nicht vorgreifen. Der lässt allerdings seit zwei Jahren auf sich warten.

    Fachleute kritisieren „Scheinlösungen“

    Umstritten ist die Altersabsenkung der Strafmündigkeit auch in Fachkreisen. Eine abschreckende Wirkung sei weder belegt noch wahrscheinlich – auch wegen „der hohen entwicklungsbedingten Impulsivität“, heißt es etwa 2025 in einer gemeinsamen Stellungnahme von Experten aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die Verfasser sprechen von einer „Schein-Lösung“.
    Eine Untersuchung der Universität Pittsburgh stützt diese Einschätzung. Die US-Wissenschaftler kamen zu dem Ergebnis, dass Menschen erst im Alter von 18 bis zwanzig Jahren ihre maximale Steuerungsfähigkeit erreichen.
    Auf die manchmal fehlende Rationalität im Handeln von Kindern verweist auch die Bildungsforscherin Kolleck und spricht sich gegen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters aus. Statt im Sinne der Opfer, ihrer Angehörigen und der Gesellschaft dafür zu sorgen, dass sich die Taten nicht wiederholen, habe eine Gefängnisstrafe eher den gegenteiligen Effekt: Einmal im Knast, würden junge Täter stigmatisiert und gerieten immer tiefer in die Gewaltspirale.

    Rechtslage in Deutschland zur Schuldunfähigkeit

    Bislang gilt: Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland nicht strafmündig. Strafmündigkeit bedeutet, dass einem Menschen ab einem bestimmten Alter vom Gesetzgeber zugetraut wird, das Unrecht einer Tat einzusehen. Außerdem muss er sein Handeln nach diesem Wissen ausrichten können. Er braucht also Einsichts- und Steuerungsfähigkeit.
    Paragraf 19 Strafgesetzbuch lautet: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren sind nur teilweise strafmündig, es gilt das Jugendstrafrecht. Voll strafmündig ist man erst ab dem 18. Lebensjahr. Bis zum 21. Lebensjahr kann trotzdem noch das Jugendstrafrecht angewandt werden – abhängig vom Reifegrad des Heranwachsenden.
    Zwar ermittelt die Polizei auch bei tatverdächtigen Kindern. Am Ende der Ermittlungen wird in Deutschland jedoch kein Strafverfahren eingeleitet. Stattdessen werden beispielsweise das Jugendamt oder der Sozialpsychiatrische Dienst eingeschaltet oder bei Straftaten in der Schule die Schulverwaltung.

    Strafmündigkeit von Kindern im EU-Vergleich

    In der Debatte um das Strafmündigkeitsalter stand zuletzt Schweden im Fokus. Die dortige Regierung will das Strafmündigkeitsalter von 15 auf 13 Jahre absenken. Dadurch könnten in Zukunft auch Kinder in Haftanstalten sitzen. Schweden kämpft seit Jahren mit schwerer Bandenkriminalität. Immer öfter rekrutiert das Organisierte Verbrechen noch nicht strafmündige Täter - auch um Morde zu verüben.
    Dieser Entwicklung will die schwedische Regierung mit dem Gesetzesvorhaben begegnen – allerdings sind ihre Pläne umstritten. Kinderschutzorganisationen sehen einen Verstoß gegen Kinderrechte. Polizei und Anwälte befürchten, kriminelle Banden könnten auf noch jüngere Täter zurückgreifen. Das Gesetz soll zunächst für fünf Jahre gelten.
    Im europäischen Vergleich liegt Deutschland beim Strafmündigkeitsalter im Mittelfeld – in Großbritannien sind Kinder schon mit zehn Jahren strafmündig, in Belgien liegt die Altersgrenze bei 18 Jahren. Ein Ländervergleich der Konrad-Adenauer-Stiftung zeigt eine “große Vielfalt” an jugendstrafrechtlichen Ansätzen, die jeweils “tief in den spezifischen kulturellen, sozialen und rechtlichen Traditionen verwurzelt sind”. Dabei stehe in einigen Ländern eher der Strafgedanke, in anderen der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

    Präventionsarbeit und Ursachenbewältigung

    Dies sind auch die beiden Pole, zwischen denen sich die deutsche Debatte um das Strafmündigkeitsalter bewegt. Aus Sicht von Marc Allroggen, leitendem Oberarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, kommt dabei die Frage zu kurz, wie minderjährigen Tätern bei der Resozialisierung und der Bewältigung der Ursachen ihrer Gewaltausbrüche geholfen werden kann.
    Das unterstreicht auch Bildungsforscherin Kolleck. Zwar sei der Wunsch nach Genugtuung nachvollziehbar, doch Kinder unter 14 Jahren für strafmündig zu erklären, sei dennoch der falsche Weg. Statt um strafrechtliche Verantwortung müsse es darum gehen, die Präventionsarbeit vor allem in Schulen zu stärken und Kinder mit Hang zu gewalttätigem Verhalten frühzeitig zu erkennen und aufzufangen.
    Zudem brauche es mehr Fokus auf die Opfer und ihre Angehörigen. Diese würden mit ihrem Schmerz oft alleingelassen. In Gerichtsverfahren werde noch immer „wenig auf psychologische Erkenntnisse geachtet“, kritisiert die Wissenschaftlerin. Die Aufmerksamkeit bekämen dort die Täter, während Opfer und ihre Angehörigen Gefahr liefen, retraumatisiert zu werden.