
In Dormagen stirbt Anfang Februar ein Teenager, erstochen mutmaßlich von einem Zwölfjährigen. Ein Jahr zuvor stößt in Stuttgart ein 13-Jähriger einen anderen Jungen vor eine Straßenbahn, im selben Jahr stechen Kinder in Remscheid und Berlin auf Mitschüler ein. In Freudenberg töten 2023 zwei Mädchen eine Zwölfjährige mit etlichen Messerstichen. Die Täterinnen sind zwölf und 13 Jahre alt.
Inhalt
- Gewalttätige Kinder werden jünger und brutaler
- Hass und Radikalisierung in den Sozialen Medien
- Politische Debatte um das Strafmündigkeitsalter
- Fachleute kritisieren "Scheinlösungen"
- Rechtslage in Deutschland zur Schuldunfähigkeit
- Strafmündigkeit von Kindern im EU-Vergleich
- Präventionsarbeit und Ursachenbewältigung
Wenn bei Mord, Totschlag oder gefährlicher Körperverletzung ein Kind unter Verdacht gerät, ist die öffentliche Bestürzung groß. Wenn Kinder andere Kinder töten, wenn sie zu schweren Gewalttätern werden – und zu jung sind, um strafrechtlich belangt zu werden. Dann flammt oft die Debatte über das Strafmündigkeitsalter auf. Die einen wollen schon Zwölfjährige vor Gericht stellen, die anderen warnen: Straffällige Kinder brauchen Hilfe, keinen Prozess.
Gewalttätige Kinder werden jünger und brutaler
Minderjährige in Deutschland werden immer häufiger gewalttätig und sind dabei zunehmend jünger. Vor allem bei den unter 14-Jährigen hat die von der Polizei registrierte Gewaltkriminalität in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. So stieg die Zahl der Tatverdächtigen, die nicht älter als 13 Jahre waren, im Jahr 2024 auf rund 13.800. Damit lag sie doppelt so hoch wie im Jahr 2016. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete die Polizeiliche Kriminalstatistik ein Plus von 11,3 Prozent.
Laut der Bildungsforscherin Nina Kolleck ist Gewalt von Kindern und Jugendlichen an sich kein neues Phänomen. Verändert habe sich jedoch die Qualität, mit der sie verübt wird. Gewalttätige Kinder werden nicht nur jünger, sondern auch immer brutaler, so die Professorin für Erziehungs- und Sozialisationstheorie an der Universität Potsdam.
Kolleck beobachtet eine zunehmende Empathie- und Skrupellosigkeit unter Minderjährigen. Sie warnt: „Wir müssen hier schon von sehr jungen Kindern reden“, die Gewalt „mit den brutalsten Techniken“ anwendeten.
Hass und Radikalisierung in den Sozialen Medien
Aus Sicht der Bildungsforscherin ist auch die Art, wie sich gewalttätige Minderjährige radikalisieren, neu. Laut Kolleck spielen dabei die sozialen Medien eine entscheidende Rolle. Zwar sähen Kinder häufig wie Einzeltäter aus, doch oft gründe ihre Gewalt auf der Identifikation mit einer Gruppe im Netz.
TikTok, Instagram und Co. bestärken sie in ihrem Gefühl, Teil von etwas Ganzem zu sein. Die eigentlichen Gründe und Themen scheinen indes „wie auswechselbar“, sagt die Erziehungswissenschaftlerin.
Laut Kolleck ist die Logik der Plattformen, die auf Algorithmen basiert, darauf ausgelegt, Nutzerinnen und Nutzer in (Hass-)Spiralen zu ziehen. Vor allem Kinder und Jugendliche in Identitätskrisen seien dafür anfällig.
„In diesen Spiralen finden Prozesse statt, die zu Empathielosigkeit führen können“, sagt die Bildungsforscherin und verweist auf das Prinzip der „Dehumanisierung“. Dabei wird Gruppen, etwa Frauen und Ausländern, ihre Menschlichkeit abgesprochen. Gegen diese Gruppen wird dann gezielt Hass geschürt.
Hinzu kommt, dass das Gehirn während der Pubertät „viel beeinflussbarer“ ist als in anderen Phasen des Lebens. Zwar werden Kinder und Jugendliche heutzutage körperlich schneller reif. Für die Impulskontrolle sind laut Kolleck jedoch neuronale Prozesse zuständig, vor allem der präfrontale Kortex im Gehirn. Dieser reift jedoch nicht früher heran. Im Gegenteil: „Es ist eher so, dass die sozialen Medien und der hohe Medienkonsum dazu führen, dass die Impulskontrolle geschwächt wird.“
Die politische Debatte um das Strafmündigkeitsalter
Die steigende Zahl von Taten durch immer jüngere Täter wirft Fragen nach dem richtigen Umgang mit gewalttätigen Kindern auf. In der Debatte wird dabei häufig das Absenken des Strafmündigkeitsalters diskutiert.
Zuletzt plädierte die CSU im Bundestag etwa für ein „Verantwortungsverfahren” für strafunmündige Minderjährige. In einem Positionspapier schlägt die Landesgruppe vor, dass das Jugendstrafrecht bereits ab einem Alter von zwölf Jahren gelten soll. Taten sollen demnach von Staatsanwaltschaft und Jugendgericht im Beisein von Eltern und Kindern aufgearbeitet werden. Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sprach sich für eine Prüfung der Altersgrenze aus.
Widerspruch kommt hingegen aus der SPD. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sagte der „Rheinischen Post“, das Strafrecht sei kein Allheilmittel: „Kinder gehören nicht ins Gefängnis und nicht vors Strafgericht.“ Wenn sie schwere Straftaten begingen, seien in erster Linie Jugendhilfe und Familiengerichte gefragt. „Es muss darum gehen, das Kind zu unterstützen und zu erziehen, um es auf die richtige Bahn zu lenken.“
Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine Studie zu den Ursachen von Kinder- und Jugendgewalt angekündigt. Diese soll auch „gesetzgeberische Handlungsoptionen“ erfassen. Ein Zeitplan dafür lag bis Ende 2025 noch nicht vor.
Fachleute kritisieren „Scheinlösungen“
Eine Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze auf ein jüngeres Alter wird in Fachkreisen abgelehnt. Eine abschreckende Wirkung sei weder belegt noch wahrscheinlich, auch wegen der „hohen entwicklungsbedingten Impulsivität“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Experten aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie aus dem Jahr 2025. Die Verfasser sprechen von einer „Scheinlösung“.
Der Deutsche Richterbund argumentiert ähnlich: „So verstörend es ist, wenn ein Kind eine schwere Straftat begeht, so wichtig ist es, die Ursachen aufzuklären und verfestigte kriminelle Karrieren zu verhindern“, betont Geschäftsführer Sven Rebehn. Der Interessenverband der deutschen Richter und Staatsanwälte warnt vor „gesetzgeberischen Schnellschüssen“ und plädiert dafür, zunächst die Ergebnisse der angekündigten wissenschaftlichen Studie abzuwarten.
Auch die Bildungsforscherin Kolleck spricht sich gegen eine Absenkung des Strafmündigkeitsalters aus: „In diesen frühen Jahren handelt man noch gar nicht so rational.“ Anstatt im Sinne der Opfer, ihrer Angehörigen und der Gesellschaft dafür zu sorgen, dass sich die Taten nicht wiederholen, habe eine Gefängnisstrafe eher den gegenteiligen Effekt. Einmal im Gefängnis würden junge Täter stigmatisiert und gerieten immer tiefer in die Gewaltspirale.
Rechtslage in Deutschland zur Schuldunfähigkeit
In Deutschland sind Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig. Strafmündigkeit bedeutet, dass einem Menschen ab einem bestimmten Alter zugetraut wird, das Unrecht einer Tat einzusehen. Außerdem muss er sein Handeln nach diesem Wissen ausrichten können. Er muss also über Einsichts- und Steuerungsfähigkeit verfügen.
Paragraf 19 Strafgesetzbuch lautet: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“ Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren sind nur teilweise strafmündig, es gilt das Jugendstrafrecht. Voll strafmündig ist man erst ab dem 18. Lebensjahr. Bis zum 21. Lebensjahr kann trotzdem noch das Jugendstrafrecht angewandt werden – abhängig vom Reifegrad des Heranwachsenden.
Zwar ermittelt die Polizei auch bei tatverdächtigen Kindern. Am Ende der Ermittlungen wird in Deutschland jedoch kein Strafverfahren eingeleitet. Stattdessen werden beispielsweise das Jugendamt oder der Sozialpsychiatrische Dienst eingeschaltet oder bei Straftaten in der Schule die Schulverwaltung.
Strafmündigkeit von Kindern im EU-Vergleich
In der Debatte um das Strafmündigkeitsalter wurde zuletzt häufig Schweden erwähnt. Die Regierung des Landes will es von 15 auf 13 Jahre absenken. Dadurch können künftig auch Kinder in Haftanstalten sitzen. Schweden kämpft seit Jahren mit schwerer Bandenkriminalität. Immer öfter rekrutiert das organisierte Verbrechen noch nicht strafmündige Täter, um beispielsweise Morde zu verüben.
Mit dem Gesetzesvorhaben will die Regierung dieser Entwicklung begegnen – allerdings sind ihre Pläne kontrovers. Kinderschutzorganisationen bezeichnen das Vorhaben als kontraproduktiv und sehen einen Verstoß gegen Kinderrechte. Polizei und Anwälte befürchten, dass kriminelle Banden auf noch jüngere Täter zurückgreifen könnten. Das Gesetz soll zunächst für fünf Jahre gelten.
Im Vergleich zu anderen EU-Ländern entspricht die deutsche Altersgrenze von 14 Jahren nach Einschätzung der SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge dem Regelfall, wie sie der Deutschen Richterzeitung sagte. Das deckt sich mit einer Auswertung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages von 2019. Demnach liegt die Grenze zur Strafmündigkeit nur in den wenigsten EU-Ländern darunter. Zudem würden gegen Straftäter unter 18 Jahren meist spezielle Sanktionen verhängt, bei denen der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehe.
Präventionsarbeit und Ursachenbewältigung
Marc Allroggen, leitender Oberarzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, kritisiert, dass in der Debatte über den Umgang mit gewalttätigen Kindern die Frage zu kurz kommt, wie man minderjährigen Tätern bei der Resozialisierung und der Bewältigung der Ursachen ihrer Gewalt helfen kann.
Das unterstreicht auch die Bildungsforscherin Kolleck. Zwar sei der Wunsch nach Genugtuung nachvollziehbar, doch sie hält es für den falschen Weg, Kinder unter 14 Jahren für strafmündig zu erklären. Es müsse vielmehr darum gehen, die Präventionsarbeit vor allem in Schulen zu stärken, um Kinder, die in eine Gewaltspirale abzurutschen drohen, frühzeitig zu erkennen und aufzufangen.
Zudem brauche es mehr Fokus auf die Opfer und ihre Angehörigen. Diese würden mit ihrem Schmerz oft alleingelassen. Kolleck kritisiert, dass in Gerichtsverfahren „wenig auf psychologische Erkenntnisse geachtet“ werde. Vor Gericht bekämen Täter noch mehr Aufmerksamkeit, während Opfer und ihre Angehörigen Gefahr liefen, retraumatisiert zu werden und mehr psychologische Unterstützung zu benötigen.















