Freitag, 19. April 2024

Archiv

Streit um Polizeikosten
DFL will Werder Bremen zahlen lassen

Niederlage für die Deutsche Fußball Liga (DFL): Die Polizeigebühr für Hochrisikospiele des Landes Bremen ist im Prinzip rechtmäßig, urteilt das Bundesverwaltungsgericht. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, aber Bundesligist Werder Bremen könnte durch die DFL jetzt zur Kasse gebeten werden.

Von Bastian Brandau | 29.03.2019
Polizei im Stadion bei einem Spiel in der Fußball-Bundesliga| Verwendung weltweit
Der Aufwand an Polizeiaufgeboten ist vor manchen Spielen extrem hoch. Manche Bundesländer wollen die Kosten dafür nicht mehr alleine tragen. (augenklick/firo Sportphoto)
"Ich hoffe, dass die DFL erkennt, dass sie dieses Spiel verloren hat."
Zufriedenheit bei Bremens Innensenator Jürgen Mäurer, SPD, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Streit um die Kosten bei Hochrisikospielen in der Fußball-Bundesliga.
Es ging ja um eine Grundsatzfrage, die einfach lautete, ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig, es verstößt nicht gegen geltendes Verfassungsrecht und insofern ist das eine Entscheidung, die zu hundert Prozent dann auf unserer Seite steht.

DFL profitiert von der besonderen polizeilichen Leistung
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) (l-r) trifft am 17.05.2017 im Verhandlungssaal des Verwaltungsgerichtes in Bremen auf den Rechtsanwalt und Werder-Funktionär, Hubertus Hess-Grunewald, und dem DFL-Präsideten Reinhard Rauball. Hier wird kurz darauf die DFL-Klage gegen Gebührenbescheide des Bundeslandes Bremen bei Hochrisikospielen verhandelt.
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (links) und DFL-Präsident Reinhard Rauball (picture alliance / dpa / Ingo Wagner)
Das Land Bremen hatte 2015 nach einem Spiel des SV Werder gegen den Hamburger SV gut 400.000 Euro von der Deutschen Fußball-Liga gefordert. Zurecht, urteilen die Leipziger Richter:
Solche Mehrkosten müssen von Verfassung wegen nicht notwendig dem Steuerzahler angelastet werden. Der Gesetzgeber darf eine besondere Leistung der polizeilichen Sicherheitsvorsorge von den allgemeinen Kosten der Gefahrenabwehr trennen und sie gebührenpflichtig machen.
Die in dem Verfahren vorgetragenen Argumente der DFL wiesen die Richter heute zurück. Die DFL profitiere von der besonderen polizeilichen Leistung rund um das Fußballspiel. Da es um eine gewinnorientierte Veranstaltung gehe, sei auch die Höhe der Summe verhältnismäßig.
Die Richter machten klar, dass solch eine Regelung nur für die erste und zweite Bundesliga gelte. Auch mit der existenziellen Bedrohung für Vereine der unteren Ligen hatte die DFL gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen argumentiert.
Dahin überwiesen die Leipziger Richter das Verfahren heute zurück. Denn nicht geklärt ist, in welcher Höhe Störer selbst an den Kosten für den Polizeieinsatz beteiligt werden könnten, etwa wenn sie in Gewahrsam genommen wurden.
HSV-Fans gehen auf einem Bahnsteig in Bremen Richtung Ausgang des Bahnhofs, nachdem sie mit dem Zug aus Hamburg ankamen und werden dabei von Polizisten beobachtet.
HSV-Fans sollen 2015 in einem Zug einen Schaden in Höhe von 100.000 Euro angerichtet haben. (picture alliance / dpa - Telenewsnetworks)
Wird Werder Bremen zum Leidtragenden?
Das Urteil sei anders gefallen als erhofft, sagte DFL-Präsident Reinhard Rauball:
"Im Prinzip glauben wir aber, dass einige fundamentale Grundsätze doch noch hier eine Rolle gespielt haben in der Urteilsbegründung, insbesondere was die Höhe der Gebühren anbelangt. Und wie es ansonsten weitergeht, dass muss man schauen."
Rauball kündigte an, dass die DFL eventuelle Gebühren an Werder Bremen weiterreichen werde. Beim SV Werder äußert man sich enttäuscht über das Urteil und fürchtet eine Wettbewerbsverzerrung. Während das Land Bremen Gebühren erheben will, haben andere Länder angekündigt, darauf zu verzichten. Innensenator Mäurer setzt sich für eine Fonds-Lösung ein. Dabei zahlen alle Vereine in einen Topf, aus dem dann zusätzliche Kosten beglichen werden.